…Bf. am 12.3.2025 im ZVR ergab, dass keine Daten (mehr) für eine Auskunft vorliegen. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereines mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; außer es ist eine Abwicklung (Liquidation) erforderlich. Erforderlich ist eine Abwicklung…
…Eintragung der Vereinsauflösung mit Wirksamkeit per 11.7.2017 endigte die Rechtspersönlichkeit des bf Vereins (§ 16 Abs 2 und § 27 Vereinsgesetz), da es seit damals keinen Hinweis auf Vereinsvermögen und auch keinen Abwicklungsbedarf mehr gibt (VwGH vom 24.2.2011, 2007/15/0112). Die bekämpfte…
…allenfalls bestellten Abwicklers binnen vier Wochen nach der Auflösung mitzuteilen. Ist eine Abwicklung erforderlich, wird der aufgelöste Verein gemäß § 30 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002 durch den Abwickler vertreten. Stellt sich nach Beendigung des Vereins (§ 27) heraus, dass (noch weitere) Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, so ist gemäß …
…gesetzt worden sind. Diese Unterlagen sind in der Anlage angeschlossen. Auf Grund dieses Umstandes stellt sich nunmehr die Frage der Parteifähigkeit des Vereines. Gemäß § 27 Vereinsgesetz endet die Rechtspersönlichkeit eines Vereins mit der Eintragung seiner Auflösung im Vereinsregister; ist eine Abwicklung erforderlich, verliert er seine…
…auch hervor, dass Vereinsvermögen nicht vorhanden und eine Abwicklung daher nicht erforderlich war. 7. Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 01.10.2020 wurde der belangten Behörde unter Bezugnahme auf die entsprechenden Normen des Vereinsgesetzes und hierzu ergangene einschlägige Rechtsprechung mitgeteilt, dass im Fall, dass eine…
…habe. Dies entspricht auch dem Stand des Vereinsregisters, in welchem die freiwillige Auflösung zum 27.2.2009 eingetragen wurde. Das Bundesfinanzgericht hat die Prozessvoraussetzungen und damit das Fehlen von Prozesshindernissen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. Gemäß § 27 Vereinsgesetz 2002 - VerG, BGBl. I Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Caroline Toifl Rechtsanwalt GmbH, Geusaugasse 17, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 24. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. August…
…also nach dem Gesetz unzulässig, nur eine nach außen vertretungsbefugte Person in den Statuten festzusetzen, da dies auch dem prinzipiellen Vieraugenprinzip („Das Leitungsorgan muss aus mindestens zwei Personen bestehen.“) widerspricht. Schon die Materialen zum Vereinsgesetz (990 der Beilagen, GP XXI, Regierungsvorlage S. 26) fordern ein…
…1 KStG körperschaftsteuerpflichtig sei, sei mangels ordnungsgemäßer Gründung unter Einhaltung der Vorgaben des Vereinsgesetzes weder errichtet worden noch im rechtlichen Sinne entstanden. Zur Erlangung der Rechtspersönlichkeit sei neben der Konzeption von Vereinsstatuten die rechtliche Entstehung des Vereins durch Anmeldung bei der Vereinsbehörde und Eintragung ins…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Caroline Toifl Rechtsanwalt GmbH, Geusaugasse 17, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 24. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21…
…Beurteilung der Gemeinnützigkeit des ***Vereins1*** noch um die Umsatzsteuerbescheide geht, sondern ausschließlich um die Heranziehung des Bf als Haftender. Bei einem Verein iSd Vereinsgesetzes 2002 (VerG) ist das Leitungsorgan zur Vertretung befugt. Unstrittig ist, dass der Bf im fraglichen Zeitraum Obmann des Vereins gewesen ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Dax Wutzlhofer und Partner Rechtsanwälte GmbH, Wiener Straße 8a, 7400 Oberwart, über die Beschwerde vom 13.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt…
…98/13/0144). Gemäß § 3 Abs. 1 VerG (Vereinsgesetz) steht die Gestaltung der Vereinsorganisation den Gründern und den zur späteren Beschlussfassung über Statutenänderungen berufenen Vereinsorganen im Rahmen der Gesetze frei. Die Statuten müssen gemäß § 3 Abs. 2 Z 7 VerG die Organe des Vereins und…
…ideellen Vereinen dafür Sorge zu tragen, dass "die Kirche im Dorf gelassen wird”. (Vgl. Kossak, Neue Haftung aufgrund des Vereinsgesetzes 2002, JBI 2003 473 ff.) Auch den ErläutRV sei zu entnehmen, dass durch den Entwurf lediglich ein Ansatzpunkt gegeben werden sollte, verschiedene Gesichtspunkte zu entwickeln…
…der Verein am t4/m4/12 rechtskräftig aufgelöst wurde. Gemäß § 5 Vereinsgesetz 2002 (VerG) haben die Statuten jedenfalls Organe zur gemeinsamen Willensbildung der Vereinsmitglieder (Mitgliederversammlung) sowie zur Führung der Vereinsgeschäfte und zur Vertretung des Vereins nach außen (Leitungsorgan) vorzusehen. Welche Personen (bzw. Organe) berufen sind…
…der Y-Straße in Innsbruck. In der Folge wurde dieser Gastbetrieb vom Verein „ XY “ übernommen, dessen Errichtung der Vereinsbehörde am 11.9.2009 gemäß § 11 Vereinsgesetz 2002 angezeigt worden war. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 20.10.2009 wurde der Verein gemäß § 13 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Mag. Stefanie Kausel, Mauerbachstraße 42/6/1, 1140 Wien, über die Beschwerde vom 10.01.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17.12.2022…
… 1 Abs. 2 Z 1 KStG zählen zu den unbeschränkt (körperschaft)steuerpflichtigen Körperschaften juristische Personen des privaten Rechts. Als juristische Personen des privaten Rechts gelten auch Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002. Ungeachtet ihrer Tätigkeit und Größe unterliegen Vereine bei entsprechendem Inlandsbezug zunächst der unbeschränkten Steuerpflicht…
…zu behandeln. Auch hinsichtlich der Höhe der Einnahmen ergebe sich durch die Berufungsvorentscheidung keine Änderung der bisherigen Bemessungsgrundlagen. Gemäß § 21 Vereinsgesetz habe das Leitungsorgan ein den Anforderungen des Vereins entsprechendes Rechnungswesen einzurichten, insbesondere für die laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben zu sorgen. Zum Ende…
Gesamthaft wird festgestellt, dass bereits die nur für den Fall einer freiwilligen Vereinsauflösung vorgesehene Zweckwidmung des Vermögens in den Statuten vom Februar 2006 und vom 28. Oktober 2010 ebenso wie die sonstigen obig dargelegten Satzungsmängel zur Folge haben, dass die Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1…