…Anspruchszinsen zugrunde gelegten angenommenen Zeiträume würden aber in keiner Weise weder das tatsächliche Bereitstellungsdatum der Unterlagen (Anfang Januar) noch die Tatsache wiedergeben, dass die finale Verzögerung maßgeblich durch die temporäre Aufhebung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (xxx) in durch die belangte Behörde verursacht worden wäre.  …
…Subjektive Aspekte (Nichtbestehen einer Aufnahmeprüfung, Studienplatzbeschränkungen, krankheitsbedingte Verzögerungen usw) wären in diese Beurteilung nicht einzubeziehen. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der Sohn habe nach Beendigung seiner Schulausbildung im Juli 2018 eine Ausbildung zum [Beruf] beginnen wollen. Im Mai 2018 habe sich der Sohn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Finanzstrafsache gegen BF, geb. am 19XX, whft. in WS, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…
…angesichts der derzeitigen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. (Sorgepflicht; unterdurchschnittliche bzw. angespannte Einkommenssituation) auf einen Wert von € 2.300,00 zu reduzieren; welcher jedoch gegen das Verböserungsverbot des § 161 Abs. 3 1. Satz FinStrG verstieße, sodass im Ergebnis die von der Finanzstrafbehörde im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Preyer in der Beschwerdesache Bf., vom 11.05.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 15.04.2015, Rückforderung betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum November 2014 bis März 2015 zu…
…6. Das Finanzamt beantragte im Vorlagebericht die Abweisung der Beschwerde, da die höchstzulässige Studiendauer mit September 2019 geendet habe. Nachträgliche Verzögerungen im Studium durch Corona Maßnahmen ab März 2020 könnten zu keinem Familienbeihilfenanspruch führen. Da im Sommersemester 2020 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe, könne …
…17. September 2025 ortsabwesend sein werde. In der Sitzung des Senates am 2. September 2025 wurde die Verhandlung vertagt. Auch wenn die Verzögerungstaktik der Verteidigung hier im Vordergrund steht, könnte man angesichts des schon mit Schreiben vom 26. Juni 2025 bekannt gegebenen Verhandlungstermins erwarten, dass…
In der Einleitungsverfügung des damaligen Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs als Finanzstrafbehörde vom 10. Mai 2016 wurde (siehe Beschluss des BFG vom 22. April 2022, RV/5300007/2018) der Beschuldigte in Kenntnis gesetzt, dass gegen ihn ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes eingeleitet worden war, er…
…der Sechsmonatsfrist als neues Fahrzeug geliefert wurde. Eine Verschiebung dieses Lieferdatums ohne tatsächliche wirtschaftliche Begründung nur zur Vermeidung der Erwerbsbesteuerung in Österreich kommt in wirtschaftlicher Betrachtung einer bloßen Verzögerung der innergemeinschaftlichen Warenbewegung gleich und ist ebenso nicht anzuerkennen. Die Erwerbsteuer wurde daher durch das Finanzamt…
…bis zum tatsächlichen Ausbildungsbeginn erforderlichen Schritte (etwa Antreten zu Bewerbungsgesprächen, Aufnahmeprüfungen udgl.) ohne dem Bewerber anzulastende Verzögerung gesetzt werden. Im Fall der Bewerbung um eine Lehre ist dagegen den Stellenausschreibungen der Lehrbetriebe regelmäßig zu entnehmen, ab wann die Besetzung der Lehrstelle erfolgen soll und bis…
…erfolgt und in weiterer Folge die bis zum tatsächlichen Ausbildungsbeginn erforderlichen Schritte (etwa Antreten zu Bewerbungsgesprächen, Aufnahmeprüfungen udgl.) ohne dem Bewerber anzulastende Verzögerung gesetzt werden. Es ist unstrittig, dass sich der Sohn des Bf bereits während der Schulausbildung an der HTL um die Aufnahme in…
…2007) nicht erteilt worden. Aus diesem Grund sei die Verlängerungsoption Ende Dezember 2007 noch durch die ****VORMIETERIN**** ausgeübt worden. Die tatsächlichen Beweggründe für die Verzögerung bei der Zustimmung durch die Bestandgeberin zur Übernahme des Bestandvertrages seien der Bf. nicht bekannt, die in diesem Zeitraum stattfindenden…
…während hingegen eine krankheitsbedingte Verzögerung vor Studienbeginn zu deren Wegfall führe. Eine nachgewiesene krankheitsbedingte Verzögerung der "Fortsetzung" der Berufsausbildung müsse ein ausreichender Grund für die Gewährung der Familienbeihilfe sein. Das Finanzamt legte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Dem elektronischen Beihilfenakt ist zu entnehmen…
…zumal das Verwaltungsverfahren ohne ersichtlichen Grund nicht schon vor den COVID-19-Maßnahmen zu Ende gebracht wurde. Zudem können die Verzögerungen auf Grund der COVID-19-Maßnahmen nicht der beschwerdeführenden Partei angelastet werden. Eine Reduktion der Haftungsschuld um 20 % ist daher aus diesem Grund sachgerecht…
…des § 209a Abs. 1 BAO kommt im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung, da Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren über die Verjährung hinaus nur einer Rechtsmittelerledigung (Beschwerdevorentscheidung oder einem Erkenntnis eines Verwaltungsgerichts) nicht im Wege stehen, jedoch einer erstmaligen Abgabenfestsetzung gegenüber einem anderen Abgabepflichtigen. § 209a Abs. 2 BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Mag. ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***6***, vom 24.9.2019, beim Finanzamt eingelangt am 4.10.2019, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Wien 2/20/21/22, nunmehr…
…Folge die bis zum tatsächlichen Ausbildungsbeginn erforderlichen Maßnahmen (so zum Beispiel Antreten zu Bewerbungsgesprächen, Aufnahmeprüfungen udgl.) ohne dem Bewerber anzulastende Verzögerung erfolgen. Die vom Bundesfinanzgericht in seinem Erkenntnis BFG 20.6.2016, RV/7100290/2015 auch vertretene Auffassung "Hängt der Beginn oder die Fortsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Manfred F*****, *****Adresse*****, vom 6. 6. 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt, 2700 Wiener Neustadt, Grazerstraße 95, vom 17. 5. 2017, wonach zu Unrecht bezogene…
…Bedacht zu nehmen auf die Zwecke eines Finanzstrafverfahrens, welches gemäß § 57 Abs. 6 FinStrG zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen und innerhalb angemessener Frist zu beenden ist. Es kann daher durchaus die bessere Wahl sein, anstelle einer detaillierten, aber äußerst zeitaufwendigen Ermittlung vorab ein Finanzstrafverfahren…
…nach bescheidmäßiger Geltendmachung des Abgabenanspruches zur Haftung herangezogen hat, wobei sie im Beschwerdeverfahren nicht dartun konnte, dass diese zeitliche Verzögerung durch laufende Einbringungsversuche bei der ehemaligen Gemeinschuldnerin gerechtfertigt war. Ebenso zugunsten des Beschwerdeführers ist zu berücksichtigen, dass die belangte Behörde bereits zum Zeitpunkt der Bekanntgabe…