Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen den Bescheid des FA GVG vom 02.11.2012, ErfNr. x, StNr. y, betreffend Gebühr und Erbührenerhöhung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2015, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinR in der Beschwerdesache Bf, Bf_Adr, über die Beschwerde vom 29. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 17. Oktober 2019 betreffend Gebühren 2019 Steuernummer 10-StNr zu Recht…
Die Bf. hat sich zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtet. Aus der diesbezüglich geleisteten Jahresprämie iHv € 394,14 ergibt sich ein monatlicher Durchschnittswert iHv € 32,85. Dieser ist ebenso auf die gebührenrechtliche Gesamtdauer zu vervielfachen und daher mit einem Betrag von € 6.785…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7. Mai 2013, ERFNR: zzz, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn X, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 23. Jänner 2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23. September 2013, ErfNr. 123, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Ebenso liegt es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers, unterschiedliche Entrichtungsformen vorzusehen. Das Fehlen der Entrichtungsmöglichkeiten durch Abbuchungs- und Einziehungserklärung ist sachlich dadurch gerechtfertigt, dass die Zuständigkeit für die Erhebung der Gebühren nicht bei den Gerichtshöfen, sondern bei einer Abgabenbehörde liegt. Die in § 17a Z. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der D, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 14. April 2015, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Juni 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22. Juni 2016, Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer ***ErfNr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. März 2025 betreffend Gebühr und Gebührenerhöhung zu ErfNr.: Erfassungsnummer zu Recht…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Richter in der Beschwerdesache Bf, Adresse gegen den Bescheid des FA GVG vom 30.10.2012, Erf.Nr. X, St.Nr. y, betreffend Stempelgebühr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober 2009, Erf.Nr. xx/x, St.Nr. x/x, betreffend Rechtsgebühren zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, Adr gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 30. August 2011, betreffend Gebühren und Gebührenerhöhung, ErfNr. 123, zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Herrn W, gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 19.03.2014, Steuernummer, betreffend 1. Gebühren und 2. Gebührenerhöhung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johann Fischerlehner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2025 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. März 2025 betreffend Gebühr und Gebührenerhöhung zu ErfNr.: Erfassungsnummer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 26. März 2019 betreffend Festsetzung der Gebühr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. November 2012 betreffend Rechtsgebühr zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27.8.2024 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien Magistratssabteilung 6 Erhebungs- und Vollstreckungsdienst vom 10.7.2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom 08.03.2016, betreffend Festsetzung der Gebühr und Gebührenerhöhung, Steuernummer ***BF1StNr1…