…hat der Gesetzgeber durch Verkürzung der Anspruchsdauer den voraussichtlichen Beihilfenanspruch vorzeitig beendet. Genauso hätte der Anspruch aber (vorzeitig) durch Beendigung der Berufsausbildung des Kindes, sei es durch Abschluss des Studiums oder dessen Abbruch enden können. Der Beihilfenanspruch endet niemals durch Ablauf des auf einer "Mitteilung…
…zur Folge haben können, zumal bei späterem Studienbeginn der Beihilfenanspruch nicht zur Gänze wegfällt, sondern sich die Anspruchsdauer lediglich verkürzt. Abschließend ist daher festzustellen, dass der Sohn der Bf die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Anspruchsvermittlung für die Familienbeihilfe nach den Bestimmungen des § 2 Abs…
…Beihilfenanspruch nicht zur Gänze wegfällt, sondern sich die Anspruchsdauer lediglich verkürzt. Der VfGH ist in diesem Erkenntnis darüber hinaus zur Auffassung gelangt, dass die besagte Herabsetzung der Altersgrenze für den FB-Bezug durch das BudBG 2011 nicht verfassungswidrig ist, weil es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des…
…dass für sie am 30. Mai 2012 der Mutterschutz beginne. Im Frühling 2014 erkannte die belBeh anlässlich einer Überprüfung des Beihilfenanspruchs ihren Irrtum bei der Bewilligung der Familienbeihilfe beim ersten Studienwechsel und erfuhr vom zweiten Studienwechsel. Sie beurteilte beide Studienwechsel infolge Zeitüberschreitung als beihilfenschädlich und…
…keine Verkürzung der vorgesehenen Studienzeit des neuen Studiums und demnach des Beihilfeanspruchs ergibt. Folglich erging der vom Finanzamt erlassene und vom Bf. angefochtene Bescheid zu Unrecht. Der Bescheid der Abgabenbehörde vom 4.5.2012, mit dem diese beim Bf. die von ihm hinsichtlich des Zeitraums…
…bis September 2012 betriebenen Vorstudium zu einer Verkürzung der vorgesehenen Studienzeit des neuen Studiums iS des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG führt und dies in der Folge eine Verminderung der Beihilfenanspruchsdauer im Rahmen des neuen Studiums bewirkt. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung Ro…
…betriebenen Vorstudium zu einer Verkürzung der vorgesehenen Studienzeit des neuen Studiums iS des § 2 Abs. 1 lit b) FLAG führt und dies in der Folge eine Verminderung der Beihilfenanspruchsdauer im Rahmen des neuen Studiums bewirkt. Der Verwaltungsgerichtshof führt in seiner Entscheidung Ro 2016/16/0005…
…Beihilfenanspruch nicht zur Gänze wegfällt, sondern sich die Anspruchsdauer lediglich verkürzt. Der VfGH ist in diesem Erkenntnis darüber hinaus zur Auffassung gelangt, dass die besagte Herabsetzung der Altersgrenze für den FB-Bezug durch das BudBG 2011 nicht verfassungswidrig ist, weil es im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des…
…ich nur insoweit zustimmen, als der Sachverhalt für die Ermittlung des Beihilfenanspruches eine entscheidende Relevanz hat. Das trifft hier in erster Linie auf die Frage der Erwerbstätigkeit und erst bei Vorliegen von Erwerbstätigkeit in beiden/mehreren Mitgliedsländern, die Frage des Wohnorts zu. Eine Erwerbstätigkeit von…
…iVm § 12 Abs 2 FLAG 1967). Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass das Familienbeihilfenrecht bei laufendem Beihilfenbezug weder einen bescheidmäßigen Abspruch über das Entstehen des Beihilfenanspruches noch einen bescheidmäßigen Abspruch über den Wegfall eines solchen Anspruches in der Zukunft vorsieht. Dies wird auch dadurch deutlich, dass…
