…Adresse2, (im Folgenden kurz: Bf.) damals vertreten durch RA, gerichteten Bescheid vom 19.11.2004, Zl. zzz, setzte das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien für das Verfüllen von Geländeunebenheiten bzw. Vornehmen von Geländeanpassungen auf den Grundstücken Nr. aa bis hh, alle KG Ort1, gemäß § 3 Abs…
…Aushubmaterial zu den im Spruch des angefochtenen Bescheides näher genannten Zeiträumen zur Verfüllung/Geländeanpassung des in Rede stehenden Areals verwendet und somit den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG verwirklicht hat, wobei die Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Beitragspflicht gem…
…des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich…
…des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2, KG B erfolgten "zulässigerweise" im Sinne des § 3 Abs. 1a) ALSAG. Letzteres traf aber auf Anschüttungen zum Zwecke des Verfüllens von Geländeunebenheiten oder des Vornehmens von Geländeanpassungen hinsichtlich…
…B vom 4.8.2011 betrifft. Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder die Vornahme von Geländeanpassungen mit Abfällen grundsätzlich der Beitragspflicht nach § 3 Abs.1 Z.1 lit.c) ALSAG unterliegt. Von dieser Beitragspflicht ausgenommen sind nach § 3 Abs.1a Z…
…teilweise Folge gegeben. Spruchpunkt 1) des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert: Die mit Ablauf des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2006 für das Vornehmen von Geländeanpassungen entstandene Altlastenbeitragsschuld wird gemäß § 201 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3 und Abs…
…das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen, 2. das Verbrennen von Abfällen in einer Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlage im Sinne der Abfallverbrennungsverordnung, BGBl. II Nr. 389/2002, 3. das Verwenden von Abfällen…
…teilweise Folge gegeben. Spruchpunkt 1) des angefochtenen Bescheides wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) wie folgt abgeändert: Die mit Ablauf des 1., 2., 3. und 4. Quartals 2006 für das Vornehmen von Geländeanpassungen entstandene Altlastenbeitragsschuld wird gemäß § 201 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3 und Abs…
… 7. (1) Die Beitragsschuld entsteht im Falle 1. (…) 2. des Verfüllens von Geländeunebenheiten, des Vornehmens von Geländeanpassungen oder des Einbringens in geologische Strukturen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die beitragspflichtige Tätigkeit vorgenommen wurde, (…) Aufzeichnungs- und Nachweispflichten § 8. Der Beitragsschuldner hat fortlaufend Aufzeichnungen…
…2014 […] ist als Vornahme von Geländeanpassungen zu qualifizieren, dies stellt grundsätzlich eine ALSAG-beitragspflichtige Tätigkeit iSd. § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG dar. Gemäß § 3 Abs. la Z 4 ALSAG idF BGBl. I Nr. 103/2013 sind von der Beitragspflicht ausgenommen Bodenaushubmaterial…
…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…im Abgabenverfahren betreffend die Festsetzung des Altlastenbeitrages. Die von der Bf vorgenommene Schüttung von 25.000 m sei als Vornahme einer Geländeanpassung gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit.c ALSAG zu qualifizieren, eine Ausnahme von der Beitragspflicht komme gemäß § 3 Abs.1a Z.4…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…Rekultivierungsschichten), das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…ausgeführt, dass eine bloße Verfüllung oder Geländeanpassung keine Baumaßnahme darstelle. Der Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung für die „Hobelhalle“ sei nahezu erst zwei Jahre nach der Vornahme der Geländeverfüllung/Geländeanpassung gestellt worden, weshalb nicht alle Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht erfüllt sind. Zum…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastenbeitrag. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind von der…
…berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abführt). Gemäß § (ergänzt: 3) Abs. 1 Z 1 AlSAG unterliegt das Ablagern von Abfällen (§ 2 AISAG), wobei darunter auch das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen oder der Bergversatz zu verstehen sind, dem Altlastenbeitrag. Nach § 4…