…Dienststelle in Kärnten. Da die Suche eines adäquaten Jobs in Kärnten erfolglos blieb, wurde auch kurzfristig überlegt, den Familienwohnsitz wieder nach Salzburg zu verlegen, doch waren die Kinder inzwischen in Villach so verwurzelt, dass man sich nicht aus ihrem sozialen Umfeld herausreißen wollte. Die im…
…Sachlage Stellung genommen und ausgeführt, dass die geltend gemachten Kosten der Höhe nach zwar nachgewiesen seien, es allerdings an der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes mangle. So seien die Behandlungen zur künstlichen Befruchtung sowie der Gesundheitszustand der Ehefrau des Bf., die im Jahr 2017 über…
…gegen die in der Begründung unveränderte abweisende Beschwerdevorentscheidung bringt der Bf zusätzlich vor, die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sei ihm aus den nochmals wiedergegebenen Gründen niemals zumutbar gewesen. In der Aktenvorlage führt die belangte Behörde aus, es seien weder Unterlagen darüber vorgelegt worden…
…und Familienheimfahrten, mit der Begründung, dass die Pflegebedürftigkeit der Mutter - bei nur zwei Heimfahrten im Monat - keine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nach Wien begründet, nicht berücksichtigt. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2023 wurde fristgerecht am 14.04.2024 durch den Bf eine Beschwerde eingebracht, welche er…
…31.7.2013, 2009/13/0132) Allerdings ist für die Abzugsfähigkeit von Werbungskosten in Zusammenhang mit doppelter Haushaltsführung (und Familienheimfahrten) zugleich erforderlich, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes in den Einzugsbereich der Arbeitsstelle unzumutbar ist (vgl. die vorher zitierte Entscheidung VwGH 24.11.2011, 2008/15…
…Verfahrensgang Strittig im beschwerdegegenständlichen Fall ist die Berücksichtigung von Familienheimfahrten in Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes als Werbungskosten. Der Beschwerdeführer beantragte mit den beim Finanzamt eingebrachten Erklärungen zur Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2017 und 2018 unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen…
…deckt. Aus diesen Gründen ist die Beibehaltung des Wohnsitzes in ***1*** nicht privat veranlasst, die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe meines Arbeitsortes ist nicht zumutbar. Deshalb können die Aufwendungen für die Familienheimfahrten und für die doppelte Haushaltsführung meines Erachtens als Werbungskosten anerkannt werden. Aus…
…der Verlegung des ständigen Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung kann die verschiedensten Ursachen haben und sich auch aus Umständen der privaten Lebensführung ergeben (vgl VwGH 24.11.2011, 2008/15/0296). Damit Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden können, muss also ein Familienwohnsitz bestehen…
…zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Fraglich ist im vorliegenden Fall insbesondere, welche Wohnung für die Berechnung der Entfernung zur Arbeitsstätte heranzuziehen ist und ob allenfalls die Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes dafür von Bedeutung ist. Einen Wohnsitz hat jemand gemäß § 26 BAO dort, wo er "eine…
…dem Bundesfinanzgericht nachgefragt. Nach Besprechung der Sach- und Rechtslage teilte der Amtsvertreter mit, dass er gegen eine Entscheidung, die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes bis zum Ende der Befristung des Dienstverhältnisses des Partners anzunehmen, keine Einwände habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Rechtsgrundlagen § 16 Abs…
…doppelter Haushaltsführung dem Grunde nach bis einschließlich Juli 2001 anzuerkennen sind. Einrichtungsgegenstände Die Kosten für Einrichtungsgegenstände wurden mit dem angefochtenen Bescheid ausgeschieden, jedoch fehlt dem Bescheid die Begründung. Da im Beschwerdefall von einer Verlegung des Familienwohnsitzes auszugehen ist, die nach Wegfall der Ungewissheit beibehalten wurde…
…insbesondere der Vorhaltsbeantwortung vom 05.02.2020, der Beantwortung des Mängelbehebungsauftrags vom 25.02.2021 sowie dem Vorbringen im Vorlageantrag. Die Feststellung, dass sich der Familienwohnsitz vor der Verlegung nach Berlin in Wien befunden hat, gründet auf dem Umstand, dass der - seit seiner Scheidung und…
…Es stelle sich daher die Frage, ob bzw. ab wann für den Steuerpflichtigen die Verlegung des Familienwohnsitzes zumutbar sei. Auch wenn dies jeweils im einzelfall zu klären sei, seien durch die Judikatur des VwGH folgende Grundsätze festgelegt worden: bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem…
…Familienwohnsitzes von Wien nach ***4***, wo in den Jahren 2013 und 2014 weder der Bf noch seine Partnerin Einkünfte erzielten, wäre unter den gegebenen Umständen jedenfalls privat veranlasst gewesen, weil die nicht beruflich bedingte Verlegung des Familienwohnsitzes in unüblich weite Entfernung von einer als Familienwohnsitz…
…folgt zu würdigen. Der festgestellte Sachverhalt stützt sich auf die Angaben des BF sowie auf die dem Gericht vorgelegten Unterlagen des Finanzamtes und ist hinsichtlich der Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes strittig. Aus den vom Magistrat S dem Bundesfinanzgericht übermittelten Unterlagen ergibt sich…
…mit der A GmbH sehe die Bundesländerversetzbarkelt vor und die öffentlich bekannte Vereinheitlichung des L führe dazu, dass auch eine Versetzung ins Ausland jederzeit als erforderlich passieren könne, was eine Verlegung seines Familienwohnsitzes an seine jetzige Arbeitsstelle, abgesehen vom nichtverkraftbaren finanziellen Aufwand, unlogisch machen würde…
…EStG, 2015, § 16 Rz 56 Doppelte Haushaltsführung). Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen (VwGH 27.2.2008, 2004/13/0116). Es ist daher für die Entscheidung über die gegenständlich strittigen Jahre unerheblich, aus…
…insbesondere eine ausführliche Stellungnahme zu der Frage, warum ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes im Kalenderjahr 2015 nicht zumutbar sei. Mit Schreiben vom 9.12.2016 gibt der Beschwerdeführer bezüglich der geltend gemachten Werbungskosten für Arbeitsmittel bekannt, dass es sich um ein dienstlich unumgänglich erforderliches iPad…
…Bf. ebenfalls Werbungskosten für Familienheimfahrten geltend gemacht, die dass Finanzamt deswegen nicht anerkannte, da der Bf. keine Gründe nachgewiesen hat, die eine Verlegung des Familienwohnsitzes unzumutbar machen. Gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 brachte der Bf. Beschwerde vom 13. September 2018 ein, die mit Beschwerdevorentscheidung vom 18…
…eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann, und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der Ehepartner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist, oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukommt…