…abgeändert. Die Energieabgabenvergütung für Jänner 2011 wird mit 992,90 Euro festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) hat am 15. Juni 2012 den Antrag auf Vergütung von Energieabgaben gestellt. Mit…
…2012) wird begründend ausgeführt, dass eine Energieabgabenvergütung seit Februar 2011 nur mehr für Betriebe zulässig sei, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter bestehe. Da ein Dienstleistungsbetrieb vorliege, könne daher ab Februar 2011 keine Vergütung mehr gewährt werden. 3. Dagegen richtete sich die im…
…abgeändert. Die Energieabgabenvergütung für Jänner 2011 wird mit 34,86 Euro festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) am 29. August 2012 den Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr…
…Punkt 5. der Revision). Der Beschwerde ist somit einer teilweiser Erfolg beschieden. Für die Monate Februar bis Dezember 2011 hat die Beschwerdeführerin keinen Anspruch auf die beantragte Vergütung der Energieabgaben. Die Beschwerde war hinsichtlich dieses Zeitraums und des Mehrbetrages in Höhe von 6.057 Euro…
…vom 24.01.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 19.12.2017 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Vergütung von Energieabgaben für 2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 6.6.2012 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) die Vergütung von Energieabgaben für das Kalenderjahr 2011 (geltend gemachter Vergütungsbetrag: € 6.352,94). Das Finanzamt wies diesen Antrag mit Bescheid vom 25.6.2012 als…
…Der unabhängige Finanzsenat änderte den Bescheid dahingehend ab, dass er von der festgesetzten Vergütung nach § 1 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz iHv 603.851,18 Euro die Vorausvergütung iHv 71.151,21 Euro in Abzug brachte. In der Folge brachte die Bf. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Mit…
… 3b. Bewirkt Art. 58 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 für den Zeitraum ab Jänner 2011 die Freistellung dieser Regelung über die Vergütung von Energieabgaben?" Der EuGH beantwortete diese Fragen mit Urteil vom 14. November 2019, Dilly`s Wellnesshotel (II), C-585/17…
…mit Bescheid vom 14.5.2006 über den Vergütungsanspruch nach dem EAVG abgesprochen wurde, so sei die Verjährung zu Unrecht bezogener Vergütungen nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz nach der Formel "5+1" zu ermitteln. Im vorliegenden Fall verjähre die Rückforderung zu Unrecht bezogener Abgaben mit Ablauf des…
…Kalenderjahr als auch ein Wirtschaftsjahr umfassen zwölf Monate. Das EnAbgVergG beinhaltet keine Verkürzungsregelung. Mit dem angefochtenen Bescheid über die Abweisung des Antrages auf Vergütung der Energieabgaben für den Zeitraum 2-12/2011 wurde nicht - wie auch von der Bf. richtig beantragt - über das Kalenderjahr 2011…
…2011 entstanden. Zusammenfassend stelle Pfau fest, dass völlig unabhängig vom Ausgang des EuGH-Verfahrens in der Rs C-493/14 für den Zeitraum ab Februar 2011 kein Anspruch der Dienstleistungsbetriebe auf Vergütung ihrer Energieabgaben bestehe. c. Der österreichische Gesetzgeber knüpfe mit der Inkrafttretensbestimmung des § 4…
…Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtliche Grundlagen: Die relevanten Paragrafen des Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) in der für den streitgegenständlichen Zeitraum geltenden Fassung (Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010) lauten auszugsweise: § 2. (1) Ein Anspruch auf Vergütung besteht nur für Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der…
…vom 16. Juli 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes F vom 15. Juni 2020 und 23. Juni 2020 betreffend Abweisung eines Antrages auf Vergütung von Energieabgaben für den Zeitraum Februar bis Dezember 2011, das Kalenderjahr 2012, das Kalenderjahr 2013 und das Kalenderjahr 2014, Steuernummer abc…
…ihren gesetzlichen Vertreter, über die Beschwerde vom 22. Oktober 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 11. März 2020 betreffend die Anträge auf Vergütung von Energieabgaben betreffend der Zeiträume 2/2011, 3/2011 bis 2/2012, 3/2012 bis 2/2013, 3/2013 bis 2…
…zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang Die beschwerdeführende Gesellschaft (Bf) hat mit Eingaben vom 14.8.2019 bzw 22.4.2020 die Vergütung von Energieabgaben für die Jahre 2016 bis 2019 beantragt. Mit Bescheid vom 18.2.2020 wies das Finanzamt die Anträge für die Jahre 2016…
…Juni 2012 stellte die Bf den Antrag auf Vergütung von Energieabgaben für das abweichende Wirtschaftsjahr 02/2011 bis 01/2012. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 2. Juli 2012 ab. Begründend führte es aus, dass ein Anspruch auf Vergütung nur für Betriebe bestehe…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) betreibt einen Gastronomiebetrieb (Dienstleistungsbetrieb). In den gegenständlichen Beschwerden wird die Vergütung der Energieabgaben für die Jahre 2011 bis 2015 mit der Begründung begehrt, dass auch für Dienstleistungsunternehmen nach dem Jänner 2011 eine Energieabgabenrückvergütung zustehe…
…Mit Eingabe vom 25.09.2012 brachte die Bf. Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen den Abweisungsbescheid ein. Sie brachte darin vor, dass die Eingrenzung der Vergütung von Energieabgaben auf Betriebe, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, nach dem Gleichheitsgrundsatz nicht zulässig sei. Das…
…Die Energieabgabenvergütung steht für den Monat Jänner 2011 in Höhe von € 838,39 zu. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (in der Folge Bf. genannt) beantragte die Vergütung von Energieabgaben für…
…nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, von der Vergütung von Energieabgaben regeln, im Streitzeitraum in Geltung standen oder nicht. Im Detail ist strittig, ob § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz für das hier gegenständliche Wirtschaftsjahr in der Fassung vor oder nach dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 111/2010…