…Als Ausübung öffentlicher Gewalt könnte die Jagdverpachtung nur beurteilt werden, wenn dabei eine steuerfreie Vermietung und Verpachtung von Grundstücken im Sinne des Artikel 135 Abs. 1 lit. l MWSyst-RL vorläge. Wie oben ausgeführt, können die Mitgliedstaaten solche steuerfreie Vermietungen durch Körperschaften öffentlichen Rechts als…
… aao., § 2 Tz 68). Zum fiktiven Betrieb gewerblicher Art der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken": Nach stRsp. des VwGH begründet die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch Körperschaften öffentlichen Rechts die Unternehmereigenschaft auch dann, wenn die Tätigkeit nicht "wirtschaftlich herausgehoben" bzw. nicht "von wirtschaftlichem Gewicht…
…jedoch stets ua. die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Aus dieser gesetzlichen Fiktion ergibt sich, dass die Unternehmereigenschaft auch dann begründet wird, wenn sich die Tätigkeit wirtschaftlich nicht heraushebt und nicht von wirtschaftlichem Gewicht ist (VwGH 13.12.1989, 88/13…
…Privatwirtschaftsverwaltung des öffentlich-rechtlichen Sektors mit den privaten Wirtschaftsunternehmen zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität ist (Oberhuber in Lachmayer/Strimitzer/Vock (Hrsg), Die Körperschaftsteuer - KStG 1988 (30. Lfg 2017) § 2 KStG Rz 14), so stellt die Vermietung und Verpachtung durch eine KöR (abgesehen von der gewerblichen Vermietung)…
…ab 1.1.2011 an die bestehenden Richtlinien anzupassen. Diese Frist wurde in der Folge auf 30.6.2011 verlängert. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind jedoch für den Tatbestand der "Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften" im Sinne des § 2 Abs…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Wie der Verwaltungsgerichtshof in einem zu einem in dieser Hinsicht gleich gelagerten Sachverhalt in seinem Erkenntnis vom 18.12.2024 (VwGH 18.12.2024, Ro 2022/13/0006) ausgesprochen hat, ist der Betrieb der Bedürfnisanstalten durch…
…und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. § 6 (1) UStG 1994 idF BGBl 135/2009 (diesbezüglich ident mit BGBl 111/2010): Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: (…) 16. die Vermietung und Verpachtung…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 gelten jedoch stets Wasserwerke Schlachthöfe Anstalten zur Müllbeseitigung und Zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften als Betrieb gewerblicher Art. Dies gilt auch dann, wenn die Tätigkeit nicht wirtschaftlich herausgehoben bzw. nicht von wirtschaftlichem Gewicht ist (Ruppe, UStG, Kommentar, 3. Auflage, § 2 RZ 193 mwH). 3.2. Von einer Vermietung und Verpachtung…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Vorsteuer…
…sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Bestimmung des Vorsteuerabzugs gemäß § 12 UStG 1994 beruht auf Artikel 17 bis 20 der 6.EG-Richtlinie. Nach § 12 Abs.2 Z.1a UStG 1994 BGBl. Nr.663/1994 zuletzt geändert durch BGBl…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das…
…Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften." Das Bundesgesetz vom 7. Juli 1988 über die Besteuerung des Einkommens von Körperschaften (Körperschaftsteuergesetz 1988 - KStG 1988) idF BGBl I 2011/112…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und - zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften." Gemäß…
…oder beruflich tätig. Als Betrieb gewerblicher Art im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt jedoch stets (auch) die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Gemäß § 10 Abs. 1 UStG 1994 beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20 % der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5). Gemäß …
…Spülwasser und Abfällen sowie -die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Unabhängig vom wirtschaftlichen Gewicht liegen in den unter § 2 Abs.3 Teilstrichen 1-5 UStG 1994 genannten Fällen für Zwecke der Umsatzsteuer fiktive Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts…
…sind, und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets Wasserwerke, Schlachthöfe, Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. …
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das…
…und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig. Als Betriebe gewerblicher Art im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten jedoch stets - Wasserwerke, - Schlachthöfe, - Anstalten zur Müllbeseitigung und zur Abfuhr von Spülwasser und Abfällen sowie - die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken durch öffentlich-rechtliche Körperschaften. Das…