…Kreuz" verrechnet wurden. Da aber die Verrechnungsregeln der Konkursordnung gegenüber jenen der Bundesabgabenordnung Vorrang haben, ist letztlich von der Sichtweise auszugehen, dass die Gutschrift aus der Energieabgabenvergütung 2006 mit Konkursforderungen aus der Anfechtung und jene aus der Energieabgabenvergütung 2009 mit Masseforderungen, bestehend aus den oberwähnten…
…gesehen, die gesetzliche Vertreterhaftung im erforderlichen Ausmaß geltend zu machen. Da der Abgabenausfall auch auf das Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen sei, sei den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber den Interessen der Partei der Vorrang zu geben. Laut Hauptverhandlungsprotokoll des Landesgerichtes für Strafsachen vom 8. August 2006 habe es…
…Ausmaß geltend zu machen. Da der Abgabenausfall auf das Verschulden des Haftungspflichtigen zurückzuführen wäre, wäre den Zweckmäßigkeitsgründen gegenüber den Interessen der Partei der Vorrang einzuräumen. Gemäß § 27 Abs. 1 BAO werde die Zuständigkeit von Körperschaften und Personenvereinigungen an den Ort geknüpft, der durch Gesetz, Vertrag…
…Der Geschäftsführer sei somit zur Gleichbehandlung der Gläubiger gezwungen und damit an der zeitgerechten und vollständigen Entrichtung der Abgaben am 15.07.2004 gehindert gewesen. Der Verwaltungsgerichtshof vertrete die Rechtsansicht, dass den Vorschriften der Konkursordnung Vorrang gegenüber den einschlägigen abgabenrechtlichen Vorschriften einzuräumen sei (siehe VwGH…
…ob der Feststellungsbescheid über das Vorliegen eines Scheinunternehmens gem. § 8 SBBG die Insolvenzmasse betrifft. D.4. Auf Verwaltungsverfahren findet die Bestimmung des § 6 IO nicht Anwendung, da unter "Rechtsstreitigkeiten" nur gerichtliche Verfahren zu verstehen sind. Allerdings vertritt nach der hg. Judikatur zur Konkursordnung (KO) idF…
…2004, 2000/15/0046). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa das Erkenntnis vom 26. April 1993, VwSlg. 6770 F/1993, und vom 29. Jänner 2004, 2000/15/0046) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt…
…hat die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.09.1990, 90/14/0038 ). In seinem Erkenntnis UFS 20.06.2006, RV/1837-W/05, (bestätigt durch VwGH 24.02.2010, 2006/13/0071 ) hat der Unabhängige Finanzsenat darauf hingewiesen…
…am Abgabenkonto für das Erlöschen der Abgabenschuld keine Rechtswirkung, weil eine Abgabenschuld nicht durch Buchung auf dem Abgabenkonto, sondern durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand erlischt (vgl. § 211 Abs. 1 BAO). Die Konkursordnung hat Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO, der die Verrechnung von Gutschriften am…
…hat die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.09.1990, 90/14/0038). In seinem Erkenntnis UFS 20.06.2006, RV/1837-W/05, (bestätigt durch VwGH 24.02.2010, 2006/13/0071) hat der Unabhängige Finanzsenat darauf hingewiesen…
…den Vorrang vor Bestimmungen des materiellen und formellen Abgabenrechts genießen. Beginnend mit dem Erkenntnis VwGH 2006/15/0072 vom 21.9.2006 würden sich einige weitere Erkenntnisse, zuletzt VwGH 2005/15/0163 vom 20.5.2010, mit dem "zweipersonalen Verhältnis" zwischen der Republik Österreich als…
…weil der Beschwerdeführer (Bf.) die genannte Abgabenschuldigkeit nicht spätestens drei Monate nach dem Tag, an dem der zweite Säumniszuschlag verwirkt wurde, entrichtet habe. In seiner als Einspruch titulierten Berufung führte der Bf. aus, laut Konkursordnung hätten in einem Abschöpfungsverfahren alle Gläubiger ihre Forderungen ausschließlich beim…
…habe die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.09.1990, 90/14/0038). In seinem Erkenntnis UFS 20.06.2006, RV/1837-W/05, (bestätigt durch VwGH 24.02.2010, 2006/13/0071) habe der Unabhängige Finanzsenat darauf hingewiesen…
…hat die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.09.1990, 90/14/0038). In seinem Erkenntnis UFS 20.06.2006, RV/1837-W/05, (bestätigt durch VwGH 24.02.2010, 2006/13/0071) hat der Unabhängige Finanzsenat darauf hingewiesen…
…hatte die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.09.1990, 90/14/0038). In seinem Erkenntnis UFS 20.06.2006, RV/1837-W/05, (bestätigt durch VwGH 24.02.2010, 2006/13/0071) hat der Unabhängige Finanzsenat darauf hingewiesen…
…Finanzverwaltung entrichtet werde, so werde ausgeführt: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausführe, habe die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.9.1990, 90/14/0038). Die Haftungsschuld reduziere sich daher um die Höhe der Quote, da die an…
…06.2011 | | | 2.263,22 | Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, hat die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.09.1990, 90/14/0038 ). In seinem Erkenntnis UFS 20…
…hat die Konkursordnung Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (z.B. VwGH 17.09.1990, 90/14/0038). In seinem Erkenntnis UFS 20.06.2006, RV/1837-W/05, (bestätigt durch VwGH 24.02.2010, 2006/13/0071) hat der Unabhängige Finanzsenat darauf hingewiesen…
…gerichteten Zahlungsaufforderung (Mahnung) unterbrochen; sie wird durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung gehemmt. Bezüglich der Unterbrechung oder Hemmung der Verjährung im Falle des Konkurses oder Ausgleiches des Beitragsschuldners gelten die einschlägigen Vorschriften der Konkursordnung und der Ausgleichsordnung. und unterscheidet sich damit von § 209 Abs. 1 BAO. Zur…
…Scheitern eines Schuldenregulierungsverfahrens einem Abschöpfungsverfahren gemäß den Bestimmungen der Konkursordnung (Restschuldbefreiung erteilt am 4. Jänner 2011) unterliegende Z (bis 07/2002 Einzelunternehmen, danach Geschäftsführer und Gesellschafter bzw. Angestellter diverser, jeweils im Baugewerbe tätiger Kapitalgesellschaften bzw. Firmen), der in den Jahren 2000 bis 2005 in Bosnien…
…gerichtet. Es ist richtig, dass der Begriff "Masseverwalter" nicht die korrekte Titulierung für den Insolvenzverwalter ist. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bis zum lnsolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 (IRÄG 2010) vor dem 01.07.2010 im Geltungsbereich der Konkursordnung (KO) gemäß § 80 KO noch vom Masseverwalter…