…Bewirtschaftungsmaßnahmen resultieren, vorgesehen sind. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33% dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen. Ohne das im angefochtenen Bescheid auch nur ansatzweise erwähnt wird, konkret um welche öffentlichen Gelder es sich handelt, die mit…
…gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen. In der Beschwerde wurde bereits dargelegt, welche Zahlungen an öffentlichen Geldern bei der Festsetzung des Einheitswertes nicht berücksichtigt werden…
…dass ihr bekannt sei, dass gemäß § 35 BewG die öffentlichen Gelder in Höhe von 33 % der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung und Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen festzustellen seien, und demzufolge die Abgabenverwaltung rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den Bescheid in der gegenständlichen…
…vom 20.12.2013 S. 608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." 3.2. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Strittig ist, ob ein berichtigungsfähiger Fehler vorlag…
…berücksichtigende Bewirtschaftungsverhältnisse resultieren, vorgesehen sind. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." In den Erläuternden Bemerkungen (ErlRV 1363 BlgNR 27. GP) wird dazu ausgeführt: "Direktzahlungen wären gemäß § 40 BewG…
…Verhältnisse de facto ausgeschlossen werden. Ein Transferieren von Feiertagszuschlägen in andere Lohnzahlungszeiträume sei nicht zulässig. Handle es sich bei Akontierungen um Vorschusszahlungen oder sonstige vorläufige Zahlungen auf erst später fällig werdenden Arbeitslohn, seien sie dem jeweiligen Lohnzahlungszeitraum der Lohnzahlung zuzuordnen. Steuerbefreiungen könnten nur im Ausmaß…
…Abflusszeitpunkt erst nach dem tatsächlichen Zuflusszeitpunkt liegen. Das AMS hat erstmals im Jahr 2013 die PVA davon in Kenntnis gesetzt, dass Vorschusszahlungen erbracht wurden. Allerdings kann nach der hier vertretenen Ansicht nicht der Gesamtbetrag der Forderung in Höhe von € 31.163,36 bereits im…
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs…
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs…
…S. 608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen. § 36. Ermittlung der Betriebszahlen (1) Bei der Feststellung der Betriebszahlen sind die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im …
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs…
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Die Regierungsvorlage zum EU-AbgÄG 2016 enthält dazu folgende Erläuterungen: "Bei der Einheitsbewertung sind öffentliche Gelder zu berücksichtigen…
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs…
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs…
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs…
…608, gesondert zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Bei der Festlegung der Betriebszahlen sind nach § 36 BewG 1955 die tatsächlichen Verhältnisse hinsichtlich der im § 32 Abs…
…zu berücksichtigen. Diese öffentlichen Gelder sind in Höhe von 33 vH der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen anzusetzen." Die Regierungsvorlage zum EU-AbgÄG 2016 enthält dazu folgende Erläuterungen: "Bei der Einheitsbewertung sind öffentliche Gelder zu berücksichtigen. Durch Verweis…
…fortlaufenden Z-Bons (Tagesabrechnungen) und Kellnerabrechnungen (X-Bons)! Die Auszahlungszettel der Vorschüsse werden im Kassabuch nachgebucht! Tw. keine Belege über erhaltene Vorschusszahlungen Uhrzeiten bei den Kellnerabrechnungen waren tw. inaktiv, also keine Uhrzeit auf den Belegen! Zu den Büchern und Aufzeichnungen gemäß gehörige Belege sind nach…
… 35 BewG entgegen, nach der die auf Grund dieser Verordnung gewährten Direktzahlungen in der Höhe von 33% der dem jeweiligen Betriebsinhaber für das Antragsjahr gewährten Erstauszahlung unter Berücksichtigung allfälliger Vorschusszahlungen im Rahmen der Festlegung des Einheitswertes anzusetzen seien. Auf Grund der unmittelbaren Anwendbarkeit und des…
…der Abflusszeitpunkt erst nach dem Zuflusszeitpunkt liegen. Das AMS hat erstmals im Jahr 2013 die PVA davon in Kenntnis gesetzt, dass Vorschusszahlungen erbracht wurden. Allerdings kann nach der hier vertretenen Ansicht nicht der Gesamtbetrag der Forderung in Höhe von € 31.163,36 bereits im…