…keine überwiegende Verwendung im Inland vorlag, sondern der Verwender muss nachweisen, dass das Fahrzeug überwiegend nicht im Inland verwendet wurde. Den Verwender, der einen Gegenbeweis erbringt, trifft dementsprechend die Beweisvorsorgepflicht. Die Beweismittel für den Gegenbeweis sind unbegrenzt. Reine Behauptungen sind zur Erbringung des Gegenbeweises ebenso…
…8 Monate) und 01-12/2009 zur Vorschreibung gebracht. Bescheidbegründend führte das Finanzamt in diesem Zusammenhang Folgendes aus: „Das Fahrzeug Opel Antara mit dem Kennzeichen BGL 222 ist seit dem 18. April 2008 auf Sie zugelassen. Die Verwendung des Fahrzeuges im Inland wurde am 10…
…Die Ehegattin habe im Streitzeitraum über kein eigenes Auto verfügt. Daher sei davon auszugehen, dass auch die Ehegattin das Fahrzeug für Besorgungen oder Freizeitaktivitäten verwendet habe. Aufgrund widerrechtlicher Verwendung des Fahrzeuges im Inland sei die Kraftfahrzeugsteuer nach Ablauf der Monatsfrist vorzuschreiben gewesen. Der Beschwerdeführer beantragte…
…Ehegatten bestehenden inländischen Wohnsitz in X, wo sich die Bf. offenkundig regelmäßig bzw. nach eigenen Angaben - wie festgestellt - sogar "überwiegend" aufgehalten hat, sowie der laut durchgeführter Kontrolle der Finanzpolizei und auch nach eigenen Angaben erwiesenen und somit unstrittigen Verwendung des Fahrzeuges im Inland wären sohin…
…Verwendung des Fahrzeuges ohne inländische Zulassung. Ergänzend wird aber auch angemerkt, dass sich die Rechtslage durch das BGBl. I 2014/26 ab dessen Inkrafttreten per 24.4.2014 wieder geändert hat und ab diesem Tag kraft gesetzlicher Anordnung eine Ausbringung eines Fahrzeuges mit Standort im…
…Gattin des Bf seit 20.9.1989 und weitere zwei Familienmitglieder in öst Ort1 an derselben Anschrift mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Mit Bescheid vom 23.11.2011 wurde zunächst der Gattin des Bf als Zulassungsbesitzerin die Normverbrauchsabgabe aufgrund der widerrechtlichen Verwendung des Fahrzeuges im Inland…
…der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. in den beschwerdeanhängigen Jahren jedenfalls in Österreich befunden hatte, zumal auch der Bf. selbst nichts Gegenteiliges behauptet hat (siehe hiezu Pkt. 1 und 16). Verwendung des Fahrzeuges im Bundesgebiet 40. Die Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch den Bf…
…des Entstehens der Steuerschuld noch nach § 4 Abs 1 BAO bestimmt. Demnach entsteht der Abgabenanspruch, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an dem das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Nach § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall NoVAG unterliegt der Normverbrauchsabgabe die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland…
…wo er vor seiner Anmeldung des Hauptwohnsitzes im Inland gelebt hatte, ob dieser Wohnsitz aufgegeben wurde und welche Beschäftigung er nachgegangen war. Darüber hinaus wurde er gebeten, Angaben zu seinem Familienstand und Freundeskreis zu machen sowie zur regelmäßigen Verwendung des Fahrzeugs im In- und Ausland…
…Nr. 26/2014 geltenden Fassung) in jenen Fällen, in denen ein Fahrzeug regelmäßig zumindest einmal monatlich ins Ausland verbracht wurde, bei der Wiedereinbringung ins Inland neu zu laufen. Solange die Monatsfrist nicht überschritten wurde, lag sohin auch keine widerrechtliche Verwendung im Sinne des § 1 Abs…
…anzusehen, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. in den Jahren 2010 bis 2012 jedenfalls in Österreich befunden hatte, zumal auch der Bf. selbst nichts Gegenteiliges behauptet hat. 3. Verwendung des Fahrzeuges im Bundesgebiet Die Verwendung des Fahrzeuges im Inland durch den Bf. steht…
…Eine derartige Verwendung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen ist in diesem Falle nur während eines Monats ab Einbringung in das Bundesgebiet zulässig (siehe hierzu: Haller, NoVAG², § 1 Rz 78). Gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 wird somit ein dauernder Standort des Fahrzeuges im Inland vermutet…
…überwiegende Verwendung des Fahrzeuges im Ausland, insbesondere in Rumänien, nicht erwiesen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 1 Z 3 NoVAG 1991 in der für das Beschwerdejahr geltenden Fassung unterliegt der Normverbrauchsabgabe die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland…
…Nachweis vorgelegt. Im Hinblick auf die erstmaligen Angaben der Bf in Zusammenhalt mit der am 1.7.2008 mit B vereinbarten Nutzungsüberlassung muss daher wohl davon ausgegangen werden, dass eine rund 50%ige Verwendung des Fahrzeuges durch die Bf im Inland stattgefunden hat. Zu den…
…festgestellt, wurde das streitgegenständliche Fahrzeug regelmäßig und zumindest einmal im Monat in das übrige Gemeinschaftsgebiet verbracht. Weil mit jeder Verbringung die Monatsfrist wieder neu zu laufen begonnen hat, entstand keine Zulassungsverpflichtung im Inland und die Verwendung des Fahrzeuges ohne inländische Zulassung war kraftfahrrechtlich zulässig. Damit…
…Familie auch familiär bzw privat bedingte Fahrten iRd Freizeitgestaltung der Familienmitglieder gab. Die Verwendung eines Mietautos bzw der Eisenbahn zu Außendienst-Fahrten weist auch darauf hin, dass das Fahrzeug auch von der Gattin des Bf während der Woche im Inland verwendet wurde. Auch die Darstellung…
…knüpfen an die Einbringung bzw. die Verwendung (auf Straßen mit öffentlichem Verkehr) im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (widerrechtliche Verwendung) an. Hinsichtlich der Verwendung des streitgegenständlichen PKW wird auf die voranstehenden Sachverhaltsfeststellungen hingewiesen. Als dauernder Standort eines Fahrzeuges gilt dabei sowohl nach § 40 Abs…
…sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen, es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Gemäß § 36 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG) dürfen Kraftfahrzeuge unbeschadet der Bestimmungen u.a. des § 82 KFG über die Verwendung von Kraftfahrzeugen…
…den im Streitzeitraum zunächst gemeldeten alleinigen Hauptwohnsitz und ab Juli 2015 gemeldeten Nebenwohnsitz der Bf im Inland, in A-Ort1, wo sie zusammen mit beiden Kindern als nächsten Angehörigen wohnt, sowie auf die auch nach eigenen Angaben erwiesene und unstrittige Verwendung des Fahrzeuges im Inland…
…Verwendung des Fahrzeuges im Inland wären sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen nach § 82 Abs. 8 KFG erfüllt und läge vorderhand eine "widerrechtliche Verwendung" iSd § 1 Z 3 NoVAG bzw. nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG vor. 2. Widerlegung der Standortvermutung: Auf der Grundlage der (jüngsten) Erkenntnisse des…