…Hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen auf Grund eines Kaufkraftunterschiedes bei der Auslandstätigkeit in Hammamet/Tunesien (1 Tag) und in Nagoya/Japan (3 Tage) ist Folgendes auszuführen: Ein Verpflegungsmehraufwand, der auf die unterschiedliche Kaufkraft zwischen Inland und dem (teureren) Ausland zurückzuführen ist, lässt sich auch bei Kenntnis der…
…stellen, dass sich der Beschwerdeführer im Ausland aufgehalten hat. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt anerkennt die Rechtsprechung nämlich einen kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwand (Doralt, EStG 4 , § 16, Tz 200). Liegen im Ausland die Verpflegungsmehraufwendungen wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung, dann…
…Tätigkeit werde bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf (nahezu) gleichbleibenden Routen erfolge. 3. Gegen die Einkommensteuerbescheide 2013 und 2104 erhob die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers jeweils Beschwerde und beantragte die Berücksichtigung der kaufkraftbedingten Verpflegungsmehraufwendungen…
…der Reisespesen im Jahr 2009 um € 1.470,51 wurde ausgeführt, dass bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde in der man erstmals oder zuletzt vor 6 Monaten tätig war, nur in den ersten 5 Tagen kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet…
…2008, 2005/15/0135). Bei den eintägigen Reisebewegungen stehen nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (und des BFG) überhaupt keine Tagesgelder zu. Allfällige aus der anfänglichen Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierende Verpflegungsmehraufwendungen können in solchen Fällen durch die entsprechende zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. die…
…300 f zu § 16 EStG). Die steuerlich anzuerkennenden Verpflegungsmehraufwendungen sind steuerlich durch § 26 Z 4 EStG begrenzt. Wird im Rahmen einer Auslandstätigkeit ein Mittelpunkt der Tätigkeit im Ausland begründet (zB bei Entsendung des Arbeitnehmers zu Fortbildungszwecken, siehe VwGH vom 18.12.1990, 90/14/0232…
…sei bei Auslandsreisen für den Verpflegungsmehraufwand an Stelle des Betrages von 26,40 Euro täglich - unabhängig von der Höhe der Einkünfte - der in der Reisegebührenvorschrift (RGV) der Bundesbediensteten für das jeweilige Land vorgesehene Höchstsatz heranzuziehen (Schweiz 36,80 Euro). Werde im Rahmen der Auslandstätigkeit ein…
…Hier nicht gegenständlich) Rechtliche Würdigung zu den Verpflegungsmehraufwendungen (tw. Eventualbegehren): § 16 Abs. 1 Z 9 EStG idF des am 28. Dezember 2007 ausgegebenen AbgSiG 2007, BGBl. I 99/2007 bestimmt für das Streitjahr: „Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf) war im Beschwerdejahr bei einer Bohr GmbH regelmäßig auf Baustellen beschäftigt und erzielte hieraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Mit Einkommensteuerbescheid vom 23.05.2012 wurde der Bf erklärungsgemäß zur Einkommensteuer 2007 veranlagt. Dies…
…Gesetzgeber hat die steuerliche Berücksichtigung von inländischen Verpflegungsmehraufwendungen mit Eur 26,40 pro Tag begrenzt und damit klar zu erkennen gegeben, dass nur Mehraufwendungen für einfache Mahlzeiten steuerliche Berücksichtigung finden. Dasselbe gilt für die Begrenzung der Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsreisen mit dem Höchstansatz des jeweiligen Landes…
…Verpflegungsmehraufwendungen. Die steuerliche Anerkennung eines Verpflegungsmehraufwandes unter dem Titel der Reise ist nach der Rechtsprechung im Ergebnis dann nicht möglich, wenn von einer auch die Kenntnis der Verpflegungsmöglichkeit bewirkenden Vertrautheit mit den örtlichen Gegebenheiten ausgegangen werden kann (VwGH 7.10.2003, 2000/15/0151). Bei…
…angefochtenen Einkommensteuerbescheid versagte die belangte Behörde die Anerkennung der beantragten Tagesgelder und begründete dies ua wie folgt: "Sie machen für jede Arbeitsstunde Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von Euro 2,20 geltend. Laut Aktenlage sind Sie seit dem Jahr 2001 bei der [Firma] als Betriebsverkaufsleiter Tirol beschäftigt…
…RV/0572-K/08; UFS RV/3327-W/12). In Anlehnung an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes waren hinsichtlich der eintägigen Fahrten des Bf im Streitjahr 2008 (Reisebewegungen bei denen keine Nächtigungen erforderlich waren) keine Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9…
…Verpflegungsmehraufwendungen, die im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfielen, zu beurteilen seien. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dürfen bei…
…18.372,03 EURO (2006) und 18.326,33 (2007) ausgewiesen. Weiters waren unter der Bezeichnung „Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit“ Beträge von 4.422,00 EURO (2005), 21.713,00 EURO (2006) und 25.145,00 EURO (2007) ausgewiesen. Im Veranlagungsverfahren hielt das Finanzamt dem…
… UFS RV/3327-W/12). In Anlehnung an die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes waren hinsichtlich der eintägigen Fahrten des Bf. in den Streitjahren (Reisebewegungen bei denen keine Nächtigungen erforderlich waren) keine Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 zu berücksichtigen…
…Die Rechtfertigung der Annahme solcher Werbungskosten liegt bei kurzfristigen Aufenthalten nur in den bei derartigen Reisebewegungen in typisierender Betrachtungsweise angenommenen Verpflegungsmehraufwendungen gegenüber den ansonsten am jeweiligen Aufenthaltsort anfallenden und gemäß § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähigen Verpflegungsaufwendungen. Bei längeren Aufenthalten ist in der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise…
…Mittagsessens mit einem Steuerpflichtigen, der sich am Dienstort verköstigt, vergleichbar. Die Verwaltungspraxis - in LStR 2002, Rz 311 - geht von einer Nichtanwendung der Rspr zum Nichtvorliegen von Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägigen Reisen aus. Die Literatur folgt zum Teil bzw. teilweise dieser Auffassung (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner…
…Wird ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Diäten für Verpflegungsmehraufwendungen nach Verwaltungspraxis nur für die Anfangsphase - 5 oder 15 Tage - zu. Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit wird an einem Einsatzort bzw. Einsatzgebiet und auch bei Fahrtätigkeit begründet, wenn der Steuerpflichtige in diesen Gebieten wiederkehrend…
…der doppelten Haushaltsführung die Rechtfertigung für die steuerliche Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen zumindest hinsichtlich eines kurzen Zeitraumes auf die Unmöglichkeit der Verpflegung in einem Haushalt am Aufenthaltsort und die daraus resultierende Gasthausverpflegung zurückzuführen ist, was wiederum - gleich wie bei Geschäfts- und Berufsreisen - eben nur hinsichtlich jenes…