…Die Bf stelle die Verbindung zwischen dem ausländischen Anrufer im Drittland und dem Endkunden in Österreich her. Dieser Vorgang sei als Telekommunikationsdienstleistung mit Leistungsort Drittland (Katalogleistung gemäß § 3a Abs. 9 UStG) zu qualifizieren, da der Leistungsempfänger im Ausland sei. Von der Bf seien daher keine…
…um Reiseleistungen des Bf. als Schifffahrtsunternehmer, der Ausflugsfahrten in Verbindung mit Sehenswürdigkeiten entlang der Donau anbietet, handelt, die unter § 23 UStG fallen. Weder der Gesetzgeber noch der Richtliniengeber wollten eine unterschiedliche steuerliche Behandlung von ein- oder mehrtägigen Reisen schaffen. Die zugehörige Rz. 2943 stellt unmissverständlich…
…wurde mit EUR - 145,00 festgesetzt. In der gegen den Einkommensteuerbescheid eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 21.11.2012 wandte die Bf ein, in dem Berichtigungsbescheid vom 13.11.2012 seien die von der Bf tatsächlich geleisteten Aufwendungen zur Abdeckung der Verpflichtungen der 95-jährigen…
…15/0085). Welcher Unterschied zwischen diesem Fall und dem gegenständlichen liegen soll, ist den knappen Darlegungen im Abweisungsbescheid nicht zu entnehmen. Tatsächlich betont auch der VfGH im Zusammenhang mit Überlegungen nach dem effektiven Rechtsschutz von Berufungen hinsichtlich der Aussetzung der Einhebung, dass es in Fällen…
…mwN). Insoweit stellt die Abstandnahme von den beantragten Zeugeneinvernahmen auch keine vorgreifende Beweiswürdigung dar. Zudem liegt Verfahrensverschleppung iSd § 183 Abs. 3 BAO vor, wenn Beweisanträge, die schon viel früher hätten gestellt werden können (und in Verbindung mit der Mitwirkungsverpflichtung nach § 119 BAO auch verpflichtend zu…
…0085). Welcher Unterschied zwischen diesem Fall und dem gegenständlichen Fall liegen solle, sei der knappen Darlegung im Zurückweisungsbescheid nicht zu entnehmen. Tatsächlich betone auch der VfGH im Zusammenhang mit Überlegungen nach dem effektiven Rechtsschutz von Berufungen hinsichtlich der Aussetzung der Einhebung, dass es in Fällen…
…wurde. Eine als Verböserung zu bezeichnende Rechtsmittelentscheidung ist rechtlich nicht ausgeschlossen. Der von der Bw eingebrachte, undatierte Schriftsatz, der am 23. Februar 2011 bei der belangten Behörde eingelangt ist, trägt einleitend die Wortfolge „Gegen den oben angeführten Bescheid, erhebe ich innerhalb offener Frist, Berufung“, den…
…16. bzw. 17.12.2010 und mit Haftungsbescheiden vom 8.6.2011 umgesetzt, und von der Bf. mit Beschwerde (vormals Berufung) in Streit gezogen wurden. Außerdem erhob die Bf. (mit Eingabe vom 4.4.2019 konkretisierte) verfahrensrechtliche Einwendungen gegen die entsprechende Wiederaufnahme der Verfahren bzw…
…im Wesentlichen sein Vorbringen bzw verwies auf das Vorbringen der Vorjahre. Mit Schreiben vom 22.5.2019 zog der Beschwerdeführer seine Beschwerde betreffen Einkommensteuer für das Jahr 2005 zurück. Über die Beschwerden wurde erwogen: Soweit in der Darstellung des Verfahrensganges von Berufungen die Rede war…
…nach vorheriger Verbringung auf einen genannten Abstellplatz, in Besitz gehabt, obwohl er im Zeitpunkt deren Erhalts wusste, dass diese der zollamtlichen Überwachung entzogen worden waren. Die dagegen von Bf., durch seinen ausgewiesenen Rechtsvertreter, fristgerecht eingebrachte Berufung wies das Zollamt Wien mit Berufungsvorentscheidung vom 28.Juni…
