…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Ob in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum anzunehmen ist, ist von krassen Fehlentscheidungen abgesehen keine Frage, die über den Einzelfall hinausgeht und daher nicht grundsätzlich im Sinn des Art 133…
…der Beschaffung eines Familienwohnsitzes im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar sei, könne nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden; vielmehr seien die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen (VwGH 22.04…
…ein Zeitraum von zwei Jahren, bei einem allein stehenden Steuerpflichtigen ein Zeitraum von sechs Monaten angesehen werden können. Es sei dabei auf die Verhältnisse des Einzelfalls und nicht schematisch auf einen bestimmten Zeitraum abzustellen (VwGH 31.3.1987, 86/14/0165; VwGH 22.4.1986…
…bestimmten Zeitraums abhängig, sondern es seien die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen, wonach dem Steuerpflichtigen in aller Regel die Verlegung des Familienwohnsitzes in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte nach einer gewissen Zeit zumutbar sei. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung seien nur so lange anzuerkennen, bis der…
…Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen, wonach dem Steuerpflichtigen in aller Regel nach einer gewissen Zeit zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu…
…zum Zweck der Vereinfachung der Steuererhebung nicht auf die Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen, sodass die in der Verordnung vorgesehenen Durchschnittssätze für Werbungskosten auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Einzelfall dem vom Gesetzgeber angedachten idealtypischen Anwendungsfall nicht völlig entsprechen sollte." Dass dem Bf aufgrund seiner…
…im Wesen der Pauschalierung, zum Zweck der Vereinfachung der Steuererhebung nicht auf die Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen, sodass die in der Verordnung vorgesehenen Durchschnittssätze auch dann zur Anwendung kämen, wenn der Einzelfall dem vom Gesetzgeber angedachten idealtypischen Anwendungsfall nicht völlig entsprechen sollte. Im beim VwGH…
…Pauschalierung, zum Zweck der Vereinfachung der Steuererhebung nicht auf die Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen, sodass die in der Verordnung vorgesehenen Durchschnittssätze für Werbungskosten auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Einzelfall dem vom Gesetzgeber angedachten idealtypischen Anwendungsfall nicht völlig entsprechen sollte (VwGH 30.9.15…
…Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen, wonach dem Steuerpflichtigen in aller Regel nach einer gewissen Zeit zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu…
…vorlag. Unbestritten ist weiters, dass auch bei Alleinstehenden für eine gewisse Übergangszeit, deren Dauer nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu bemessen ist, Aufwendungen für eine Wohnmöglichkeit am Ort der Erwerbstätigkeit als Betriebsausgaben (bzw. Werbungskosten) unter dem Titel „doppelte Haushaltsführung“ anerkannt werden können. Die Bf. vertritt…
…bei Alleinstehenden eines Wohnsitzes) im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes orientiert. Die Frage, ob bzw. wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen (VwGH 22.04…
…dieser zeitlichen Grenzen liegenden Aufenthaltsdauer kommt es demnach entscheidend auf die Verhältnisse des Einzelfalls an (vgl. Jakom EStG Kommentar, § 1 Rz 20). Im hier zu beurteilenden Fall lag bei der polizeilichen Anhaltung im Nov. 2018 eine mehr als fünfjährige Aufenthaltsdauer des Bf im Inland vor…
…per se zum Vorliegen von Unbilligkeit der Abgabeneinhebung bzw. zur Bewilligung einer Nachsicht zu führen hat. Vielmehr waren die zuvor angeführten besonderen Umstände des Einzelfalls dafür ausschlaggebend, dass der Verwaltungsgerichtshof unter Abwägung aller Umstände eine Unbilligkeit bejaht und die Nachsicht schlussendlich gewährt hat. Anders als…
…Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen, wonach dem Steuerpflichtigen in aller Regel nach einer gewissen Zeit zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu…
…Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden kann; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen, wonach dem Steuerpflichtigen in aller Regel nach einer gewissen Zeit zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu…
…Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen, wonach dem Steuerpflichtigen in aller Regel nach einer gewissen Zeit zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu…
…Verlegung seines (Familien-)Wohnsitzes zumutbar ist, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraums abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen, wonach dem Steuerpflichtigen in aller Regel nach einer gewissen Zeit zumutbar ist, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu…
…Es sind die Verhältnisse des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. LStR 2002 Rz 346 unter Hinweis auf VwGH 22.04.1986, 84/14/0198). Hier wurden für die Unzumutbarkeit der Verlegung des ständigen Wohnsitzes die gesundheitsbedingt vage Zukunftsperspektive in Österreich, die Eigentumswohnung in Deutschland und die…
…ob sich der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Bf im Arbeitszimmer befindet. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen, somit nach "dem typischen Berufsbild" (VwGH 24.10.2005, 2001/13/0272), nicht nach den Gegebenheiten im Einzelfall (Jakom/Peyerl EStG…
…Pauschalierung, zum Zweck der Vereinfachung der Steuererhebung nicht auf die Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen, sodass die in der Verordnung vorgesehenen Durchschnittssätze für Werbungskosten auch dann zur Anwendung kommen, wenn der Einzelfall dem vom Gesetzgeber angedachten idealtypischen Anwendungsfall nicht völlig entspricht (VwGH 30.09.2015, 2012…