…der Frage, ob im Rahmen eines Lohnsteuerhaftungsverfahrens nach § 82 EStG 1988 alle verfahrensrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß beachtet wurden. I. Verfahrensgang Im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben sind nach Ansicht des prüfenden Organs dem Prüfbericht vom 17.12.2014 zu entnehmende Tatsachen festgestellt worden, sodass eine…
…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Im Beschwerdefall war ausschließlich eine verfahrensrechtliche Frage betreffend das Jahr 2003 strittig. Der Abgabepflichtige war im Beschwerdezeitraum unbeschränkt steuerpflichtig. Der Abgabepflichtige verfügte über ein Wertpapierdepot Depotnummer 002 bei der "Bank X" in D. Er…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch G- Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Adresse2, über den Vorlageantrag vom 15.12.2015 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12.10.2015 betreffend Beschwerde vom 2…
…Diesbezüglich ist zu vermerken, dass die Beschwerde keinerlei Ausführungen zu den Streitjahren 1997 und 1999 enthält. Zusätzlich werde von der beschwerdeführenden Partei die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften gerügt, sodass eine neuerliche Bescheiderlassung im Feber 2010 gar nicht hätte erfolgen dürfen. Auch leiden die Feststellungsbescheide nach Ansicht…
…Eigenverbrauch oder Nutzungsänderung); die Berechnung nimmt Bezug auf den Verkauf des Fahrzeuges (somit Lieferung), welcher jedoch nicht im Oktober, sondern erst im Dezember 2025 erfolgte. Verfahrensrechtlich stützte sich die Behörde auf § 201 Abs. 2 Z 5 BAO (sinngemäße Anwendung des § 293b BAO oder § 295a BAO…
…BAO-Kommentar6, Rz 9 zu § 299). Für eine Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Abgabenbehörde infolge Nichtvorliegens eines Anbringens bietet daher § 299 BAO keine verfahrensrechtliche Grundlage. Das Finanzamt hat die ersatzlose Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide gem. § 299 BAO nicht nur mit dem Nichtvorliegen eines Antrags, sondern auch damit…
…Tz. 6 und 8 zu § 167 mwN). Erwägungen Die Lösung des gegenständlichen Beschwerdefalles wird verfahrensrechtlich wie folgt begründet: Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist der Zurückweisungsbescheid vom 23.08.2016. Dieser weist den Antrag der Bfin. vom 06.04.2016 auf erhöhte Familienbeihilfe ab "2010" zurück. Begründet…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs-OG, Koloman Wallisch-Platz 23/II, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23.04.2013 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch Dippold-Haas & Partner Steuerberatungs-OG, Koloman Wallisch-Platz 23/II, 8600 Bruck an der Mur, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23.04.2013 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO…
…Diese Zeitpunkte gestalteten sich dabei nach der eindeutigen Aktenlage jeweils wie folgt: [Grafik] Daraus ergibt sich nicht nur, dass 2015 und 2016 die Sachbescheide vor den verfahrensrechtlichen Bescheiden zugestellt wurden, sondern auch, dass bei den 2016 betreffenden Bescheiden dabei sogar die Datumsgrenze überschritten wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 09.01.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 20.12.2017, betreffend Familienbeihilfe Juli 2017 bis…
…somit zugunsten des Beschuldigten beachtlich. 5. Dem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren ist ein ausdrücklicher Anklagegrundsatz wie in der Strafprozessordnung (StPO) der ordentlichen Gerichtsbarkeit unbekannt. Es bedarf daher verfahrensrechtlich auch keiner förmlichen Modifizierung eines Anklagevorwurfes durch den öffentlichen Ankläger (zum Begriff siehe Fabrizy, StPO13 § 227 Rz 4). Zu…
Die obigen Argumente gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten finanziellen Situation beim Beschuldigten - die Ersatzfreiheitsstrafe wird ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ausgemessen - außer Ansatz zu lassen war. 8. Die Beschwerde der Amtsbeauftragten erweist sich…
…selbstverständlich auch im Zuge der Akteneinsicht des Bf. alle beschwerderelevanten Aktenteile enthalten hat. Somit ist als erwiesen anzunehmen, dass die ersten verfahrensrechtlich relevanten Berufungsschriften nicht -wie vom Bf. behauptet- fast zeitgleich mit der Einbringung der E-Mail-Berufungen, also innerhalb der Berufungsfrist bei der Abgabenbehörde…
…Dass die Bf in ihrer Beschwerdeschrift die belangte Behörde unrichtig benannte, ist für die bestehende Entscheidungspflicht des Bundesfinanzgerichtes ohne Belang (siehe dazu nähere Ausführungen unter Punkt III.) II. Anzuwendendes Verfahrensrecht: Im vorliegenden Beschwerdefall, der wie bereits ausgeführt, eine ordnungspolitische Maßnahme der Finanzpolizei zum Gegenstand hat…
…öffentliche Interesse insbesondere an der Einhebung der Abgaben beizumessen. In der Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid machte der Bf. sowohl verfahrensrechtliche als auch inhaltliche Begründungsmängel geltend und führte zunächst dazu aus, dass die Wiederaufnahme nur floskelhaft auf Grund des amtlichen Vordruckes erfolgt und nicht ersichtlich sei…
Wenn der Bf. nun vermeint, es sei der Wiederaufnahmegrund aus dem Wiederaufnahmebescheid nicht klar ersichtlich bzw. nicht objektiv nachvollziehbar gewesen und es mangle der Begründung an einer Darstellung der zeitlichen Abfolge des Bekanntwerdens sowie die Begründung sei eine allgemein gehaltene, schematisch und damit in Wahrheit…
…vor. Die Bf ist keine berufsmäßige Parteienvertreterin. Es geht aus dem Akt nicht hervor, dass die Bf durch das Finanzamt eine verfahrensrechtliche Belehrung nach § 113 BAO erhalten hat. Aus der Eingabe vom 11.7.2013 geht eindeutig hervor, dass die Bf für ihre beiden Kinder…
…in Österreich vertretenen Rechtsansicht der Werterhellungszeitraum nicht mit der gesetzlichen Frist zur Aufstellung einer Bilanz begrenzt ist. Die Berichtigung einer Steuerbilanz ist vielmehr aus Gründen der Periodenrichtigkeit zeitlich unabhängig ab der Kenntnis des Fehlers durchzuführen, soweit dies verfahrensrechtlich möglich ist. (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn EStG17…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Anwälten, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 27.05.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012, Steuernummer XYZ, beschlossen: Das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision…