…aber eine Abgabe hinterzogen ist, beträgt die Verjährungsfrist zehn Jahre (§ 207 Abs 2 BAO). Hinterziehung (§ 33 FinStrG) bedarf des Vorsatzes, wofür der Täter die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes zumindest ernstlich für möglich halten und sich damit abfinden muss (§ 8 Abs 1 FinStrG). Eine Abgabenhinterziehung liegt…
…war die allgemeine Verjährungsfrist von fünf Jahren unstrittig bereits abgelaufen, somit wäre unter Anwendung der um ein Jahr verlängerten Fünfjahresfrist des § 207 Abs. 2 erster Satz BAO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten. Streit besteht darüber, ob nach Lage des Falles die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von sieben…
…bzw. seine steuerliche Vertretung die Wiederaufnahme der gegenständlichen Einkommensteuerverfahren allein aufgrund der ihrer Ansicht nach zu Unrecht herangezogenen verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben. Zur eingewendeten (allein strittigen) Wiederaufnahmeverjährung ist Folgendes zu sagen: § 304 BAO lautet: "Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur…
… daher war der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO erfüllt, sodass die Erlassung der angefochtenen Bescheide innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgte und daher die Beschwerden gegen die in Rede stehenden Wiederaufnahmebescheide abzuweisen waren. Damit stand auch der mit den Bescheiden…
…9.2014, RV/7100483/2013, verwiesen, in welchen ebenfalls die Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben bejaht wurde. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil…
…lediglich mit den - im Verwaltungsgeschehen ausführlich dargestellten - Feststellungen der Betriebsprüfung bei der zwischenzeitig aufgelösten x GmbH & atypisch stille Gesellschaft begründet wurden. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen sind, bildet eine Vorfrage gemäß § 116 Abs. 1 BAO für die Frage, ob die längere Verjährungsfrist des § 207 Abs…
…vorgesehene längere Verjährungsfrist maßgeblich war. Mit Recht macht das Finanzamt aber geltend, dass das Bundesfinanzgericht bei der Beurteilung der Frage, ob die Abgabe hinterzogen war, von der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abgewichen ist, wonach nicht der Abgabepflichtige selbst für die Hinterziehung der Abgabe verantwortlich sein…
…Verspätungszuschlagsbescheide 2003 bis 2011. In Bezug auf die Einkommensteuerbescheide 2003 bis 2006 wendet sich die Berufung unter Wiederholung der gegen einen Abgabenverkürzungsvorsatz des Verstorbenen in der Sachverhaltsdarstellung vom 24.4.2013 vorgetragenen Argumente gegen die Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben. Auch sei das…
…der gesamten Umstände des vorliegenden Falles somit zum Schluss, dass die verlängerte Verjährungsfrist nach § 207 Abs. 2 zweiter Satz BAO von zehn Jahren für hinterzogenen Abgaben für die gegenständliche Abgabe (Einkommensteuer 2004) nicht zur Anwendung gelangt. Daher war der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 Folge…
…um hinterzogene Abgaben im Sinn des § 207 Abs. 2 BAO. Die Abgabenbehörde hat die Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer jeweils für das Jahr 2011 innerhalb offener Verjährungsfrist verfügt. Entgegen dem Beschwerdevorbringen stellt das Gesetz nicht darauf ab, wann die Tathandlung der Abgabenhinterziehung gesetzt…
…verlängerte Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben des Veranlagungszeitraumes 2008 endete auf Grund der dargelegten Rechtslage mit Ablauf des Kalenderjahres 2018, jene des Veranlagungszeitraumes 2011 mit Ablauf des Kalenderjahres 2021 und jene des Veranlagungszeitraumes 2012 mit Ablauf des Kalenderjahres 2022. Im Falle des Vorliegens von hinterzogenen Abgaben…
2. 10-jährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben gemäß § 207 Abs. 2 BAO Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 ist bewirkt, mit…
…Bundesfinanzgericht unbestritten - aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Dem nicht näher begründeten Einwand des Bf. im Vorlageantrag, für die Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist bestehe keine Rechtsgrundlage, ist Nachstehendes zu entgegnen: Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des § 207 Abs. 2 BAO ist nach …
…und Einkommensteuer der Streitjahre vom Bf vorsätzlich verkürzt worden seien. Mit den ihm vorgeworfenen Verfehlungen habe er eine gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung begangen, sodass die verlängerte Verjährungsfrist für hinterzogenen Abgaben anzuwenden sei. Der Bf stellte durch seinen steuerlichen Vertreter mit Schriftsatz vom 17. Dezember 2012 einen Vorlageantrag…
…und so Kenntnis von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen gehabt habe. Er habe die Steuererklärungen wissentlich nicht abgegeben und eine Abgabenverkürzung nicht nur billigend in Kauf genommen, sondern wissentlich herbeigeführt. Es komme daher die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben zur Anwendung. Mit Eingabe vom…
…BAO die Verjährungsfrist zehn Jahre betrage, soweit eine Abgabe hinterzogen sei; nach allgemeiner Lebenserfahrung sei regelmäßig anzunehmen, dass derjenige, der über Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit verfüge, sich diesbezüglich auch ausreichende Informationen beschaffe, und von der Steuerpflicht in Österreich Kenntnis habe; dass für die beschwerdegegenständlichen…
…die von der Bf. aus der Schweiz erzielten Einkünfte unter Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben der österreichischen Einkommensbesteuerung. Beweiswürdigung und rechtliche Beurteilung Der festgestellte Sachverhalt zu den objektiven Gegebenheiten ergibt sich aus der vorliegenden Aktenlage und ist unstrittig (siehe dazu auch Pkt. I…
…Kalenderjahres 2014, für 2010 mit Ablauf des Kalenderjahres 2015 und für 2011 mit Ablauf des Kalenderjahres 2016. Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide vom 7.6.2019 sind daher außerhalb der fünfjährigen, aber innerhalb der zehnjährigen Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ergangen. Ob der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben iSd §…
…der vorgenannten Aspekte - aktenkundig unrichtig. Dazu wird abrundend angemerkt, dass auch bei der dritten Schwester die lange Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben zur Anwendung gekommen ist. Es steht zudem fest, dass es zur Gründung einer Gesellschaft nach panamaischen Recht kam, in die die im Zuge der…
…gewerblichen Einkünfte iHv. € 140.000,-- außer Ansatz gelassen wurden. Zur Frage der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben verwies die Abgabenbehörde auf die Begründung im Erstbescheid. Die fehlende Refundierungsmöglichkeit der Schweizer Steuer ändere nichts an der Verkürzung der österreichischen Einkommensteuer. Da der Bf…