…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob bei der Grunderwerbsteuer ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung den Voraussetzungen des § 10 GrEStG 1987 entspricht. 1. Verfahrensablauf bisher…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob bei der Grunderwerbsteuer ausschließlich Notare oder Rechtsanwälte die Abgabenerklärung elektronisch vorlegen müssen oder ob auch eine von den Vertragsteilen im Papiermedium vorgelegte Abgabenerklärung den Voraussetzungen des § 10 GrEStG 1987 entspricht. 1. Verfahrensablauf bisher…
…ergeht. Wenn den Vorschriften des § 119 BAO Genüge getan wurde, ist auch nicht gemäß § 184 BAO die Bemessungsgrundlage zu schätzen. Die von den Vertragsteilen vorgelegte Abgabenerklärung im Papiermedium samt Vertragsurkunde entspricht materiell der Abgabenerklärung iSd § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 iVm § 119 bzw. § 133 BAO…
…ergeht. Wenn den Vorschriften des § 119 BAO Genüge getan wurde, ist auch nicht gemäß § 184 BAO die Bemessungsgrundlage zu schätzen. Die von den Vertragsteilen vorgelegte Abgabenerklärung im Papiermedium samt Vertragsurkunde entspricht materiell der Abgabenerklärung iSd § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 iVm § 119 bzw. § 133 BAO…
…Verkäuferin ein entsprechend höherer Eigenmittelanteil in bar zu entrichten oder ein entsprechend höheres Hypothekardarlehen aufzunehmen gewesen wäre. 6. Nach den dargelegten Erwägungen bildet somit der von den beiden Vertragsteilen für den Erwerb des Liegenschaftsanteiles vereinbarte Kaufpreis von € 181.872 die Gegenleistung im Sinne der §…
…im vorliegenden Fall der Bestimmung des § 19 Abs 2 GebG zu unterstellen, d.h. die in derselben Urkunde über das Hauptgeschäft zwischen denselben Vertragsteilen zur Sicherung oder Erfüllung des Hauptgeschäftes abgeschlossenen Nebengeschäfte sind gebührenbefreit (VwGH-Erkenntnis v 8. September 2010, Zl. 2008/16/0154). Das…
…nicht eindeutig geklärt, ob die im § 8 Abs. 2 EnFG 1979 geforderte Bindung auf zehn Jahre für beide Vertragsteile oder nur für den Abnehmer erforderlich ist. Es liegt somit eine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, weshalb eine ordentliche Revision zugelassen wird. Graz, am 10…
…des zweiten (halben) Mindestanteiles bestehende zeitliche und sachliche Zusammenhang lässt somit mit hinreichender Deutlichkeit erkennen, dass zwischen den Vertragsteilen bereits vor dem erklärten Rücktritt vom Kaufvertrag Einigkeit darüber bestand, die in Frage stehenden Miteigentumsanteile an der Liegenschaft samt damit verbundenem Wohnungseigentum an einer Wohnung samt…
…zu Recht erfolgt. Nach der Judikatur des VwGH bestehe das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollen oder nicht, wobei allerdings die Möglichkeit…
…Vermieterin nur im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe iSd § 30 Abs. 2 MRG. Die gesetzlichen Rechte der Vertragsteile zur vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages aus wichtigen Gründen sollten dadurch unberührt bleiben. (Punkt 5.1. des Generalmietvertrages). Die Vermieterin räumte hinsichtlich der Dauer dem Generalmieter die Option…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber (Berichterstatterin) und die weiteren Senatsmitglieder Leopold Stetter gemäß § 12 Abs. 5 BFGG, Karl Delfs und KomzlR Ing. Hans Eisenbkölbl in der Beschwerdesache des ****Bf+ADRESSE****, vertreten durch Halpern & Prinz Wirtschaftsprüfungs…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichthofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollen oder nicht, wobei allerdings die Möglichkeit, den Vertrag aus…
2. Sowohl der Fruchtnießer als auch die GMBH verzichten auf das Recht der Kündigung des Fruchtgenussverhältnsses auf die Dauer von 35 Jahren. Danach kann das Fruchtgenussverhältnis unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats von beiden Vertragsteilen schriftlich aufgekündigt werden. IV. Entgelt I…
…in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum…
…abgeschlossen, so ist die Gebühr für jedes einzelne Rechtsgeschäft zu entrichten. Die in der Urkunde über das Hauptgeschäft zwischen denselben Vertragsteilen zur Sicherung oder Erfüllung des Hauptgeschäftes abgeschlossenen Nebengeschäfte sind gebührenbefreit, wenn das Hauptgeschäft nach diesem Gesetz oder einem Verkehrsteuergesetz einer Gebühr oder Verkehrsteuer unterliegt…
…Das allein würde nicht genügen, sondern im vorliegenden Fall ist miteinzubeziehen, dass die Vertragsteile unter Punkt 1.5 ausdrücklich festhalten, die spätere Bebauung des gegenständlichen Grundstücks sei der vorrangige Zweck des Vertragsabschlusses. Ohne eine rechtskräftige Baubewilligung wäre der Vertrag von beiden Teilen nicht abgeschlossen worden…
…20.4.2016 erworben hat. Das Motiv der Schenkung vom 16.7.2014 lag in der gemeinsamen Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch die Vertragsteile zur Bedeckung der persönlichen Wohnbedürfnisse. Aufgrund des Todes von Frau j b erwies sich die Errichtung der geplanten Kleinwohnanlage aus Finanzierungsgründen als…
…in welchem sie wechselseitig Grundstücksanteile tauschen. Gemäß Vertragspunkt I. sind die Vertragsteile – die Bf., S und B - zu jeweils einem ideellen 1/3-Anteil Miteigentümer der Liegenschaften EZ Liegenschaft1 (in der Folge: EZ 1) und EZ Liegenschaft2 (in der Folge: EZ 2) . Laut Vertragspunkt II…
…in welchem sie wechselseitig Grundstücksanteile tauschen. Gemäß Vertragspunkt I. sind die Vertragsteile – die Bf., S und B - zu jeweils einem ideellen 1/3 Anteil Miteigentümer der Liegenschaften EZ Liegenschaft1 (in der Folge: EZ 1) und EZ Liegenschaft2 (in der Folge: EZ 2) . Laut Vertragspunkt II…
…in welchem sie wechselseitig Grundstücksanteile tauschen. Gemäß Vertragspunkt I. sind die Vertragsteile – der Bf., S und E - zu jeweils einem ideellen 1/3 Anteil Miteigentümer der Liegenschaften EZ Liegenschaft1 (in der Folge: EZ 1) und EZ Liegenschaft2 (in der Folge: EZ 2) . Laut Vertragspunkt II…