…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Im Beschwerdeverfahren ausschließlich strittig ist nur mehr die Frage, ob Steuerberatungskosten, die für den verstorbenen Ehemann der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) angefallen sind, von letzterer jedoch getragen wurden, Sonderausgaben im Sinne des §…
…ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist am DatumX 2017 verstorben. Er war Arzt und erzielte aus diesen Tätigkeiten selbständige und nichtselbständige Einkünfte. In Streit steht die Änderung des Einkommensteuerbescheides…
…des Beschwerdeführers - ergebe, dass der Beschwerdeführer zum Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für den Verstorbenen berechtigt sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.07.2021 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Adressiert wurde die Beschwerdevorentscheidung - wie schon der bekämpfte Bescheid auch - an "Verl. n. ***Verstorbener***, z.H…
…sich keine zu berücksichtigende außergewöhnliche Belastung für Begräbniskosten ergeben würde. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führte der Beschwerdeführer aus, dass ihm sein verstorbener Sohn seit Jahren keine Kosten für Quartier und Verpflegung bezahlt hätte. Sein Sohn hätte dieses Geld auf seinem eigenen Konto liegen gelassen…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) betrieb in den beschwerdegegenständlichen Jahren 1999-2005 ein Gasthaus (Heurigenlokal) und eine Pension in W2. Ihr 2004 verstorbener Lebensgefährte, der das Lokal vorher betrieben hatte, hat es 1989…
…nach § 8 KontRegG für die Jahre 2008 bis 2014 bezüglich der Konten mit den Kontonummern [KtoNr1] bei der [Bank1], den Kontonummern [KtoNr2] bei der [Bank2], der Kontonummer [KtoNr3] bei der [Bank3] sowie der Kontonummer [KtoNr4] bei der [Bank4], im Abgabenverfahren der X****** (verstorbener Kontoinhaber: Y******)…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe E und ihr am 08/2011 verstorbener Ehemann L waren zu je 45/900 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ X , mit welchen Wohnungseigentum am WE Objekt W 4 und je 77/900 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft…
…7.2013 wurde die Firma ***1*** GmbH (FN ***2***) gegründet. Als Geschäftsführerin fungierte zunächst die Beschwerdeführerin, ab 21.7.2015 ihr mittlerweile verstorbener Ehegatte ***E***, und ab 19.1.2016 wieder die Beschwerdeführerin. Nach den Eintragungen im Firmenbuch war bis Juli 2015 die Beschwerdeführerin Alleingesellschafterin…
…KPMG Alpentreuhand GmbH, bei der belangten Behörde als Finanzstrafbehörde I. Instanz ihre vorsorgliche Offenlegung betreffend Einkommensteuer 1996 bis 2013 und Schenkungssteuer 1996 an. Ihr verstorbener Ehemann, KR ***4***, habe ihr kurz vor seinem Ableben zwei Wertpapierdepots bei einer liechtensteinischen Bank mit Schenkung übertragen. Sie habe…
…aus welchen hervorgeht, dass der Ehegatte der Beschwerdeführerin am TT. November 2014 verstorben und die Beschwerdeführerin entsprechend des Einantwortungsbeschlusses vom 14. Oktober 2015 gemeinsam mit ihren beiden Töchtern zu jeweils einem Drittel als Erben eingesetzt worden sei. Aufgrund der Zustimmungserklärung der zuständigen Gebietskrankenkasse entsprechend des…
…2023 legte die BF eine Aufstellung über 30.203,01 Euro über Pflegekosten zwischen Jänner und September 2021 sowie umfangreiche auf den am tt.mm.2021 verstorbenen Ehemann lautende Belege über eine 24-Stunden-Pflege und mehrere auf die BF lautende Belege eines Sanitätshauses vor…
…die Rückerstattung der von einer liechtensteinischen Bank im Jahr 2014 überwiesenen Pauschalsteuer in Höhe von € 56.155,31. Ihr verstorbener Vater hätte seinen Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz in der Schweiz gehabt, wo er "ohne Unterbruch" seit dem Jahr [Jahr] gemeldet und wohnhaft gewesen sei und…
…Sie seien demnach vorrangig aus einem vorhandenen Nachlassvermögen (Aktiva) zu bestreiten. Sei kein ausreichender Nachlass zur Deckung der Begräbniskosten vorhanden, so hafteten hiefür die zum Unterhalt des Verstorbenen Verpflichteten. Fänden die Begräbniskosten in den vorhandenen Nachlassaktiva Deckung, komme die Berücksichtigung einer agB nicht in Betracht…
…Entscheidungsgründe Verfahrensgang Am 15. Februar 2018 wurde vom anwaltlichen Vertreter des Beschwerdeführers unter Verweis auf die am 22.12.2017 rechtskräftig erfolgte Einantwortung, mit der die Übergabe der Verlassenschaft nach ***Verstorbener*** in den rechtlichen Besitz des Beschwerdeführers erfolgte, eine Abgabenerklärung iSd § 10 GrEStG elektronisch über…
…Folge abgekürzt Bf.) beantragte in der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 unter anderem die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen für Begräbniskosten betreffend ihres im Jahr 2015 verstorbenen Ehegatten - konkret die Kosten eines Grabsteines - in Höhe von 5.600,00 €. Mit dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2016 vom 10…
…RV/7100735/2010, als unbegründet abgewiesen wurde. Aufgrund dieser Entscheidung sind von den Erben des bereits am ***4*** 2006 verstorbenen ***5*** die Einkommensteuer 1999 bis 2006 und Anspruchszinsen 2000 bis 2006 in Höhe von insgesamt € 19.366,29 zu entrichten. Mit Bescheid des Finanzamtes…
…wurde. Aufgrund dieser Entscheidung sind von den Erben des bereits am 11. August 2006 verstorbenen ***4*** die Einkommensteuer 1999 bis 2006 und Anspruchszinsen 2000 bis 2006 in Höhe von insgesamt € 19.366,29 zu entrichten. Mit Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 12…
…Das Gericht führte hierzu unter anderem aus: Wenn die Beschwerdeführerin dem angefochtenen Bescheid schließlich entgegenhält, sie selbst sei niemals freiberuflich tätig gewesen, sondern lediglich ihr verstorbener Ehemann habe Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezogen, weshalb das Sterbegeld generell nicht unter § 22 EStG 1988 subsumiert werden könne…
… 34 EStG 1988 beantragten Kosten für die Errichtung eines Grabsteines für den am 28. November 2013 verstorbenen Ehegatten in Höhe von € 7.230 nicht anerkannt, da die Errichtung oder Sanierung eines Grabsteines nur im Zusammenhang mit einem Begräbnis absetzbar seien. Dagegen hat die Bf…
…dabei ließ es den geltend gemachten Alleinverdienerabsetzbetrag unberücksichtigt, weil die steuerpflichtigen Einkünfte ihres (im XYZ 2013 verstorbenen) Ehegatten höher als der maßgebliche Grenzbetrag von 6.000,00 € gewesen seien. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde (elektronisch eingelangt am 21.8.2015) gab die Bf. an…