…2.2007, 2006/15/0379 und VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 30.1.2003, 2002/15/0191; VwGH 24.9.2003, 2003…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bewirkt die Geschäftsübernahme nach § 142 UGB die Vollbeendigung der Personengesellschaft und wird deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt (vgl. VwGH 08.02.2007, 2006/15/0379…
… VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Personengesellschaften verlieren ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als zB Feststellungsverfahren anhängig sind. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt allerdings die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 22.11…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332…
…Revision nicht zulässig. Es ist ständige Judikatur des VwGH, dass bei einer Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB eine Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt wird und ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist (Verlust der Parteifähigkeit). Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt einer Rechtsfrage unter anderem dann grundsätzliche Bedeutung…
…B-VG eine ordentliche Revision nicht zulässig. Es ist ständige Judikatur des VwGH, dass bei einer Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB eine Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt wird (Verlust der Parteifähigkeit). Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt einer Rechtsfrage unter anderem dann grundsätzliche Bedeutung zu…
…das Landesgericht C am 14. Oktober 2010 unter FN 000000x. IV. Rechtliche Beurteilung 1. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026; VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332). 2. Nach ständiger Rechtsprechung ist…
…wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332…
…die steuerliche Vertretung im Namen der "***Bf1***" die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht vom 10.7.2023 vorgelegt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet die bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung…
…qualifizieren seien. Die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erfolgte am 21. März 2023. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet die bloße Löschung und Auflösung einer Personengesellschaft des Handelsrechts noch nicht deren Vollbeendigung, weshalb die Gesellschaft auch im Abgabenverfahren ihre Angelegenheiten betreffend die Parteifähigkeit beibehält…
…2012/13/0114; VwGH 29.6.2016, 2013/15/0245). Eine Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl VwGH 8.9.2010, 2010/16/0134; VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332…
…Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid legitimiert. Eine Geschäftsübernahme nach § 142 UGB kann auch im Vertragsweg stattfinden; sie bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechspositionen der früheren…
…2.2007, 2006/15/0379 und VwGH 28.6.2012, 2008/15/0332). Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 30.1.2003, 2002/15/0191; VwGH 24.9.2003, 2003…
…gemäß § 142 UGB durch Ges2 aufgelöst. Über die Beschwerde wurde erwogen: "Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 21.9.2005, 2005/13/0117)". Dies gilt auch für eine Übernahme nach …
…März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bf als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre…
…2012, 2008/15/0332; sowie VwGH 08.02.2007, 2006/15/0379). Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…Abgabengläubiger erfolgt ist. Allerdings trifft dies nicht zu, wenn die Personengesellschaft beendet wird und, wie etwa im Falle des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird…
…0332). Eine Vermögensübertragung gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 8. September 2010, 2010/16/0134). Bescheide über die Feststellung von Einkünften einer KG, deren Vollbeendigung durch Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt ist…
…entspricht es der ständigen Rsp sowohl des VwGH als auch der Rsp des BFG, dass ein Übergang des Gesellschaftsvermögens gem. § 142 UGB in Form einer Anwachsung die Vollbeendigung der Personengesellschaft bewirkt (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026, VwGH 28.06.2012, 2008/15/0332…
…Daher sind sämtliche Bescheide, die Besteuerungszeiträume vor der Vermögensübernahme und liquidationslosen Vollbeendigung der Personengesellschaft (§ 142 UGB) betreffen, aber erst danach ergehen, an den letzten verbliebenen Gesellschafter als Rechtsnachfolger der vollbeendeten Personengesellschaften zu richten. Die belangte Behörde hat daher die Umsatzsteuerbescheide 2012 vom 19. Oktober 2016…