…das Bundesfinanzgericht vorzulegen". Die Beschwerde wurde daher vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist im Beschwerdefall, ob die betragsmäßige Höhe des vereinbarten Mietzinses dem Tatbestand der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlichrechtliche Körperschaften iSd. § 2 Abs…
…Geschäftstätigkeit ist die Vermietung der Liegenschaften "***1***", "***2***" und "***17***", sowie das Halten der Liegenschaft "***18***" in ***5***. ***1***: Mit Kaufvertrag vom 27.8.2003 wurde die Liegenschaft ***3*** bestehend aus den damaligen EZ ***19***, ***20***, ***21*** und dem Hälfteanteil am Grundstück EZ ***22*** von *…
…vorliegenden Beschwerde aber auch schon entschieden, zumal auch der zuletzt vorgebrachte Einwand des Bf., es handle sich im vorliegenden Fall gar nicht um eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, sondern vielmehr um eine (nicht befreite) Beherbergung in eingerichteten Wohn- und -Schlafräumen, offenbar ins Leere geht…
…im Zusammenhang mit der Vermietung erklärt worden, wovon 10.322,73 Euro mit 10% Umsatzsteuer und 2.473,45 Euro mit 13 % Umsatzsteuer verbucht worden seien. Gemäß § 10 Abs. 3 UStG 1994 unterlägen aber sämtliche Beherbergungsumsätze sowie die Vermietung von Grundstücken einem Steuersatz von 13%.…
…2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015, auch auf die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken anwendbar; diese Änderung trat mit 1.1.2016 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 ausgeführt werden bzw. sich ereignen (§…
…die Saisoneinteilung und sorge während der Vertragszeit für Werbung in jeder Form. Die Beherbergungsleistung im Sinne einer gewerblichen Beherbergung werde daher eindeutig von der jeweiligen Betreibergesellschaft - und nicht vom Bf. – durchgeführt. Umsatzsteuerrechtlich liege beim Bf. eine sonstige Vermietung von Grundstücken zur Überlassung für Geschäftszwecke gem. …
…Abl. L 84/24, wurde diese Erlaubnis als Dauerrecht in die Sechste MwSt- Richtlinie übernommen, auf die Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke einen ermäßigten Steuersatz anzuwenden, der nicht unter 10 % liegt. 6. Mit dem Beitritt Österreichs zur EU ist das UStG 1994 in Kraft getreten…
…betreffend Umsatzsteuer Jänner bis Juni 2017 Folgendes fest: Unter dem Punkt "Allgemeines": "Betriebsgegenstand / Art der Tätigkeit Sonstige Vermietung und Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken" Unter dem Punkt "Vorsteuer": "Herr VN-BF NN-BF stellt in einem ehemaligen Betrieb zwei Wohnungen her. Die Vermietung bzw…
…können. Die Mitgliedstaaten können auch bestimmte Umsätze oder Gruppen von Steuerpflichtigen vom Optionsrecht ausnehmen (vgl. Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Band Ib, 37. Lieferung, 393). Die Vermietung von Grundstücken ist nach dem Unionsrecht somit grundsätzlich als steuerbefreit zu behandeln (mit Verlust des Vorsteuerabzuges). Österreich…
…die Vermietung (Nutzungsüberlassung) nach dem 31. März 2012 erfolgt. § 12 Abs. 10 dritter und vierter Unterabsatz und § 12 Abs. 10a UStG 1994, jeweils in der Fassung vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, sind auf Berichtigungen von Vorsteuerbeträgen weiterhin anzuwenden, die Grundstücke…
…dem Trennungsprinzip sind grundsätzlich alle Arten von Verträgen zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern zulässig und auch steuerlich anzuerkennen, wenn sie wie unter einander fremden Personen gestaltet sind. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für den Streitfall lauten wie folgt: Die Vermietung von Grundstücken zu Wohnzwecken unterliegt nach …
…Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausführt. Nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG unterliegen der unechten Steuerbefreiung die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 kann der Unternehmer u. a…
…Vermietung als Liebhaberei I.I. Folgender Sachverhalt wurde dem Erkenntnis zugrunde gelegt: Die Feststellungen des Sachverhaltes basieren auf dem Vorbringen sowohl des Bf. als auch der Abgabenbehörde, sowie den Beilagen zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden für…
…Z 16 UStG 1994 sind Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich unecht steuerbefreit. Nicht steuerbefreit sind u.a. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke und die Vermietung (Nutzungsüberlassung)von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Der Bf…
…der Gesamtnutzfläche, sodass der private Anteil mit zumindest 70 % bei Weitem überwiege. Die Einkünfte aus der Vermietung von jährlich rund € 5.788 (lt. beigelegtem ESt-Bescheid) würden einen lediglich untergeordneten Anteil erweisen. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1.) Gesetzliche und sonstige Grundlagen: a) Gemäß §…
…worden seien. Bei einem Teilbetrag von 600.000 S handelte es sich um restliche Grundstücksverkäufe (BP-Bericht TZ 3 ; EA-Rechnung Bf. 2001). Die Vorsteuern von -8.398,25 S € rühren von der steuerpflichtigen Vermietung der Immobilien 1gasse 3 (438,99 S), 2Gasse 19…
…Diesbezüglich hätte es aber Vorgaben seitens der EU gegeben. In den Richtlinien sei bestimmt worden, dass die Vermietung von Grundstücken steuerfrei sein sollte, ausgenommen die Vermietung von Plätzen für Fahrzeuge. Daneben hätte es Bestimmungen gegeben, für welche der nationale Gesetzgeber Abweichungsmöglichkeiten gehabt hätte - wie zum…
…MwSt-Richtlinie (Steuerbefreiung mit gleichzeitigem Ausschluss des Vorsteuerabzuges bei Vermietung von Grundstücken) liege bei Zutreffen des Liebhabereitatbestandes nach § 1 Abs. 2 LVO iVm § 2 Abs. 5 Z 2 UStG und § 6 LVO eine unechte Steuerbefreiung mit Ausschluss der Vorsteuerabzugsmöglichkeit von den Anschaffungskosten der Ferienimmobilie vor…
…Vermietungen von Grundstücken zu Wohnzwecken erheben zu dürfen. Österreich gelangte schließlich – nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände - im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und (konkret) der legistischen innerstaatlichen Umsetzung der 6. MwSt-Richtlinie zum Ergebnis, dass die EG-Richtlinie es zulässt, die verlustträchtige Vermietung…
…Vermietungen von Grundstücken zu Wohnzwecken erheben zu dürfen. Österreich gelangte schließlich – nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände - im Zuge der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und (konkret) der legistischen innerstaatlichen Umsetzung der 6. MwSt-Richtlinie zum Ergebnis, dass die EG-Richtlinie es zulässt, die verlustträchtige Vermietung…