Aigner Straße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts-Partnerschaft, Währinger Straße 2-4, 1090 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes vom…
…Waren tatsächlich an den Empfänger übergeben wurden. Allfällige Unregelmäßigkeiten des Empfängers im Zusammenhang mit der Weiterlieferung oder Weiterverkäufen, insbesondere ob hinsichtlich solcher Weiterverkäufe Verschleierungshandlungen gesetzt worden seien, sei für die österreichischen Zollbehörden irrelevant und berechtigten nicht zur nachträglichen Inanspruchnahme des Zollanmelders. Die slowakischen Behörden hätten…
…Waren tatsächlich an den Empfänger übergeben wurden. Allfällige Unregelmäßigkeiten des Empfängers im Zusammenhang mit der Weiterlieferung oder Weiterverkäufen, insbesondere ob hinsichtlich solcher Weiterverkäufe Verschleierungshandlungen gesetzt worden seien, sei für die österreichischen Zollbehörden irrelevant und berechtigten nicht zur nachträglichen Inanspruchnahme des Zollanmelders. Die slowakischen Behörden hätten…
…ihm habe eintreten können. Somit sei die Nichteinbuchung noch kein Verzicht auf die Forderung, sondern lediglich der Beginn einer Verschleierungshandlung. Der wahre Termin der Vermögensmehrung beim Beschwerdeführer und damit auch das Datum der verdeckten "Gewinnausschüttung" sei somit eindeutig der 31.12.2010, da er bis…
…unrichtige Angaben zum Beginn der Tätigkeit gemacht. Dieses Verhalten stellt eine typische psychische Beihilfe dar, weil es die Verschleierungshandlungen des jeweils anderen stärkt, eine abgestimmte Verzögerung der Offenlegung bewirkt und den wahren Umfang der Einkünfte bewusst verheimlicht. Hinzu kommt, dass die beschwerdeführende Partei durch die…
…2001 sei dieses von allen drei Verfügungsberechtigten jahrelang einhellig im Ausland belassen worden, offensichtlich gerade deshalb um der inländischen Einkommensteuer zu entgehen. Es seien sogar gezielt Verschleierungshandlungen zur Vorbeugung einer Tatentdeckung gesetzt worden. Dies sei nämlich der eigentliche Grund für die Änderung der liechtensteinischen Stiftungen…
…aber nicht erbrachten Sanierungsleistungen, oder etwa der überzeugenden Bestreitung der angeblichen Bargeldflüsse durch I anlässlich einer Einvernahme (siehe oben). Der aufzuklärende strafrelevante Sachverhalt ist komplex und leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen des A, welcher mit hoher deliktischer Energie den tatsächlich abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt zu…
…gewesen ist. Die Beschwerde des A ist sohin insoweit berechtigt. 8.10. Der laut Aktenlage tatsächlich aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an A zu verdunkeln trachteten, was vorerst…
…Bank Bulgarien, IBAN ***1***, für den gesamten Zeitraum ab Gründung dieses Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst…
…Bank Bulgarien, IBAN ppppyd, für den gesamten Zeitraum ab Gründung dieses Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst…
…xxx*** dieser oa. Rechnungen ist ident mit dem der in Beilage angeführten Rechnungen und stammen somit von der gleichen Tätergruppe, die diese für die geschilderten Verschleierungshandlungen verwendete." Dem Zollamt kann angesichts dieser Umstände nicht mit Erfolg entgegengetreten werden, wenn es davon ausgeht, dass es sich…
…aber nicht erbrachten Sanierungsleistungen, oder etwa der überzeugenden Bestreitung der angeblichen Bargeldflüsse durch K anlässlich einer Einvernahme (siehe oben). Der aufzuklärende strafrelevante Sachverhalt ist komplex und leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen des A, welcher mit hoher deliktischer Energie den tatsächlich abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt zu…
…Raiffeisenbank Bulgarien, IBAN ***1***, für den gesamten Zeitraum ab Gründung dieses Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst…
…2*** Bulgarien, IBAN zzzzzz3, für den gesamten Zeitraum ab Gründung dieses Unternehmens zu suchen gewesen. Der aufzuklärende finanzstrafrechtlich relevante Sachverhalt leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen der Verdächtigen, welche - so der Vorwurf - mit hoher deliktischer Energie umfangreiche Ausschüttungen an XA zu verdunkeln trachteten, was vorerst…
…sich auch stets darauf beruft, dass die über die mittels Ersterklärungen einbekannten Einnahmen hinausgehenden Zahlungen seines Auftraggebers auf sein Bankkonto gegangen seien und somit eine Nachvollziehbarkeit seines Geschäftsumfanges gegeben sei und keine Verschleierungshandlungen vorlägen, um sich mit wiederkehrender Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen. Der…
…aber nicht erbrachten Sanierungsleistungen, oder etwa die überzeugende Bestreitung der angeblichen Bargeldflüsse durch E anlässlich einer Einvernahme (siehe oben). Der aufzuklärende strafrelevante Sachverhalt ist komplex und leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen des Verdächtigen, welcher mit hoher deliktischer Energie den tatsächlich abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt zu…
…aber nicht erbrachten Sanierungsleistungen, oder etwa der überzeugenden Bestreitung der angeblichen Bargeldflüsse durch H anlässlich einer Einvernahme (siehe oben). Der aufzuklärende strafrelevante Sachverhalt ist komplex und leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen des Verdächtigen, welcher mit hoher deliktischer Energie den tatsächlich abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt zu…
…aber nicht erbrachten Sanierungsleistungen, oder etwa der überzeugenden Bestreitung der angeblichen Bargeldflüsse durch H anlässlich einer Einvernahme (siehe oben). Der aufzuklärende strafrelevante Sachverhalt ist komplex und leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen des Verdächtigen, welcher mit hoher deliktischer Energie den tatsächlich abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt zu…
…aber nicht erbrachten Sanierungsleistungen, oder etwa die überzeugende Bestreitung der angeblichen Bargeldflüsse durch E anlässlich einer Einvernahme (siehe oben). Der aufzuklärende strafrelevante Sachverhalt ist komplex und leidet scheinbar unter den jahrelangen Verschleierungshandlungen des Verdächtigen, welcher mit hoher deliktischer Energie den tatsächlich abgabenrechtlich relevanten Sachverhalt zu…
…bei dem, ebenfalls zwecks Vermeidung der genannten Abgaben, bereits bei der Anschaffung des genannten Fahrzeuges entsprechende Verschleierungshandlungen, auch hier wieder unter der Einschaltung dritter Personen gesetzt wurden (Anmeldung des durch die A GmbH & Co KG genutzten Kraftfahrzeuges auf den ausländischen Fahrzeuglieferanten, Abschluss eines Mietvertrages mit…