…diesem Grund sei kein Rückzahlungsantrag gestellt worden. Auch im Jahr 2012 habe der steuerliche Vertreter der Bf. nach der (irrtümlichen) Verbuchung des Vorsteuerüberschusses am Abgabenkonto mit dem Finanzamt telefonischen Kontakt aufgenommen und bei dieser Gelegenheit einen Rückzahlungsantrag gestellt. Nachdem das Finanzamt seinen Fehler erkannt habe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf, vertreten durch StB, über die Beschwerde vom 16.4.2009 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.04.2009 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht…
…Bf. pünktlich Zahlung leistete und eine vollständige Abgabenentrichtung zum Fälligkeitstermin nur daran scheiterte, dass ein dafür vorgesehener Vorsteuerüberschuss zu diesem Zeitpunkt noch nicht für Tilgungszwecke zur Verfügung stand. Zu Gunsten der Bf. ist auch der vom Finanzamt nicht ins Kalkül gezogene Umstand zu berücksichtigen, dass…
…Tatsächlicher Prüfungsbeginn war der 1.3.2022, 9:15 Uhr. Erst am 1.3.2022 wurde die Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 12/2021 elektronisch eingereicht und darin ein Vorsteuerüberschuss in Höhe von 35.460,90 € erklärt. Der erklärte Überschuss wurde im Rahmen der Prüfung…
Ein Regiestundenaufwand von EUR 20,- bis EUR 21,- erscheint der Abgabenbehörde als äußerst gering. Bei einer derartigen Verrechnung der Stundenkosten kann ein redlicher Bauunternehmer bei korrekter Erklärung aller Abgaben keine Gewinnspanne ausweisen. Seitens der Firma Dö***** Immobilien Verwertungs GmbH wurden aktiv keine Handlungen gesetzt um…
Die belangte Behörde hat laut Aktenvermerk vom 20.1.1997 den Beschwerdeführer ersucht, alternativ zur Vorlage der Originalbelege im Sinne einer Glaubhaftmachung, den Zahlungsfluss betreffend Anschaffung der Softwareprogramme aus dem Jahr 1988 nachzuweisen. Diesem Ersuchen ist der Beschwerdeführer laut Aktenlage nicht nachgekommen. Der Beschwerdeführer wendet…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Rubatscher Steuer- u. Wirtschaftspr. GmbH, Anichstraße 24, 6020 Innsbruck , gegen die Bescheide des FA Spittal Villach vom 31.10.2012 betreffend Nichtveranlagung zur Umsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Centra-Consult Wirtschaftstreuhand und Beratungs GmbH, Jasomirgottstraße 6/3/7a, 1010 Wien, vom 3. Februar 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Thomas Krumenacker in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 17.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Grieskirchen Wels vom 13.04.2016, betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird abgeändert…
Laut Firmenbuchauszug vom 29. August 2017 wurde die ***8*** OG mit Geschäftsanschrift in ***3***, ***4*** ***42*** mit Gesellschaftsvertrag vom 30. Juni 2017 gegründet. Die ***8*** OG ist seit 5. Juli 2017 im Abgabeninformationssystem der Bundesfinanzverwaltung erfasst. Es sind auch verschiedene weitere PDF aus dem Abgabeninformationssystem…
Gemäß § 167 Abs. 2 BAO hat das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe dazu ggfs. die beispielhaft angeführten Erkenntnisse bei Ritz, BAO6, § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung des Beschwerdeführers, Straßenname, Ort, vom 12.03.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 08.03.2012 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 01-12/2011 zu…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. R in der Beschwerdesache Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 12. November 2010, betreffend Umsatzsteuer 2009 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 8. September 2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 10. August 2016 betreffend Umsatzsteuer 2014 zu Recht erkannt…
Was die *****[S17]*****gasse anbelangt, wurde von mir die Miete reduziert, um aufwendige Verfahren zu sparen. Jede Exekution wäre sinnlos und ergebnislos gewesen. Zu *****[N22]***** kann ich nichts dazu sagen, weil die Unterlagen verloren gegangen sind möglicherweise war es ein Untermieter. Zum *****[S12]*****: "Das selbe…
Auf den hier beschwerdegegenständlichen Fall umgelegt, bedeute dies: Es bestehe wohl kein Zweifel, dass man zum Vorsteuerabzug berechtigt gewesen wäre, wenn man die Beseitigung vorgenommen hätte zB vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit als vorbereitende Maßnahme, um ein dekontaminiertes Grundstück nutzen zu können. Der Vorsteuerabzug für…
Die Gesellschafter (die Holzbezugsberechtigten) sind unter dem gemeinsamen Namen "GemeinschaftX" aufgetreten. Die Gesellschafter sind unter diesem Namen gemeinschaftlich unter Hinweis auf ihre GesbR im Rechts- und Geschäftsverkehr nach außen in Erscheinung getreten. Die GesbR "GemeinschaftX" ist eine "Außengesellschaft" iSd § 1176 Abs. 1 ABGB. Verwiesen wird…