…dann zu versteuern sei, wenn es von einer dritten Person in das Bundesgebiet eingebracht und von einer Person mit Hauptwohnsitz in Österreich verwendet werden würde. "Es ergibt sich daraus keinesfalls eine generelle Umkehr der Beweislast, wie die Behörde erster Instanz offenbar meint. Sie ist auch…
…oder die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen in korrekter Höhe Sorge zu tragen. Wer als Unternehmer tätig wird, hat laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Will der Abgabepflichtige diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, oder ist er dazu, etwa aufgrund fehlender Sachkenntnisse oder…
…Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren geht gemäß Art. 151 Abs. 51 Z 8 B-VG auf das Bundesfinanzgericht über. § 323 Abs. 38 BAO normiert, dass die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Die vorliegende Berufung war am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat anhängig, sodass sie als Beschwerde zu erledigen war. Der Entscheidung wurde der nachstehende…
…5.413,29 bewirkt und für das Jahr 2022 in Höhe von EUR 9.702,56 zu bewirken versucht; b) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Monate 01-03/2023 in…
…Instanz hat aber auch den Sachverhalt rechtlich unrichtig beurteilt, als es das völlige Fehlen der subjektiven Tatseite unberücksichtigt lässt und aufgrund der mangelhaften Verfahrensergebnisse davon ausgehen will, dass bei gehöriger Aufmerksamkeit die Kurzparkzone für mich erkennbar gewesen sein müsste. Gerade dies war jedoch nicht der…
…der Vorlage der Berufung (nunmehr Beschwerde) an die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Berufungssenat und die Ladung folgender Zeugen: Notar, Steuerberater, Sachbearbeiter des Steuerberaters und Beschwerdeführer. Dieser Antrag auf Zeugenvernehmung wurde bereits im Verfahren RV/2100092/2013 in der…
…September 2020, Strafnummer 2019, wurde der Antrag der Beschuldigten vom 14. September 2020 auf Wiederaufnahme des Finanzstrafverfahrens gemäß § 165 FinStrG mit folgender Begründung abgewiesen: "Im gegenständlichen Fall wird als neue Tatsache angeführt, dass Fr. ***A*** ***B*** nur am Papier Geschäftsführerin gewesen und zu keinem Zeitpunkt…
…wonach die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht, ist daher wie schon vor der Reform durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz nunmehr auch durch die Verwaltungsgerichte anzuwenden (VwGH 30…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur gebührenrechlichen Beurteilung von Zusatzvereinbarungen und Nachträgen bei fehlender Parteienidentität liegt eine…
…für uns unzureichend. Wir behalten uns weitere Begründungen im Rahmen des Berufungsverfahrens vor. Wir beantragen bereits jetzt die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer möglichen UFS-Entscheidung in der zweiten Instanz und die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat des UFS in der zweiten Instanz…
…festgestellt wurde, dass eine bescheidmäßige Verpflichtung nicht erfüllt wurde und daher die ***GH*** aufgefordert wurde, die Kosten für eine Ersatzvornahme in Höhe von € 417.760,-- zu hinterlegen. In der Urkundensammlung des Handelsgerichts Wien als Firmenbuchgericht ist ein Abtretungsvertrag vom 12.11.2013 archiviert. Mit…
… 85 Abs. 2 BAO betreffend die Sachbescheide 1999 bis 2006, dem die Bf nach den Feststellungen des in zweiter Instanz angerufenen UFS nicht fristgerecht entsprochen hatten: Eine Verlängerung der Mängelbehebungsfrist (bis 1.12.08, sodann bis 31.12.2008) war, wie dem handschriftlich durchgestrichenen und…
…erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Da die aus der Begründung des Sachbescheides sich ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung hat, war die Aufhebung des im Spruch bezeichneten Bescheides von Amts wegen zu verfügen. Der Bescheid…
…Begründung einer Wiederaufnahme aufzeigen muss, kann der Begründung nicht entnommen werden. Schließlich wird dem Abgabepflichtigen auch nicht zu verstehen gegeben, dass die Kenntnis neu hervorgekommener Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Es fehlen…
…gemäß § 6 Abs. 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz (VGSG) in Höhe von 16.800 € vorgeschrieben und ein Verspätungszuschlag von 1.680,00 € festgesetzt. In der Begründung wurden die bezughabenden Bestimmungen des Wiener Vergnügungssteuergesetzes zitiert und ausgeführt, die beschwerdeführende Gesellschaft habe im eigenen Betrieb in ***1***…
…Die Befugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz, nach § 289 Abs. 1 BAO vorzugehen, war in deren Ermessen gestellt. Machte die Behörde von diesem Ermessen Gebrauch, hatte sie die Ermessensübung zu begründen. Während § 279 Abs. 1 erster Satz BAO in der Fassung des FVwGG 2012 - um mit…
…zur ursprünglich eingebrachten Berufung unterblieb ebenso wie eine Ergänzung jener Berufung um die noch fehlenden Inhalte Begehren und Begründung. Einem Aktenvermerk o. D. des Sachbearbeiters im BV- Team ist allerdings begründungslos zu entnehmen, dass "Mängel behoben" seien und der Akt sich beim amtsinternen Fachbereich befinde…
…daher keine Begründung, der der ständigen Rechtsprechung des BFG und des VwGH entspreche. Über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung wurde erwogen Rechtslage ab 2014: Gemäß § 323 Abs 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen…
…Zur Ausübung der Heilkunde sind Ärzte oder Physiotherapeuten befugt. Kosten, die dabei entstehen, werden in der Regel zumindest teilweise von der Krankenkasse ersetzt.“ Der Bf. stellte den Antrag auf Vorlage der Beschwerde (Berufung) an die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit folgender Begründung: „Einerseits wurden die Kosten…