…zur Folge haben können, zumal bei späterem Studienbeginn der Beihilfenanspruch nicht zur Gänze wegfällt, sondern sich die Anspruchsdauer lediglich verkürzt. Abschließend ist daher festzustellen, dass der Sohn der Bf die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anspruchsvermittlung für die Familienbeihilfe nach den Bestimmungen des § 2 Abs…
…Beihilfenanspruch nicht zur Gänze wegfällt, sondern sich die Anspruchsdauer lediglich verkürzt. Der VfGH ist in diesem Erkenntnis darüber hinaus zur Auffassung gelangt, dass die besagte Herabsetzung der Altersgrenze für den FB-Bezug durch das BudBG 2011 nicht verfassungswidrig ist, weil es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des…
…dass für sie am 30. Mai 2012 der Mutterschutz beginne. Im Frühling 2014 erkannte die belBeh anlässlich einer Überprüfung des Beihilfenanspruchs ihren Irrtum bei der Bewilligung der Familienbeihilfe beim ersten Studienwechsel und erfuhr vom zweiten Studienwechsel. Sie beurteilte beide Studienwechsel infolge Zeitüberschreitung als beihilfenschädlich und…
…keine Verkürzung der vorgesehenen Studienzeit des neuen Studiums und demnach des Beihilfeanspruchs ergibt. Folglich erging der vom Finanzamt erlassene und vom Bf. angefochtene Bescheid zu Unrecht. Der Bescheid der Abgabenbehörde vom 4.5.2012, mit dem diese beim Bf. die von ihm hinsichtlich des Zeitraums…
…bis September 2012 betriebenen Vorstudium zu einer Verkürzung der vorgesehenen Studienzeit des neuen Studiums iS des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG führt und dies in der Folge eine Verminderung der Beihilfenanspruchsdauer im Rahmen des neuen Studiums bewirkt. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung Ro…
…betriebenen Vorstudium zu einer Verkürzung der vorgesehenen Studienzeit des neuen Studiums iS des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG führt und dies in der Folge eine Verminderung der Beihilfenanspruchsdauer im Rahmen des neuen Studiums bewirkt. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung Ro 2016/16/0005…
…Beihilfenanspruch nicht zur Gänze wegfällt, sondern sich die Anspruchsdauer lediglich verkürzt. Der VfGH ist in diesem Erkenntnis darüber hinaus zur Auffassung gelangt, dass die besagte Herabsetzung der Altersgrenze für den FB-Bezug durch das BudBG 2011 nicht verfassungswidrig ist, weil es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des…
…ich nur insoweit zustimmen, als der Sachverhalt für die Ermittlung des Beihilfenanspruches eine entscheidende Relevanz hat. Das trifft hier in erster Linie auf die Frage der Erwerbstätigkeit und erst bei Vorliegen von Erwerbstätigkeit in beiden/mehreren Mitgliedsländern, die Frage des Wohnorts zu. Eine Erwerbstätigkeit von…
…wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs 2 und 4 FLAG 1967 entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen des Beihilfenanspruches für ein Kind kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein…
…bei einer Anerkennung die Wartefrist von derzeit vier auf drei Semester verkürzen. Der rechtsfreundliche Vertreter gab an, dass dieser frühestens Anfang Oktober 2018 ausgestellt werden könnte. Die Vorsitzende führte aus, dass die Zeit bis zum Vorliegen des Anerkennungsbescheides absehbar sei und daher zugewartet werden könne. …
…Studiendauer vor dem Studienwechsel, sondern es seien - im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers (1122 XXV GP, Erläuterungen S. 3) - die drei "Toleranzsemester", binnen welcher gem. § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG ein Studienwechsel frei von Auswirkungen auf den Beihilfenanspruch bleibe, nicht in die Wartezeit…
…drei Jahren bestand, aber leider nicht möglich war, außerdem handle es sich um einen Fachrichtungswechsel nämlich um eine Spezialisierung auf Teilbereiche der Betriebswirtschaft. In einem Vorhalteverfahren vor dem Finanzamt wurde um Übermittlung des Anrechnungsbescheides zur eventuellen Verkürzung der Wartezeit ersucht. Von der Bf. wurde eine…
…aufgrund des Studiums besteht nach Ansicht der Abgabenbehörde bis 02/2023. Es erfolgte infolge der COVID-19-Krise eine Verlängerung über die Altersgrenze hinaus um 1 Semester (§ 2 Abs. 9 FLAG). Im gesamten Kalenderjahr 2022 bestand aufgrund Überschreitung der Einkommensgrenze kein Beihilfenanspruch. Eine Verlängerung des…
…Abschluss des Bachelorstudiums Umwelt-und Bioressourcenmanagement die Selbtserhaltungsfähigkeit erreicht. Es stand ihr die Möglichkeit offen, in das Berufsleben einzutreten oder- wie im konkreten Fall-ein Masterstudium zu beginnen. Bei einem Masterstudium handelt es sich um eine weitere Berufsausbildung für die wiederum grundsätzlich ein Beihilfenanspruch entsteht…
…Beschwerdeführer (Bf.), österreichischer Staatsbürger, meldete am 20.8.2012 den Anspruch auf Familienbeihilfe ab. Das Finanzamt erhob, dass sich neben den anderen Kindern des Bf., über deren Beihilfenanspruch bereits mit Erkenntnis des BFG 29.1.2018, RV/7103202/2017, abgesprochen wurde, auch Sohn P., geb…
…des Bachelor-Studiums an Fachhochschulen und in den meisten der an österreichischen Universitäten angebotenen Studienrichtungen zählt, [...] die Selbsterhaltungsfähigkeit nunmehr in der Regel bereits nach sechs Semestern (Mindeststudiendauer) erreicht" werde. Diese Herabsetzung führe daher "[i]m Gleichklang mit diesen studienrechtlichen Änderungen" - somit aufgrund der allgemeinen Verkürzung…
…Stehzeit" von (hier) 4 Semestern. Eine Verkürzung dieser "Stehzeit" durch die COVID-19-Krise ist dem Gesetz nicht zu entnehmen, weswegen schon aus diesem Grund für den beschwerdegegenständlichen Zeitraum Oktober 2021 bis September 2023 ein Beihilfenanspruch für den Sohn des Bf. nicht bestanden hat. Darüber…
…des Bachelor-Studiums an Fachhochschulen und in den meisten der an österreichischen Universitäten angebotenen Studienrichtungen zählt, [...] die Selbsterhaltungsfähigkeit nunmehr in der Regel bereits nach sechs Semestern (Mindeststudiendauer) erreicht" werde. Diese Herabsetzung führe daher "[i]m Gleichklang mit diesen studienrechtlichen Änderungen" - somit aufgrund der allgemeinen Verkürzung…
…aus dem Studium der Pharmazeutischen Wissenschaften verkürzen diese Wartezeiten, dabei ist auf ganze Semester aufzurunden. Die Anrechnung von 32,5 ECTS im neuen Studium verkürzt die Wartezeit daher um 2 Semester. Dem Vorbringen im Vorlageantrag, ***A*** habe sich während des Pharmaziestudiums hauptsächlich mit Gegenständen beschäftigt…
…wird vom Gesetzgeber unterstellt, dass für das nunmehr betriebene Studium der annähernd gleiche (Zeit)Aufwand erforderlich gewesen wäre. Die angerechneten Semester sind in die Anspruchsdauer des neuen Studiums einzurechnen (Verkürzung der Anspruchsdauer) und der Studienwechsel bleibt nach § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG ohne weitere…