…findet sich in den erläuternden Bemerkungen nicht. Erkennbar wollte der um eine zeitliche Verkürzung des Beihilfenbezuges bemühte Gesetzgeber einen Beihilfenbezug bis zum vollendeten 25. Lebensjahr nur bei unmittelbarem Beginn des "langen" Studiums nach Ablegung der Matura gewähren. Eine unsachliche Regelung kann darin nicht erblickt werden…
…wie sich dies den Regelungen des § 10 Abs 2 und 4 FLAG 1967 entnehmen lässt, der Monat. Das Bestehen des Beihilfenanspruches für ein Kind kann somit je nach dem Eintritt von Änderungen der Sach- und/oder Rechtslage von Monat zu Monat anders zu beurteilen sein…
…bei einer Anerkennung die Wartefrist von derzeit vier auf drei Semester verkürzen. Der rechtsfreundliche Vertreter gab an, dass dieser frühestens Anfang Oktober 2018 ausgestellt werden könnte. Die Vorsitzende führte aus, dass die Zeit bis zum Vorliegen des Anerkennungsbescheides absehbar sei und daher zugewartet werden könne. …
…Verkürzung des Familienbeihilfenbezuges um die eingerechneten Semester vorzunehmen. Daran vermag auch der Einwand der Bw., wonach ihr Sohn im Sommersemester 2005 ein Auslandssemester absolviert habe, nichts zu ändern, würde doch ein Auslandssemester lediglich dann zu einem Verlängerungssemester führen, wenn es in die vorgesehene Studienzeit des…
…Studiendauer vor dem Studienwechsel, sondern es seien - im Hinblick auf die Intention des Gesetzgebers (1122 XXV GP, Erläuterungen S. 3) - die drei "Toleranzsemester", binnen welcher gem. § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG ein Studienwechsel frei von Auswirkungen auf den Beihilfenanspruch bleibe, nicht in die Wartezeit…
…aus den Bestimmungen des § 19 Abs. 2 Z 3 und des § 17 Abs. 4 Z 4 (gemeint wohl Absatz 4) iVm Abs. 2 Z 2 des StudFG einen Beihilfenanspruch für den vorliegend strittigen Zeitraum bzw eine Verkürzung der in den genannten Bestimmungen normierten Wartezeit ableiten…
…drei Jahren bestand, aber leider nicht möglich war, außerdem handle es sich um einen Fachrichtungswechsel nämlich um eine Spezialisierung auf Teilbereiche der Betriebswirtschaft. In einem Vorhalteverfahren vor dem Finanzamt wurde um Übermittlung des Anrechnungsbescheides zur eventuellen Verkürzung der Wartezeit ersucht. Von der Bf. wurde eine…
…2 Semesterstunden nachgewiesen. Nach Vorgaben des § 17 StudFG ist für eine Zuerkennung über das erste Studienjahr hinaus ein Erfolgsnachweis über das erste Studienjahr erforderlich. Insofern konnte auch die von Dr. A. ausgestellte Bescheinigung über die Studierunfähigkeit ab Dezember 2002 keinen Beihilfenanspruch begründen. Weiters wurde eine…
…aufgrund des Studiums besteht nach Ansicht der Abgabenbehörde bis 02/2023. Es erfolgte infolge der COVID-19-Krise eine Verlängerung über die Altersgrenze hinaus um 1 Semester (§ 2 Abs. 9 FLAG). Im gesamten Kalenderjahr 2022 bestand aufgrund Überschreitung der Einkommensgrenze kein Beihilfenanspruch. Eine Verlängerung des…
…Abschluss des Bachelorstudiums Umwelt-und Bioressourcenmanagement die Selbtserhaltungsfähigkeit erreicht. Es stand ihr die Möglichkeit offen, in das Berufsleben einzutreten oder- wie im konkreten Fall-ein Masterstudium zu beginnen. Bei einem Masterstudium handelt es sich um eine weitere Berufsausbildung für die wiederum grundsätzlich ein Beihilfenanspruch entsteht…