…kein bzw kein näheres Vorbringen erstattet. Er hat vielmehr seine Berufungen inhaltlich übereinstimmend gestaltet und eine wirksame Änderung des Sachverhaltes nie behauptet. Diesfalls traf das Finanzamt jedoch keine Verpflichtung, von sich aus weitere Ermittlungen durchzuführen (in diesem Sinne VwGH 13.09.2006, 2002/13/0106).…
…der Verjährung" erlaube, aber keine Durchbrechungen der Rechtskraft regle. Wann diese auch nach "Eintritt der Verjährung" in Betracht kämen, regle - soweit hier von Interesse - § 295 Abs. 4 in Verbindung mit § 304 BAO. Das Bundesfinanzgericht folgt der Ansicht des Höchstgerichtes. f) Zusammenfassung betr. den Antrag gem. …
…| | ab 5:42 | R 1901 | Graz Hbf | | an 6:30 | Die schnellste Verbindung von Graz Hauptbahnhof nach A habe in diesen Jahren von Montag bis Freitag 1 Stunde und 11 Minuten betragen. | Graz Hauptbahnhof A | 21…
…61 | 11.904,00 | 4.608,39 | 2010 | -2.364,36 | 2.168,89 | 4.533,25 lm Einkommensteuerbescheid 2006 wurden auch Spenden im Ausmaß von 30 Euro nicht anerkannt, wogegen jedoch ausdrücklich keine Berufung erhoben wurde. Die bel…
… 4 Abs. 2 ASVG in Verbindung mit § 47 EStG bewertet und nachverrechnet Da lt. Erhebungen und Ausführungen der einvernommenen Ärzte eine Integration in den Organismus der Gesellschaft vorliegt, kein Unternehmerwagnis besteht und keine völlige Weisungsfreiheit besteht, ist von einem Dienstverhältnis auszugehen. ln die Bemessungsgrundlage einbezogen…
…15/0085). Welcher Unterschied zwischen diesem Fall und dem gegenständlichen liegen soll, ist den knappen Darlegungen im Abweisungsbescheid nicht zu entnehmen. Tatsächlich betont auch der VfGH im Zusammenhang mit Überlegungen nach dem effektiven Rechtsschutz von Berufungen hinsichtlich der Aussetzung der Einhebung, dass es in Fällen…
…Vorlageantrag ins Treffen geführte Fußweg von 20 Minuten sowie die Weiterfahrt mit dem O-Bus zur Universität vermögen der Beschwerde daher nicht zum Erfolg zu verhelfen. In diesem Zusammenhang wird ergänzend noch einmal ausdrücklich auf die Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung verwiesen sowie auf Baldauf in…
…Juni 2014 abzuwarten. Es sei unverständlich, dem Steuerzahler Säumniszuschläge wegen weniger Tage abzuverlangen, die Finanzbehörde selbst lasse sich zur Behandlung von Berufungen nicht Tage, sondern mehrere Jahre Zeit, wie dies bei den zugrunde liegenden Feststellungsbescheiden (2001 bis 2011) der Fall sei. Über die Beschwerde wurde…
…erfordere aber, dass die Abgabe, die im Berufungsverfahren gutgeschrieben werde, tatsächlich bereits vor der Berufungserledigung entrichtet worden sei, eine Verwendung von sonstigen Gutschriften durch eine Wiederaufnahme des Verfahrens bedeute aber keine solche Entrichtung. Im gegenständlichen Fall sei die betreffende Abgabe nicht tatsächlich entrichtet worden, sondern…
…der Ertragsfähigkeit verwiesen (siehe 2.4.). Das Beteiligungskonzept musste sich mittelfristig totlaufen, da aufgrund der Erfolglosigkeit der Geschäftstätigkeit keine Anleger mehr bereit gewesen wären zu investieren. Die widmungswidrige Verwendung von Anlegergeldern konnte nur solange funktionieren, als Anleger bereit gewesen wären, in das Gastronomiekonzept zu investieren…