…der Berufung gegen den Sicherstellungauftrag gestellten Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung gemäß § 18 Zif. 1 AbgEO ab. In der Begründung wurde ausgeführt: "Gem. § 78 Abs.1 AbgEO kann aufgrund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder…
…kann die Vollstreckung nicht nur in dem Sinne aufgeschoben werden, dass keine weiteren Sicherungsmaßnahmen mehr gesetzt werden, sondern es können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden…
…der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden, wenn die Aufhebung des über den Abgabenanspruch ausgestellten Exekutionstitels beantragt wird (Z 1) oder wenn gemäß § 16 die Einstellung beantragt wird (Z 3). Gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 der Bundesabgabenordnung) zur Sicherung von…
…voraus. Somit war die Vollstreckung zur Sicherung ungeachtet dessen zulässig, dass die vom Beschwerdeführer gegen den Sicherstellungsauftrag eingebrachte Beschwerde noch nicht erledigt war (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2403). Sofern der Beschwerdeführer mit seinem Beschwerdevorbringen die Rechtsmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages bestreitet, verkennt er, dass im Sicherungsverfahren gemäß …
…kann die Vollstreckung nicht nur in dem Sinne aufgeschoben werden, dass keine weiteren Sicherungsmaßnahmen mehr gesetzt werden, sondern es können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden…
…Vorbemerkung Sofern wie im vorliegenden Fall Exekution zur Sicherstellung geführt werden solle, bilde der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsauswels) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (vgl RAE Rz 1550f). Gemäß § 18 Z 1 AbgEO könne die Aufschiebung der Vollstreckung auf Antrag bewilligt werden…
…kann die Vollstreckung nicht nur in dem Sinne aufgeschoben werden, dass keine weiteren Sicherungsmaßnahmen mehr gesetzt werden, sondern es können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden…
…wenn die Vollstreckung begonnen oder fortgeführt werden kann, ohne dass dies für denjenigen, der die Aufschiebung verlangt, mit der Gefahr eines unersetzlichen oder schwer zu ersetzenden Vermögensnachteiles verbunden wäre. Nach § 78 Abs. 1 AbgEO kann aufgrund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und…
… 71 ff AbgEO komme im Sicherungsverfahren nicht in Betracht. Nach dem klaren Wortlaut des § 78 Abs. 1 AbgEO setze eine derartige Sicherungsmaßnahme nicht den Eintritt der Rechtskraft des Sicherstellungsauftrages voraus. Die Vollstreckung zur Sicherung sei damit zulässig und entspreche der angefochtene Bescheid somit der Rechtslage…
…kann die Vollstreckung nicht nur in dem Sinne aufgeschoben werden, dass keine weiteren Sicherungsmaßnahmen mehr gesetzt werden, sondern es können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden…
…Somit war die Vollstreckung zur Sicherung ungeachtet dessen zulässig, dass die von dem Bf. gegen den Sicherstellungsauftrag eingebrachte Beschwerde zum Zeitpunkt der Pfändung noch nicht erledigt war (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2403). Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels…
…und nach diesen Zeitpunkten ist sie ausgeschlossen. Ihr kommt also nur ein vorläufiger Charakter zu. Die Geltendmachung erfolgt mit Sicherstellungsauftrag, der ein rechtsmittelfähiger Bescheid ist. Der Sicherstellungsauftrag bildet die Grundlage der Vollstreckung zur Sicherstellung (Judmaier in Köck/Kalcher/Judmaier/Schmitt, Finanzstrafgesetz, Band 2, 5. Aufl…
…voraus. Somit war die Vollstreckung zur Sicherung ungeachtet dessen zulässig, dass die vom Beschwerdeführer gegen den Sicherstellungsauftrag eingebrachte Beschwerde noch nicht erledigt war (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2403). Sofern der Beschwerdeführer mit seinem Beschwerdevorbringen die Rechtsmäßigkeit des Sicherstellungsauftrages bestreitet, verkennt er, dass im Sicherungsverfahren gemäß …
…einen Sicherstellungsauftrag erlassen; dieser sei Exekutionstitel sowohl für das finanzbehördliche als auch für das gerichtliche Sicherungsverfahren. Dieser berechtige die Finanzbehörde zur Vollstreckung auf bewegliche körperliche Sachen und auf grundbücherlich nicht sichergestellte Geldforderungen. Vollstreckungshandlungen zur Sicherung einer Abgabenschuld seien zulässig, noch ehe der entsprechende Sicherstellungsauftrag dem…
…zustünden, wäre damit keineswegs dokumentiert und lasse sich daraus auch nichts gewinnen – vor allem nicht für das Sicherungsverfahren gegen die Bf., über welches in diesem Bescheid abgesprochen werde. Der Einwand der Bf., dass die Voraussetzungen zur Vollstreckung einer sichergestellten Abgabenschuld auch dann wegfallen würden, wenn…
…Gemäß § 65 Abs. 1 Abgabenexekutionsordnung (AbgEO) erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt, geschieht die Pfändung dadurch, dass die…
…78 Abs. 1 AbgEO kann auf Grund eines Sicherstellungsauftrages (§ 232 BAO) zur Sicherung von Abgaben und Abgabenstrafen schon vor Eintritt der Rechtskraft oder vor Ablauf der für die Leistung bestimmten Frist die Vornahme von Vollstreckungshandlungen angeordnet werden. § 232 BAO lautet: (1) Die Abgabenbehörde kann, sobald…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. Oktober 2012 ordnete das Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf zur Sicherung der Umsatzsteuer der Jahre 2005 bis 2010, 1-12/2011 und 1-2/2012 sowie der Einkommensteuer der Jahre 2005 bis 2010…
…erledigen. Gemäß § 65 Abs. 1 AbgEO erfolgt die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind die Höhe der Abgabenschuld und der Gebühren und Auslagenersätze (§ 26) anzugeben. Sofern nicht die Bestimmung des § 67 zur Anwendung kommt, geschieht die Pfändung dadurch, dass das…
…gegen den Sicherstellungsauftrag vom 14.11.2016 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf) durch ihre Rechtsvertreterin die Aufschiebung der Vollstreckung und begründete dies wie folgt: „Im Vollstreckungsverfahren betreffend Sicherstellungsaufträge bildet der Sicherstellungsauftrag (und mangels Abgabenfestsetzung nicht ein Rückstandsausweis) den Exekutionstitel für das finanzbehördliche Sicherungsverfahren (Exekution zur Sicherstellung…