…angepasst werden. Anhang II (Liste nach Art. 20 der Beitrittsakte) Kapitel 2 (Freizügigkeit) Punkt A (Soziale Sicherheit) erwähnt die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor…
…Familienleistungen bis zu dem in den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaats vorgesehenen Betrag." Die Verordnung EWG 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der VO EWG 1408/71 idgF mit Vorschriften für das Zusammentreffen von Ansprüchen auf Familienleistungen oder -beihilfen für Arbeitnehmer…
…eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Im Beschwerdefall sind nicht nur die innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen sondern auch die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zu beachten. Diese waren für Unionsbürger bis Ende April 2010 anzuwenden. Danach würde für Unionsbürger die Verordnung (EG) Nr…
… 10 Abs. 1 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe nur auf Antrag gewährt. 3.2 Unionsrecht 3.2.1 VO 1408/71 Im Streitzeitraum ist für die Monate Jänner bis April 2010 die Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der…
…oder dessen Waise Rente gewährt, gemäß den Artikeln 77, 78 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ein Unterschiedsbetrag zwischen dortigen Familienbeihilfen und den Familienbeihilfen eines anderen Mitgliedstaats, in dem der Rentner sowie seine Kinder oder die Waise wohnen und der ebenfalls Rente gewährt, zu zahlen…
…besteht ein Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszahlung. Da im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat ein Antrag auf Gewährung von Familienleistungen nicht gestellt worden war, waren nach den Vorgaben des Art.76 Abs.2 der Verordnung (EWG) 1408/71 dennoch jene Leistungen, die bei Antragstellung gewährt worden wären…
…angepasst werden. Anhang II (Liste nach Art. 20 der Beitrittsakte) Kapitel 2 (Freizügigkeit) Punkt A (Soziale Sicherheit) erwähnt die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 mit näher angeführten Anpassungen. Der vierte Teil (Bestimmungen mit begrenzter Geltungsdauer) Titel I (Übergangsmaßnahmen) der Beitrittsakte sieht in Art. 24 vor…
…Beschwerde ein. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 29. Juli 2015 mit der Begründung ab, dass die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in der bis 30. April 2010 gültigen Fassung regle, welcher Mitgliedsstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen…
…Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der konsolidierten Fassung ABlEG Nr. L 28 vom 30.1.1997 (im Folgenden VO 1408/71…
…und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt. … Gemäß Artikel 14a der Verordnung (EWG) 1408/71 galten vom Grundsatz des Artikels 13 Absatz 2 Buchstabe b) folgende Ausnahmen und Besonderheiten: 1. a) Eine Person, die eine selbständige Tätigkeit gewöhnlich im…
…2010 die Verordnung (EG) 883/2004 und die Durchführungsverordnung (EG) 987/2009, jeweils in der geltenden Fassung, anzuwenden (Csaczar in Csaczar/Lenneis/Wanke, Gamlitzer Kommentar zum FLAG, § 53 Tz 19 und 21). alte Rechtslage bis April 2010: Artikel 13 der VO (EWG) 1408/71 idgF…
…in Österreich gleichzuhalten. Gegenständlich sind nicht nur die innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen sondern auch die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 zu beachten. Diese waren für Unionsbürger bis Ende April 2010 anzuwenden. Ab 01.05.2010 gelten für Unionsbürger die Verordnung (EG) Nr…
…Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der konsolidierten Fassung ABlEG Nr. L 28 vom 30.1.1997 (im Folgenden VO 1408/71…
…a Unionsrecht Verordnung (EWG) 1408/71 Art 1 der Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnungen des Rates…
…Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gelten. In diesem Zusammenhang bekräftigte der Gerichtshof, dass diese Vorschriften nur so lange anwendbar sind, wie die betreffende Person als Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne des Artikels 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gilt…
…zurückfordern." 3.3.3. Erwägungen a) Zeitraum Jänner 2010 bis einschließlich März 2012: Die belangte Behörde hat im Beschwerdefall eine Anwendbarkeit der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht geprüft und somit keine nach der Maßgabe dieser VO relevanten Sachverhaltsfeststellungen getroffen. Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich…
…ob Leistungen in dem ersten Mitgliedstaat gewährt würden." Art 10 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren…
…als das Kindergeld in Deutschland. Das Finanzamt forderte in der Folge mit Bescheid vom 16.9.2015 die für den Zeitraum Jänner 2005 bis Jänner 2015 bezogene Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag mit folgender Begründung zurück: "Die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 in der bis 30…
…Sachverhalt in RV/0262-W/11) in der Slowakei aufgehalten und keinen österreichischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich gehabt hat. Weiters war er bei einem slowakischen Arbeitgeber sozialversichert. Auf Grund der Bestimmung der Verordnung (EWG) 1408/71, wonach Familienleistungen in dem Staat anfallen würden…
…Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gelten. In diesem Zusammenhang bekräftigte der Gerichtshof, dass diese Vorschriften nur so lange anwendbar sind, wie die betreffende Person als Arbeitnehmer oder Selbstständiger im Sinne des Artikels 1 Buchstabe a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 gilt…