…ausschließlich darauf zurückzuführen wäre, dass der Gesellschaft durch Exekutionen von Gläubigern „jegliche Barmittel“ entzogen worden seien. Da im Unterschied zur Lohnexekution ein Unternehmen „bis auf den letzten Cent“ gepfändet werden könne, wäre ein allfälliger Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung dem Bf. nicht als Verschulden…
…Verwendung der finanziellen Mittel für solche Geschäfte kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung vorliegt. Zutreffend ist, dass bei einem Zug-um-Zug-Geschäft aufgrund zeitgleicher Erfüllung das Entstehen einer (insolvenzrechtlichen) Gläubigerstellung ausgeschlossen ist (beispielsweise bei einem Bargeschäft), weshalb solche Geschäfte nach den Bestimmungen der…
…Betriebsfahrzeuge nur anteilig beglichen worden seien. Gegen das Gleichbehandlungsgebot werde verstoßen, wenn Löhne, Reisekosten, Materiallieferungen, etc. geleistet würden, die Abgabenschuld aber unberücksichtigt bliebe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0279). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung beziehe sich somit auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes…
…Bestimmungen die Gläubigergleichbehandlung aufgehoben worden sei und daher kein Haftungstatbestand bestehe, scheint eine Schutzbehauptung zu sein. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist eine vom Verwaltungsgerichtshof entwickelte Judikaturlinie. Auch das Bundesfinanzgericht hat in einer Entscheidung betreffend Gleichbehandlungsgebot im Haftungsverfahren hinsichtlich Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer für den Zeitraum Dezember…
…den Abgabenschuldigkeiten privilegiert behandeln dürfen. Für eine solche Privilegierung besteht jedoch kein rechtlicher Grund, selbst wenn die Bezahlung laufender Betriebsaufwendungen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig ist (vgl. Ritz, BAO5 (2014) § 9 Rz 11a). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung…
…§ 9 Tz 27). Jüngst ließ auch der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit einer Haftung für Zuschläge nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz eine zeitraumbezogene Betrachtungsweise zu (VwGH 29.1.2014, 2012/08/0227). Gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt ferner, wenn sämtliche Forderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung…
…Zeitpunkt vorgelegt. Die vorgelegte Saldenliste eines Bankkontos der Primärschulderin für den Zeitraum 1.1.2018 bis zum Datum der Insolvenzeröffnung ist aus den dargelegten Gründen nicht geeignet, eine Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gilt allerdings nicht für die Lohnsteuer. Aus der Bestimmung des § 78…
…Nachweis haftet er für den Gesamtbetrag der uneinbringlich gewordenen Abgabenschuldigkeiten). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gilt auch für Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich waren (Barzahlung von Wirtschaftsgütern, Zug-um-Zug- Geschäfte). Der Zeitpunkt, für den zu beurteilen ist, ob der Vertretene die für die…
…aber der Vertreter zur Gleichbehandlung des Abgabengläubigers verpflichtet; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu seiner Haftung. Erfolgt die Zahlung des Dritten auf Anweisung durch den Vertreter nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (wird also zur Erfüllung der…
…verfahrensökonomisch sein, dass die Klärung dieser Vorfrage erst im Verfahren gegen die Grundlagenbescheide erfolge. Zur Frage der zur Verfügung stehenden Mittel für die Gläubigergleichbehandlung verwies der Beschwerdeführer neuerlich auf seine Rechtsansicht, dass die Umsätze aus den Diesel-Tankungen als steuerfreie Umsätze zu behandeln wären. Selbst…
…0136). Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben setzt voraus, dass ein (unrechtes) Verhalten der Behörde, auf das der Abgabepflichtige vertraut hat, eindeutig und unzweifelhaft für ihn bzw. für seinen Vertreter zum Ausdruck gekommen ist, und dass der Abgabepflichtige seine Dispositionen danach eingerichtet…
…und er den Abgabengläubiger nicht schlechter behandelt hat (sogenannter Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung). Der Haftungsbetrag wird um die Lohnabgaben September bis November 2016, sowie den damit im Zusammenhang stehenden Säumniszuschlag 1 2016 eingeschränkt, da die Löhne für diesen Zeitraum nicht mehr ausbezahlt wurden. In der Stellungnahme…
…verfehlte Auffassung der Abgabenbehörde. Hierzu führe aber auch die Finanzbehörde nicht konkret aus, inwieweit aus einer Zessionsvereinbarung bezahlten Forderungen, welche ja vielmehr von Schuldnern der Gemeinschuldnerin selbst direkt an Gläubiger bezahlt werden würden, dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen sollten. Unabhängig davon liege ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz…
… ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu seiner Haftung. Gleiches gilt für den Fall, wenn der Geschäftsführer Kredite aufgenommen oder in anderer Weise Mittel beschafft. Die damit gewonnenen Mittel (unabhängig davon, ob diese formal in den Rechenkreis des Abgabepflichtigen aufgenommen werden) unterliegen der Verpflichtung zur…
…Bestimmungen die Gläubigergleichbehandlung aufgehoben worden sei und daher kein Haftungstatbestand bestehe, scheint eine Schutzbehauptung zu sein. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist eine vom Verwaltungsgerichtshof entwickelte Judikaturlinie. Auch das Bundesfinanzgericht hat in einer Entscheidung betreffend Gleichbehandlungsgebot im Haftungsverfahren hinsichtlich Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer für den Zeitraum Dezember…
…vermag den Bf. nicht zu entschuldigen. Damit benachteiligte er offenkundig bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel bestimmte Gläubiger und verstieß gegen das Gleichbehandlungsgebot (VwGH 17.8.1998, 97/17/0096). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch auf Zahlungen…
…gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre (ohne diesen Nachweis hafte er für den Gesamtbetrag der uneinbringlich gewordenen Abgabenschuldigkeiten). Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung gelte auch für Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich gewesen seien (Barzahlung von Wirtschaftsgütern, Zug-um-Zug-Geschäfte). In der Beantwortung…
…einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bedeutet. Diese Zahlung wäre ohnedies anfechtbar gewesen, sodass eine Haftung des Beschwerdeführers nicht bestehe. Im Zeitraum 01.07.2022 bis 18.07.2022 hätten die Einnahmen 39.808,67 € und die Ausgaben 67.850,63 € betragen. Der Gesellschaft…
…1139) (Subsumtionsfehler). Auch aus diesem Grund sei der angefochtene Bescheid mit Willkür behaftet und daher aufzuheben. Da sich die belangte Behörde nicht mit den in der Stellungnahme des Bf. vorgelegten Beilagen auseinandersetze, liege eine Begründungslücke sowie ein ergänzungsbedürftiger Sachverhalt und ein Verstoß gegen § 45 Abs…
…aber der Vertreter zur Gleichbehandlung des Abgabengläubigers verpflichtet; ein Verstoß gegen diese Verpflichtung führt zu seiner Haftung. Erfolgt die Zahlung des Dritten auf Anweisung durch den Vertreter nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten gegenüber dem Abgabepflichtigen, sondern "auf Kredit" (wird also zur Erfüllung der…