…Vöcklabruck sowie der durchgeführten Steuerprüfung im Unternehmen C-GmbH. Der objektive Tatbestand sei durch die erfolgte Selbstanzeige hinreichend dokumentiert. Allen drei Beschuldigten sei die Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. zur fristgerechten Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt. B wurde wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach …
…der Höhe der Umsätze war eine Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen gegeben. Nach erfolgter Belegprüfung durch den Prüfer wurde die Umsatzsteuer festgesetzt. Die nach Ausstellung des Prüfungsauftrages gem. § 99 FinStrG gemeldeten und in der Folge vom Prüfer festgesetzten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bilden die in der…
…jene zur rechtzeitigen Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen missachtet und verletzt habe. Es komme nicht darauf an, dass der Beschuldigte die Umsatzsteuer überhaupt nicht oder nicht zur Gänze entrichten wolle, sondern es genüge, dass er vorsätzlich seine Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen…
…Beschuldigte angesichts der vorgehaltenen zahlreichen finanzstrafbehördlichen Vorstrafen von sich behauptet, kein Serientäter zu sein, sind dem Beschuldigten aufgrund seiner Tätigkeit als Sanierer seit Jahren die abgabenrechtlichen Pflichten zu den Fälligkeitstagen ebenso bekannt wie die Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. die Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen…
…000,00) nicht überstiegen, die Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass allfällige im Zusammenhang mit der Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ergehende (abgabenbehördliche) Erinnerungen bzw. darin gesetzte „Nachfristen“ zur Erklärungseinreichung auf bereits zuvor eingetretene Fälligkeiten (von Vorauszahlungen) bzw. auch auf die …
…von der Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen bis zu den jeweiligen Fälligkeitstagen wusste. Zudem war der Beschuldigte durchgehend steuerlich vertreten und ist es nahezu ausgeschlossen, dass der steuerliche Vertreter nicht mit seinen Klienten über die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen…
…Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bewirke und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss halte. Der Bf. habe als realitätsbezogener Geschäftsmann aufgrund seiner unternehmerischen Tätigkeit die Verpflichtung zur monatlichen Entrichtung von Vorauszahlungen an…
…entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß hält. Auf Grund der vorliegenden Aktenlage ist die objektive Tatseite im Sinne der Verletzung hinsichtlich der Verpflichtung zur Abgabe von entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen hinreichend unter Beweis gestellt…
…konnte der Bf. im Beschwerdeverfahren glaubhaft darlegen, dass für die Umsatzsteuervorauszahlungszeiträume 4-11/2011 keine Umsätze mehr erzielt wurden und somit auch keine Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen sowie zur Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen erfolgte. Es war daher für diese Zeiträume mit Verfahrenseinstellung gemäß §…
…deren Umsätze im Veranlagungszeitraum € 7.500,00 bzw. € 30.000,00 (Rechtslage ab 2011) nicht überstiegen und die für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten hatten, waren gemäß § 21 Abs. 6 UStG 1994 von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Die Übermittlung…
…auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung. 5. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG machte sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben…
…berechnen sind, nämlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate 3/2019 iHv € 4.102,15 und 4/2019 iHv € 6.583,87 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt zu haben b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von § 21…
…Jahren 2013 und 2014] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch Nichtabgabe derselben, betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Dezember 2013 eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 18.106,35 (01/13…
…Steuererklärung. Der Unternehmer bzw. die Wahrnehmenden seiner steuerlichen Interessen hatten eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Diese Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung ist gemäß § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl…
…er auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen ein und führte er auch die sich daraus ergebenden im Spruch angeführten Umsatzsteuerzahllasten nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstag ab. Durch die dargestellten Unterlassungen bewirkte der Beschuldigte unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten (a.) sowie der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…sind Vorsteuerbeträge in Höhe von € 1.000,00 aus Rechnungen Rechtsberatungen (o), die nicht betrieblich veranlasst waren, geltend gemacht worden. Es steht das Bundesfinanzgericht unzweifelhaft fest, siehe obige Begründung, dass dem Bf. seine steuerlichen Obliegenheiten auch betreffend Umsatzsteuervoranmeldungen/Vorauszahlungen bzw. zur Abgabe von dem …
…sich jedoch auch ein damaliges zwingendes Verständnis des Beschuldigten, dass er diesen seinen - ihm im Grundsätzlichen, wenngleich nicht im Detail bekannten - abgabenrechtlichen Verpflichtungen, nämlich zur monatlichen Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und Lohnabgaben bzw. zur Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, nicht mehr entsprechen konnte, weil seine Erfüllungsgehilfen…
…deren Umsätze im Veranlagungszeitraum € 7.500,00 bzw. € 30.000,00 (Rechtslage ab 2011) nicht überstiegen und die für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten hatten, waren gemäß § 21 Abs. 6 UStG 1994 von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit. Die Übermittlung…
…des diesbezüglichen Strafkontos). Schon während der obigen Finanzstrafverfahrens hatten sich Anhaltspunkte ergeben, dass der Beschuldigte sein Fehlverhalten in Bezug auf die ihm auferlegten Pflichten zur zeitgerechten Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht wesentlich geändert hätte (Feststellungen des Berufungssenates, siehe oben). 3…
…die Firma wurde amtswegig wegen Vermögenslosigkeit im Firmenbuch am 21.7.2018 gelöscht. Laut angefochtenem Erkenntnis und dem Betriebsprüfungsbericht hat der Beschuldigte in Kenntnis der Verpflichtung zur fristgerechten Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen (bzw. fristgerechter Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen) diese im Jahr 2017 nicht selbst gemeldet oder entrichtet…