…sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG. Bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigener Wohnung bzw. eigenem Hausstand am Heimatort wird die Verlegung des Ledigenhaushaltes zum neuen Beschäftigungsort nach der Verwaltungspraxis und bestätigt durch die Judikatur des Verwaltungsgerichthofes mit einem Zeitraum von…
…die Verlegung des Ledigenhaushaltes des alleinstehenden Beschwerdeführers von der Steiermark an den Beschäftigungsort Wien wird vom Bundesfinanzgericht daher ein Zeitrahmen im Ausmaß von sechs Monaten (November 2001 bis April 2012) als ausreichend betrachtet. Die Beibehaltung des Wohnsitzes in der Steiermark und die Führung des Ledigenhaushaltes…
…doppelte Haushaltsführung vorliegen, als alleinstehend zu beurteilen. Die Pflege des Großvaters mit Pflegestufe 5 ist bei der Bf kein Grund, der gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushalt) der Bf nach Adr2***** nach 6 Monaten nach Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses dort spricht. Es leben und…
…sogar ausdrücklich festgehalten wird, dass es sich um dort „beispielhaft“ aufgezählte Sachverhalte handelt, in welchen die Verlegung des Familienwohnsitzes „und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie“ an den Beschäftigungsort unzumutbar sein soll, was auf den vorliegenden Fall aber ohnehin nicht zutrifft. Abgesehen davon hat sich…
…Kosten für eine vorübergehende doppelte Haushaltsführung“ zu überprüfen. Eine berufliche und damit zu Werbungskosten der betroffenen Aufwendungen führende Veranlassung einer doppelten Haushaltsführung liegt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn einem Arbeitnehmer die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort seiner Beschäftigung nicht zuzumuten ist…
…Beibehaltung des im Eigentum stehenden Wohnsitzes in der Steiermark und die wirtschaftlichen und familiären Überlegungen, die gegen eine Aufgabe dieses Wohnsitzes sprechen, sind zur Gänze der privaten Lebensführung zuzurechnen (vgl. auch VwGH 18.5.1995, 93/15/0244) und sind die Aufwendungen für den Ledigenhaushalt…
…in welcher Höhe pro Monat Kosten angefallen sind, der geltend gemachte Betrag von 3.000,00 € im Jahr 2016 konnte nicht aufgeschlüsselt werden. Aus welchem Grund die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich unzumutbar war, wurde vom Beschwerdeführer nicht dargelegt. Betreffend Fahrtkosten wurde eine Excel…
…etc). Vor der Verlegung des Wohnsitzes hat der Beschwerdeführer seine berufliche Tätigkeit mehr als 16 Jahre lang von ***Adralt*** aus ausgeübt. Im Jahr 2022 zahlte der Beschwerdeführer keine Unterhaltszahlungen für seine beiden Söhne. Der Beschwerdeführer beantragte den Familienbonus Plus für das gesamt Jahr 2022 und…
…im Bereich des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des primären Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) ist als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Beschäftigungsort so weit vom primären Wohnsitz entfernt ist, dass dem Steuerpflichtigen eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar ist und wenn dem Steuerpflichtigen zudem auch die Verlegung des primären…
…Ansprüche zu verlieren. Daraus resultiert ein tatsächlicher und rechtlicher Schwebezustand, der die Verlegung des ständigen Wohnsitzes von Deutschland nach Österreich unzumutbar machte. Dazu kommt, dass 2014 ein beachtlicher Teil der steuerpflichtigen Einkünfte (EUR 10.797,24) auf Zahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung basiert, die gem…
…nicht zugelassen, da sich die rechtliche Beurteilung des Nichtvorliegens einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung aus den der im vorliegenden Erkenntnis zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, weshalb keine Rechtsfrage, welcher grundsätzliche Bedeutung zukommt, vorliegt. Es wird auf die einschlägige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen (u.a. VwGH…
…dem für die Bf seit Jahren bestehenden Status "Daueraufenthalt-EU" ergeben sich im Streitjahr keine Einschränkungen, die einer Verlegung des Familienwohnsitzes entgegenstehen könnten. Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sind Aufwendungen des Steuerpflichtigen für eine doppelte Haushaltsführung (Familienwohnsitz, weiterer Wohnsitz am Beschäftigungsort) steuerlich nur zu berücksichtigen…
…erfüllt sein: Es muss ein Wohnsitz am Familienwohnort (Familienwohnsitz) vorliegen. Es muss ein Wohnsitz am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz) vorliegen. Sowohl die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz wie auch die Verlegung des Wohnsitzes vom Familienwohnort in eine übliche Entfernung zum Beschäftigungsort muss unzumutbar sein. Familienwohnsitz ist jener Ort…
…können. Das Beschwerdevorbringen, dem Abgabepflichtigen wäre im Jahr 2012 lediglich eine (für ein Jahr) befristete Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilt worden, sodass diesem die Verlegung des Familienwohnsitzes von ausländische_Stadt_B nach Österreich nicht zugemutet werden könne, kann der Beschwerde zu keinem Erfolg verhelfen, hat der…
…Beschäftigungsort*** anzunehmen war, war die Bindung an die kranke Ehefrau ausschlaggebend, im Jahr 2017 den Mittelpunkt der Lebensinteressen in ****neuer Ort*** und die Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes an den Beschäftigungsort anzunehmen. Da die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung vorlagen, waren die…
…Gemeinde 2, A-Straße/Top 1, polizeilich gemeldet, zunächst vom Tag 1 bis 28. Februar 2012 und sodann (nach einer kurzzeitigen, offensichtlich studienbedingten Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Gemeinde 3, D-Straße) wiederum vom 8. Juli 2014 bis 4. August 2020. Seit dem 4. August 2020…
…seien der belangten Behörde bereits vorgelegt worden. Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung erlaube er sich, auf Rz 345 der LStR hinzuweisen: Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei zB unzumutbar, wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen sei, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier…
…Begründet wurde dies damit, dass keine Gründe nachgewiesen worden seien, die ein Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar gemacht hätten. Vor allem sei der Beschäftigungsort beider Partner im Kalenderjahr 2015 in Wien gewesen. 4. Dagegen erhob der Bf durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schriftsatz vom 25.08…
…betreuungsbedürftige Kinder wohnen und eine (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder reicht als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht aus. Wenn allerdings der (geschiedene) Steuerpflichtige seine 11 und 13 Jahre alten Kinder an…
…Frau X. 1020 L. liegt vom Familienwohnsitz so weit entfernt, dass ihr eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (einfache Wegstrecke 165 km) - Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort L. kann ihr nicht zugemutet werden, da ihr Ehegatte vom Familienwohnsitz in G. aus steuerlich…