…festzustellen und die Verletzung der Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 12.11.1997, 97/16/0204). In Anbetracht der eingeschränkten Ermittlungspflicht des Finanzamtes, der erhöhten Mitwirkungspflicht und Beweispflicht des Beschwerdeführers und des Fehlens geeigneter Unterlagen konnte hinsichtlich der…
…zu einem späteren Zeitpunkt eine Veranlagung auf Grund der verspäteten Meldung durchgeführt wurde, vermag an der durch die Nichtbeibringung der Abgabenerklärungen eingetretenen Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, die eine Abgabenverkürzung bewirkte, nichts zu ändern (VwGH vom 27. Mai 1981, 13/1256/80, und vom 15…
…Bezug auf die Verletzung von Offenlegungs- und Wahrheitspflicht herangezogenen Bescheid des UFS in Bezug auf die Umsatzerlöse. Schon ein Blick darauf zeigt, dass bei den vom UFS genannten Umsatzerlösen 2005 von € 1,857.932,91 im Vergleich mit den in der Einkommensteuererklärung 2005 ausgewiesenen…
…Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht begründet sein soll. Es ist daher auch betreffend die Steuererklärung 2005 [die Strafbarkeit] verjährt, sofern man überhaupt eine Tat annehmen könnte. 2. Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger Strafzumessung: Das Erkenntnis hat an Strafzumessungsgründen als mildernd: die bloß versuchte Tat, der…
…im Bereich der Lagerhaltung, beim Schwund, bei den Bezugskosten oder bei Gewährung von Naturalrabatten diese Differenzen völlig aufzulösen im Stande sind. Es kann eine Erlösverkürzung mit dieser Methode nicht bewiesen werden. Der Tatbestand der Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht ist somit nicht gegeben. Der Prüfer…
…15/0036). Umstände, die dem Antragsteller im Zeitpunkt der Entscheidung bekannt waren, aber (etwa aufgrund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag (Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4 …
…Sie bejahten, hätten aber dem Finanzamt nichts zurückzahlen müssen (Ehegattin im Zuge der Aufnahme der Niederschrift mit dem Bf.). Das Finanzamt erachtete den bedingten Vorsatz auf eine Abgabenverkürzung unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des § 119 BAO als gegeben: Die Judikatur setze an die Wissenskomponente…
…abgeändert: 1. Herr ***Bf1*** ist schuldig, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2019 in Höhe von € 5.438,53 Umsatzsteuer 2020 in Höhe von € 14.127,87 bewirkt und hiedurch das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§…
…der zurücktretende Finanzstraftäter einen persönlichen Strafaufhebungsgrund (Twardosz/Lang in Tannert/Kotschnigg/Twardosz, FinStrG § 14 Tz 2 f). Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 FinStrG wird ein Finanzstraftäter wegen des Versuches einer Abgabenhinterziehung nicht bestraft, wenn er deren Ausführung (die Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Rechtfertigung für steuerliche Belastungen angenommen, so hängt diese Leistungsfähigkeit nicht davon ab, ob der Abgabepflichtige gesetz- oder sittenwidrig handelt (vgl zB § 23 BAO). Dass abgabenrechtliches Verhalten (zB Nichteinreichung von Abgabenerklärungen, Verletzungen der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) dort, wo ein Verfahrenstitel Ermessen einräumt, als eines von mehreren…
…bekannt, jedoch (etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (§ 78 BAO) bilden (vgl. Fischerlehner, Abgabenverfahren (2013), § 303 Anm. 6). Im konkreten Fall macht der Bf. als…
…I.) Der Spruch des Erkenntnisses wird gem § 161 Abs 1 FinStrG wie folgt abgeändert. ***Bf1***, MSc, ist schuldig, im Bereich des ehemaligen Finanzamtes Salzburg-Land (nunmehr Finanzamtes Österreich) vorsätzlich 1.) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen für die…
…Dienstverhältnisse offenlegen müssen durch Vorlage der Rahmenvereinbarungen usw. Dies stelle nach Rechtsansicht des Finanzamtes eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und somit eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, die kausal für die Uneinbringlichkeit der Dienstgeberbeiträge und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag gewesen sei. Bezüglich der anderen Punkte werde auf…
…des Veranlagungsjahres) bekannt waren. Umstände, die einer Partei im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt sind, jedoch etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (vgl. Fischerlehner…
…durchgeführt habe und diesbezüglich der Bf. keinerlei Rechtshandlungen ausgeübt habe. Er habe insbesondere auch keinerlei Zahlungen durchgeführt, da die Überweisungsbefugnis ausschließlich bei Herrn R. gelegen sei. Die für die Überweisung erforderlichen TAN-Codes habe Herr R. gehabt. Eine Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflichten sei dem…
…und des allfälligen Vollzuges zu ersetzen. B) Die F.KG ist verantwortlich, dass F. als Entscheidungsträgerin im Sinne des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes grob fahrlässig zu ihren Gunsten, durch die Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer für die Kalenderjahre 2007-2011, sohin unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…des Veranlagungsjahres) bekannt waren. Umstände, die einer Partei im Zeitpunkt der Entscheidung zwar bekannt sind, jedoch etwa auf Grund einer Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bei der Bescheiderlassung nicht berücksichtigt werden konnten, bilden keinen tauglichen Wiederaufnahmegrund für eine Wiederaufnahme auf Antrag der Partei (vgl. Fischerlehner…
…er hat im Bereich des Finanzamts Österreich a) vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2019 und 2020 eine Verkürzung an Einkommensteuer 2019 in Höhe von € 7.315,00 Einkommensteuer 2020 in Höhe von € 1…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und…
…1.1.2005 Eigentümer der fraglichen Liegenschaft. Infolge der Nichtbeantwortung der Vorhalte und der Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht konnte das Finanzamt die tatsächlichen Sachverhalte und Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln, sodass die Behörde verpflichtet war, die Besteuerungsgrundlagen für die Umsatz- und Einkommensteuer der Jahre 2014 bis…