…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…für diese Baurestmassen auf den o.a. Grundstücken mangels des Nachweises der Voraussetzungen für die Ausnahme von der Beitragspflicht iSd § 3 Abs.1a Z.6 ALSAG der altlastenbeitragspflichtige Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. der Vornahme von Geländeanpassungen gemäß § 3 Abs.1 Z.1 lit…
…Rekultivierungsschichten), das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung, c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Verantwortung für beitragspflichtige Tätigkeit jenem zuzurechnen sei, der das für die Tätigkeit des Verfüllens von Geländeunebenheiten verwendete Material bestimmt. Dabei seien rein objektive Kriterien, nicht aber ein schuldhaftes Verhalten maßgebend. Die beitragspflichtige Tätigkeit habe…
… 3 Abs.1 Z.1 lit. c ALSaG gilt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen als Ablagern im…
…c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs. 1a Z 6 ALSaG sind von der Beitragspflicht…
…das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastenbeitrag. Gemäß § 3 Abs.1a Z.6 ALSaG sind von der…
…3 Abs.1a ALSaG von der Beitragspflicht ausgenommen ist und somit nicht dem Altlastenbeitrag unterliegt. Gemäß dem behördlichen Auftrag (Bescheid der Gemeinde vom 8. November 2007) war die Abbruchfläche dem umliegenden Gelände angepasst einzuplanieren. Es handelt sich somit um eine zulässige Verfüllung einer Geländeunebenheit (Baugrube)…
…entstanden sein könne, ist zu entgegnen: Es ist offenkundig, dass keine Zwischenlagerung, sondern eine Deponierung durch Verfüllung von Geländeunebenheiten beabsichtigt und auch (seit Jahrzehnten) durchgeführt wurde; wie sich aus dem Lokalaugenschein (Fotos) und dem Umstand ergab, dass ein Beseitigungsauftrag der BH ergehen musste, um das…
…zur Sohle als erforderlich erachtet. Trotzdem die Anschüttung von der Zivilingenieurbüro ***1*** daher "lediglich als Zwischenlagerung" bezeichnet wurde handelt es sich bei der Anschüttung des Bodenaushubmaterials um die Verfüllung von Geländeunebenheiten und nicht um eine "Lagerung" von Abfällen. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß…
…das mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung oder das mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung c) das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen…
…nicht enden. Nach § 3 Abs 1 lit c ALSAG unterliegt dem Altlastenbeitrag das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen. Gemäß § 3 Abs la Z 6 ALSAG sind von der Beitragspflicht ausgenommen mineralische Baurestmassen, sofern durch ein Qualitätssicherungssystem gewährleistet wird, dass eine…
…erst in der Folge einer Verwertung (Verfüllung von Geländeunebenheiten, Vornahme einer Geländeanpassung) zugeführt. Zum Zeitpunkt der Zwischenlagerung handelte es sich daher noch zweifellos um Abfälle. Gemäß § 2 Abs.5 Z.5 AWG gilt die Verfüllung als sonstige Verwertung von Abfällen und somit als Abfallbehandlung im…
…Altlastensanierungsgesetz. Begründung: Wie in den in Punkt 3.5. der NS zum § 3 ALSAG zitierten Begriffsbestimmungen detaillierter angeführt, unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten oder das Vornehmen von Geländeanpassungen gem § 3 dem Altlastenbeitrag. Ausgenommen davon waren immer Geländeverfüllungen - oder Anpassungen. Im Zeitraum vor dem 1.1…
…c ALSAG idmF unterliegt das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastenbeitrag. Ausgenommen von der Beitragspflicht ist gemäß…
…Grundeigentümer sowie als Inhaber der Fa. ***Bf*** als Besitzer des Abfalls diese Verfüllung von Geländeunebenheiten veranlasst hat. Hinsichtlich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage und der Zuteilung zu den betreffenden Quartalen wird auf die Begründung des bekämpften Bescheides des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 8…
…das Verfüllen von Geländeunebenheiten (ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastenbeitrag. Gemäß § 3 Abs. 1a Z. 6 ALSAG sind von der…
…Bewilligung erfolgt waren, erfüllten den Tatbestand des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. c ALSAG (Verfüllung von Geländeunebenheiten bzw. Geländeanpassungen). Eine Ausnahmebestimmung von der Altlastenbeitragspflicht gem. § 3 Abs. 1a Z 4 und 5 ALSAG finde mangels Zulässigkeit keine Anwendung. Mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem…
…Zl. 22222, erfolgt, an der Beitragsschuldentstehung nichts zu ändern, da der Tatbestand des Verfüllens von Geländeunebenheiten bzw. des Vornehmens von Geländeanpassungen auch dann erfüllt ist, wenn die gesetzten Maßnahmen nur vorübergehenden Charakter hatten (vgl. VwGH 21.12.2007, 2007/17/0070). Ebenso mangelte es zu…