…habe, ein grosses geschäftliches Risiko eingegangen. Daraufhin wurde der Bruder des verstorbenen Beschwerdeführers als Zeuge einvernommen und gab folgendes an: Es hätten keine Vereinbarungen hinsichtlich des wirtschaftlichen Eigentums an dem Gut G bestanden. Aufgrund langer Familientradition erfolge die Vermögensübergabe stets an den ältesten Sohn. Der…
…Daher habe gemäß Rz 899a der LStR der volle Ausgleichszulagenrichtsatz der pflegebedürftigen Person zu verbleiben. Es sei auch nicht ein Wohnrecht in der Vergangenheit als Ausgleich für eine Vermögensübergabe eingeräumt worden (Rz 824 LStR). Würde das Aufnehmen in die Wohnung die Anrechnung des Ausgleichszulagenrichtsatzes verringern…
…für das Veranlagungsjahr 2010 vor. Insbesondere vermag auch die lt. Aktenlage im Jahr 2010 erfolgte (behauptet - vom Finanzamt ungeprüft) Vermögensübergabe im Betrag von € 36.000,-- an Ihre Ehegattin die bisherige Einschätzung des Finanzamtes, wonach das Rechtsgeschäft aus den angeführten Gründen steuerlich nicht anzuerkennen sei…
…Die Bewertung von Wohnrechten mittels Analyse von Inseraten in Tageszeitungen ist schlichtweg nicht möglich, da Wohnrechte an Liegenschaften nicht in Tageszeitungen inseriert werden, sondern in der Regel im Zuge der Vermögensübergabe an Angehörige oder bei Veräußerung gegen Leibrente eingeräumt werden. Hinzu kommt, dass der Bf…
…d.h. dass Gegenleistung für die Vermögensübergabe (u.a.) die Übernahme der Begräbniskosten der Eltern durch den Bf war: insoweit steht dem Verausgaben der Begräbniskosten des Vaters durch den Bf eine Bereicherung in Form der Übernahme der Liegenschaft gegenüber bzw. sind dem Bf die Begräbniskosten…
…steuerliches Ergebnis mehr gegeben habe. Die Abspaltungen seien unabhängig von den BP-Feststellungen im Jahr 2012 zum Stichtag 31.01.2008 erfolgt. Zu diesem Stichtag seien auch die rückwirkenden Vermögensübergaben und -übernahmen erfolgt. Deshalb gebe es keine Vermietungseinkünfte der beschwerdegegenständlichen Liegenschaften. Die von der Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder Ri, Laienri1 und Laienri2 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch Viehböck Breiter Schenk & Nau Rechtsanwälte OG, Bahnhofplatz 1A/Stg.1/top 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, zunächst vertreten durch LMG Lechner / Max / Graber Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, nunmehr vertreten durch Dr. Schnabl und Partner OG, Steuerberatungsgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn Dr. A B, ADR, über die Beschwerde vom 16.07.2004 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15.06.2004, ErfNr*** betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Johann Jungwirth in der Beschwerdesache A. B., Adr., vertreten durch Dr. Gernot Aigner, Im Ort 2, 3353 Biberbach, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wals Treuhand Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Lagerhausstraße 24, 5071 Wals-Siezenheim, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg…
Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | Mag. Erich Schwaiger, | über die Beschwerde | | der Beschwerdeführerin | PS, Anschrift vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Höllermeier Schaller…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter Christine Höll, B.iur.oec., LLM.oec und Dr. Rupert Mayr, BEd in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Steuerberaterin1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn BF, ADR, vertreten durch RA, ADR2, über die Beschwerde vom 28.01.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.01.2014…
Die Steuerschuld entsteht nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Steuerschuldner ist auf Grund des § 13 Abs. 1 ErbStG 1955 der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Dr. Erich Moser, Schwarzenbergsiedlung 114, 8850 Murau, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 24. Oktober 2013, ErfNr. 123, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
Im Beschwerdefall wurde über die behauptete Schenkung im Juli 2007 weder eine schriftliche Vereinbarung getroffen noch erfolgte eine Mitteilung an Finanzamt, Krankenkasse, Lieferanten oder Kunden. Nach außen trat unverändert die GesbR auf. Unmittelbare Zeugen der behaupteten Schenkung im Juli 2007 gibt es (abgesehen von B…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Margit Mayr in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 2004 bis 2007 zu Recht…