IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, über die Beschwerde vom 08.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Veit Wolfsberg vom 13.01.2017, betreffend Abweisung des Antrages vom 10.01.2017…
Wie der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen hat, ist unter technischer Abnutzung der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit eines Wirtschaftsgutes für den Steuerpflichtigen zu verstehen. Im gegenständlichen Fall ist die technische Nutzungsdauer von ca. 66…
Dem ist entgegen zu halten, dass - wie bereits ausgeführt - der Beschwerdeführerin aufgrund der Rückgabe des Fahrzeugs sämtliche nutzungsabhängigen Kosten, wie Verschleiß, Wertverlust, etc. nicht mehr anfallen. Durch die Rückstellung des Fahrzeugs kann die Bf. über das Fahrzeug wieder frei verfügen und erhält dennoch weiterhin einen…
…Kündigungsmöglichkeit ändere und demzufolge keine Bindung auf eine bestimmte Zeit vorliege. Das Bundesfinanzgericht vermag dieser Auffassung nicht zu folgen und entgegnet ihr (in Übereinstimmung mit den Ausführungen der belangten Behörde), dass der Beschwerdeführerin aufgrund der Rückgabe des Fahrzeugs sämtliche nutzungsabhängige Kosten, wie Verschleiß, Wertverlust, etc…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf) leidet laut ärztlicher Bestätigung unter Gonarthrose ( Kniegelenksarthrose; vorzeitiger Verschleiß der knorpeligen Gelenkflächen des Kniegelenkes) die zu einer 30%igen Behinderung führt. Die Therapie besteht (laut der oben erwähnten Bestätigung) aus der Einnahme von NSAR und Medikamenten…
…und Pflegegeld iHv (nach Abzug des Schulbeitrages) X Euro bezieht. Im Rahmen seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2010 machte er unter anderem Kosten für die Reparatur (Service, Austausch von Verschleißteilen, „Pickerl“) des behindertengerecht umgebauten KFZ geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug mit der Begründunge…
…34 EStG sind grundsätzlich nur Ausgaben zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind (vermögensmindernde Ausgaben). Ausgaben für den Erwerb eines Wirtschaftsgutes sind in der Regel von einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen, da in diesem Fall zumeist ein entsprechender…
…anderweitig möglich ist, durch Einvernahme einer repräsentativen Anzahl von Kaminkehrer_innen sowohl der - Sachaufwand (erhöhter Aufwand für die Reinigung der Arbeitskleidung, wie zB für Wäschewaschmittel, Verschleiß von Waschmaschinen, Strom- und Wasserverbrauch etc, aber auch von Materialien für die Körper- und Haarwäsche bzw -pflege), als auch…
… 34 EStG handelt. Dazu teilte der Bf. mit, dass aufgrund der Verschlechterung seiner Wirbelsäule der Badumbau notwendig war, da die Benutzung der Badewanne alleine nicht mehr möglich sei. Durch die Dusche könne er wieder alleine seine Ganzkörperpflege durchführen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26.09.2023 wurde…
…übersteigen würden. Aufwendungen zur Sanierung des mit Hausschwamm befallenen Gebäudes seien keine außergewöhnliche Belastung. Der Begriff "Belastung" setzte grundlegend voraus, dass der Aufwand mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Verzehr verbunden sei. Ausgaben, die zu einer bloßen Vermögensumschichtung führten, seien nicht absetzbar. Von einem…
…können, da eine "Belastung" nur dann vorliege, wenn Ausgaben getätigt würden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung bzw. zu einem endgültigen Ausscheiden aus der wirtschaftlichen Verfügungsmacht führen würden. Bloße Vermögensumschichtungen würden nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führen. Würden…
…1988 sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen sind, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb…
… 34 EStG 1988 nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen sind, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Ihnen stehen die Ausgaben gegenüber, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen und die deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung…
…des Verwaltungsgerichtshofes ausgeführt, dass unter außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 34 EStG nur vermögensmindernde Ausgaben zu verstehen seien, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Demgegenüber würden Ausgaben, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, keine außergewöhnliche…
…Sinne des § 34 EStG 1988 liegt nur dann vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung und daher zu einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, führen. Von einer solchen Beeinträchtigung kann nicht gesprochen werden, wenn und…
…vor, wenn Ausgaben getätigt werden, die zu einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr, somit zu einer Vermögensminderung führen bloße Vermögensumschichtungen führen nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung. Werden daher z.B. Pflegekosten oder Begräbniskosten als Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern übernommen (zB durch Übergabeverträge…
…sind unter außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 34 EStG nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind. Demgegenüber stellen Ausgaben, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, keine außergewöhnliche Belastung dar…
…Wesentlichen ausgeführt, dass unter Belastungen im Sinne des § 34 EStG 1988 nur vermögensmindernde Ausgaben als solche zu verstehen seien, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft seien. Ausgaben, die nicht zu einer Vermögensminderung, sondern zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen würden, könnten deshalb…
…genutzt werden. Die technische Abnützung, die durch den materiellen Verschleiß bedingt sei (Substanzverzehr) bedinge das Aufhören der Verwendungsmöglichkeit des Wirtschaftsgutes, sodass gleichzeitig eine wirtschaftliche Nutzbarkeit von 33,3 Jahren vollauf begründet und vom Beschwerdeführer nachgewiesen sei. Zusätzlich werde eine Überschussrechnung von 2009 vorgelegt, aus der…
…zeitlichen Turnus, zweckmäßigem Instandhalten, Lagerhalten, kostenlosen Austausch nach Verschleiß sowie Zustellen/Abholen. Gemäß den vertraglichen Geschäftsbedingungen bleibt die Mietwäsche im Eigentum der Revisionswerberin und darf nur durch sie oder eine von ihr genannte Wäscherei gereinigt und in Stand gehalten werden. Der Kunde verpflichtet sich, seinen…