…Beendigung des Dienstverhältnisses. Die Bf stellte einen Vorlageantrag und machte darin zur Begründung folgende Ausführungen: "Im Juni 2013 habe ich von meiner ehemaligen Dienstgeberin - der X-Bank - eine Zahlung in der Höhe von EUR 31.000,00 für den Verzicht auf Arbeitsleistung künftiger Lohnzahlungszeiträume erhalten…
…Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern: Gem…
…belangte Behörde hat mit dem am 17. Juli 2017 ausgefertigten Bescheid die Einkommensteuer für das Jahr 2016 mit € 52.329,00 festgesetzt. Dabei wurde eine Zahlung in Höhe von € 110.000,00 für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs…
…EUR 310.873,91 mit dem Tarif zu versteuern sind. [Grafik] 3. Begründung: Bis zum 28.2.2014 wurden Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 nach dem…
…die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: [...] Das Budgetbegleitgesetz…
…I Nr. 13/2014, sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Auszahlung zu erfassen, wobei ein Fünftel (nach Abzug der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge) steuerfrei zu belassen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes fallen…
…die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), nach Maßgabe der Ziffern 1 bis 7 mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern…
…1988 seit dem Budgetbegleitgesetz 2014, BGBl I Nr. 40/2014, vorsieht, dass die Regelung nicht für Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume zur Anwendung kommt, kommt auch keine begünstigte Besteuerung gemäß § 67 Abs. 6 EStG 1988 in Betracht. Überdies hat es aber…
…Abs 8 letzter Satz des EStG 72 bezüglich der Besteuerungsmethodik und der Zahlungsgründe ohnehin nur auf den ersten Satz des Abs. 8, wonach Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sowie Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre…
…Abs 8 letzter Satz des EStG 72 bezüglich der Besteuerungsmethodik und der Zahlungsgründe ohnehin nur auf den ersten Satz des Abs. 8, wonach Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sowie Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre…
…um eine Leistung des Dienstgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses handle, auf die weder aus gesetzlichen noch aus kollektivvertraglichen Regelungen ein Anspruch bestehe. Andere arbeitsrechtliche Ansprüche (zB nicht verbrauchter Urlaub, Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung künftiger Lohnzahlungszeiträume, Vergleichszahlung usw) seien mit der Abfindungszahlung nicht abgegolten…
…COVID-19-Gesetz, BGBl. I Nr. 16/2020) das verfahrensgegenständliche Rechtsmittel der Beschwerde. Darin beantragte die beschwerdeführende Gesellschaft die Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume (Abgangsentschädigungen) sowie die Vergleichszahlungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Weiters wurde gemäß § 262 Abs. 2 BAO iVm § 264…
…sowie andereZahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind begünstigt zu versteuern und bieten daher sehr attraktive Möglichkeiten zur Personalfreisetzung. *Zielzustand: Steuerliche Begünstigung von Vergleichssummen und Kündigungsentschädigungen sowie eine steuerliche Begünstigung von anderen Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungenfür künftige Lohnzahlungszeiträume sind nicht…
…von anderen Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind nicht mehr möglich. Das Ziel ist erreicht, wenn die begünstigte Besteuerung von freiwilligen Abfertigungen nur noch in begrenztem Ausmaß möglich ist. […] Maßnahmen […] Maßnahme 9: Einschränkung der steuerlichen Begünstigung für „Golden Handshakes…
…sonstige Bezüge, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen (wie zum Beispiel freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume)", bis zu einer bestimmten Höhe mit dem Steuersatz von 6 %. Durch das…
…cit. - zu erfolgen, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der Regel der Fall sein wird (vgl. das Erkenntnis vom 29. Oktober 2003, 2000/13/0028)." BFG vom…
…für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume und Vergleichssummen in der Regel der Fall sein wird. Bei einer Vergleichssumme iSd § 67 Abs 8 EStG 1972 muß es sich um solche Zahlungen handeln, die sich zumindest auch aus der Bereinigung strittiger oder zweifelhafter Rechte auf…
…andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind begünstigt zu versteuern und bieten daher sehr attraktive Möglichkeiten zur Personalfreisetzung | Steuerliche Begünstigung von Vergleichssummen und Kündigungsentschädigungen sowie eine steuerliche Begünstigung von anderen Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind…
…für die eine Anwartschaft gegenüber einer MV-Kasse besteht, sind sie bis zu einem Betrag von 7 500 Euro mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume…
…Lohnzettel nach dessen Anleitung abgeändert worden. Nach fälschlicher Abänderung im Zuge der Beschwerdevorentscheidung sei der Lohnzettel nun wieder identisch mit dem ursprünglich vom Dienstgeber übermittelten Lohnzettel. Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (sogenannte Abgangsentschädigungen) lägen ua vor, wenn der Arbeitnehmer durch die…