…das Bundesfinanzgericht vorzulegen". Die Beschwerde wurde daher vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vorgelegt. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Strittig ist im Beschwerdefall, ob die betragsmäßige Höhe des vereinbarten Mietzinses dem Tatbestand der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlichrechtliche Körperschaften iSd. § 2 Abs…
…Vermietung als Liebhaberei I.I. Folgender Sachverhalt wurde dem Erkenntnis zugrunde gelegt: Die Feststellungen des Sachverhaltes basieren auf dem Vorbringen sowohl des Bf. als auch der Abgabenbehörde, sowie den Beilagen zur Einkommensteuererklärung E 1 für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden für…
…und kein Recht auf Vorsteuerabzug vermittelt (…)“ Damit ist nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes das Schicksal der vorliegenden Beschwerde aber auch schon entschieden, zumal auch der zuletzt vorgebrachte Einwand des Bf., es handle sich im vorliegenden Fall gar nicht um eine Vermietung und Verpachtung von Grundstücken…
…3 Z 1 bis 5 gehören, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen." 3. Beweiswürdigung: Der objektive Sachverhalt ist zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens unstrittig…
…Abs. 2 Z 3 LVO vor, und die Liebhabereivermutung des Finanzamtes habe nicht widerlegt werden können. Zur umsatzsteuerlichen Argumentation des Bf. sei Folgendes anzumerken: Gem. Art 135 Abs. 1 lit. I MwSt-RL sei die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Mehrwertsteuer befreit. Gem…
…betreffend Umsatzsteuer Jänner bis Juni 2017 Folgendes fest: Unter dem Punkt "Allgemeines": "Betriebsgegenstand / Art der Tätigkeit Sonstige Vermietung und Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken" Unter dem Punkt "Vorsteuer": "Herr VN-BF NN-BF stellt in einem ehemaligen Betrieb zwei Wohnungen her. Die Vermietung bzw…
…Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, also insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen usw. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 20.02.1998, 96/15/0086, m.w.N.) versteht man darunter in der Regel alle Einkünfte, die dem Bestandgeber im Zusammenhang mit der Vermietung…
…044,00 in der Rubrik „Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden“ ein und gab an, dass er ab 2012 Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden erzielen wird…
…Z 16 UStG 1994 sind Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich unecht steuerbefreit. Nicht steuerbefreit sind u.a. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke und die Vermietung (Nutzungsüberlassung)von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Der Bf…
…eingeführt und ist - nachdem sie zuvor eine diesbezügliche Ausnahmebestimmung enthielt - seit dem StRefG 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015, auch auf die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken anwendbar; diese Änderung trat mit 1.1.2016 in Kraft und ist erstmals auf Umsätze und sonstige…
…16 UStG 1994: Von der unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätze sind steuerfrei: … Z 16. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Nicht befreit sind: - die Vermietung (Nutzungsüberlassung von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art…
…a UStG 1994 sind die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 von der Umsatzsteuer befreit. Nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sind die Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (ausgenommen ua. zu Wohnzwecken) von der Umsatzsteuer befreit. …
…Sechsten MwSt- Richtlinie und ist gemeinschaftsrechtkonform. Ordnet aber Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Mehrwertsteuer-RL (siehe nunmehr Art. 135 Abs. 1 lit. l der MWStSystem-RL) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken als Steuerbefreiung ohne Vorsteuerabzug an, und ist vor dem Hintergrund…
…befreien die Mitgliedstaaten die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Steuer. Davon ausgenommen sind die Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe, die Vermietung zu Campingzwecken, die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen, die Vermietung von Betriebsvorrichtungen und Maschinen und die Vermietung von Schließfächern…
…den Zielsetzungen und der Systematik dieser Richtlinie auszulegen, wobei insbesondere der Normzweck der vorgesehenen Steuerbefreiung zu berücksichtigen ist. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Art 13 der RL umschrieben sind, einschließlich der Begriffe „Vermietung und Verpachtung von Grundstücken“…
…betrafen. Die belangte Behörde rechnete den Betrag von EUR 302.695,- dem steuerlichen Ergebnis wieder hinzu, worauf eine Berufung folgte. Der BF erklärte im Jahr 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer. Die angegebene Branchenkennzahl steht für „Vermietung und Verpachtung von eigenen Grundstücken“, wobei das Vorliegen…
…mehr der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen und unterliege somit auch nicht der Bestimmung des § 22 UStG 1994. Vielmehr sei dieses Pachtentgelt nach den allgemeinen Bestimmungen zu versteuern. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 sei die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken unecht steuerbefreit mit…
…Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausführt. Nach § 6 Abs. 1 Z 16 UStG unterliegen der unechten Steuerbefreiung die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Gemäß § 6…
…2006/112/EG, befreien die Mitgliedstaaten die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Steuer. Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob für das Jahr 2001 hinsichtlich der entgeltlichen Überlassung des in den Jahren 1999 bis 2001 errichteten Trainungsplatzes an den ASK-L…
…Raum von 6.510 m3) gewährleisten zu können, sei der Zufahrtsweg ab 2004 den Anfordernissen entsprechend ausgebaut worden. Die damit verbundenen Erhaltungskosten seien ab 2004 als Betriebsausgaben beim Gewerbebetrieb angesetzt worden. Die aus dem Baurechtsvertrag zufließenden Einnahmen seien den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzuordnen…