…ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06…
…verlieren ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als zB Feststellungsverfahren anhängig sind. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt allerdings die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026; VwGH 28.06.2012…
…Straferkenntnis und dessen Anfechtung, erfolgten Löschung des belangten Verbandes aus dem Firmenbuch und eine allenfalls daran anknüpfende (bisher hypothetische) Argumentation in der Richtung, dass (auch) für das gegenständliche Beschwerdeverfahren von einer „Vollbeendigung“ bzw. von einem Untergang der Rechtssubjektivität der KG auszugehen, sodass das gegen den…
…Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379; VwGH 13.4.2005, 2005/13/0004; VwGH 24.9.2003, 2003/13/0092). Die XY- KG wurde mit Gesellschaftsvertrag…
…Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379; VwGH 13.4.2005, 2005/13…
…bei der Abgabenbehörde konnte eine Vollbeendigung der KG bereits mit Ablauf des Jahres 2000, wovon beide Parteien ausgegangen sind, nicht vorliegen. 4. Ergeht ein Bescheid, der konzeptionell (dem Grundlagen-Folgebescheid-System zufolge) abgeleitet zu ergehen hätte, nimmt er aber keine Rücksicht auf den Bescheid, der…
… 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bf als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung (BP) wurden folgende Feststellungen getroffen: 1993…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bewirkt die Geschäftsübernahme nach § 142 UGB die Vollbeendigung der Personengesellschaft und wird deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt (vgl. VwGH 08.02.2007, 2006/15…
…V**** seine Beteiligung an der A**** KG veräußert hätte (wenn er, wie von Mag. R**** S**** behauptet, noch über eine Treuhandschaft Gesellschafter gewesen sein solle). Er brachte weiters vor, die A**** KG sei durch Konkurseröffnung und spätere Löschung im Firmenbuch infolge Vollbeendigung nicht mehr existent…
…KG, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 10. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 10. Februar 2020 bzw. 11. Februar 2020 betreffend Einkommensteuer 2014 bis 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
…Bescheid ist in Rechtskraft erwachsen. Mit Anbringen vom 10.10.2017 wurde von der Bf die ersatzlose Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheides vom 17.1.2017 gemäß § 299 BAO beantragt und vorgebracht: Die B-GmbH als Komplementärin der B-KG sei am 20.8.2004 aufgelöst worden…
…in die Komplementär-GmbH ist der vorletzte Gesellschafter der Personengesellschaft weggefallen. Die dadurch bewirkte Vermögensübertragung hatte die Vollbeendigung der KG zur Folge. Damit wären aber die Erledigungen vom 9.9.2013 im Sinne des § 191 Abs 2 BAO (dem Gebot der Einheitlichkeit für Grundlagenbescheide nach…
…2012, 2008/15/0332; sowie VwGH 08.02.2007, 2006/15/0379). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…KG durchgeführt worden seien. Mit Schreiben vom 23. Juni 2010 wurde ergänzend dazu noch vorgebracht, dass keine Einlagen erfolgt seien, weil ER über keine liquiden Mittel verfügt habe. Entnahmen seien nicht erfolgt, weil ER im fraglichen Zeitraum seinen Lebensunterhalt durch Coachings bestritten habe (aus der…
…die Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB durch die Y-GmbH (eingetragen im Firmenbuch am 17.12.2002) habe die Vollbeendigung der X-OEG bewirkt. Den an ein nicht mehr bestehendes Rechtsgebilde gerichteten Erledigungen vom 07.03.2006 komme keine Bescheidqualität zu. Am 16.10.2014 fertigte…
…der im Zeitraum 2012 bis 2015 zu Unrecht bezahlten Steuern und Abgaben (Lohnsteuer iHv € 6.117,54, DB iHv € 31.448,67 und DZ iHv € 2.812,86, insgesamt sohin € 40.379,07) für die im zuvor genannten Bescheid der KGKK…
…gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Als Bescheidadressat der ersten Erledigung des Finanzamtes vom 28.7.2008 war - genauso wie in den Erledigungen vom 27.1.2012 die "***AB_KG***" genannt, die zu…
…der KG mittels FinanzOnline die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (BFG) beantragt (Vorlageantrag). Am 22.10.2015 hat das FA die Beschwerde elektronisch dem BFG zur Entscheidung vorgelegt. Rechtsgrundlagen und Erwägungen: Die bloße Auflösung und Löschung einer KG bedeutet noch nicht deren Vollbeendigung…
…0332). Eine Vermögensübertragung gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 8. September 2010, 2010/16/0134). Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt ist…
…die Objekt-KGs gemäß § 142 UGB ohne Liquidation erloschen und ging deren Gesellschaftsvermögen im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die N.N.-GmbH über. Die diesbezügliche Eintragung im Firmenbuch erfolgte am Datum5. Daher sind sämtliche Bescheide, die Besteuerungszeiträume vor der Vermögensübernahme und liquidationslosen Vollbeendigung der Personengesellschaft…