…von Geschäften und zur Kundenbetreuung von 2013-2022 tätig gewesen sei. Der Kundenkreis beinhalte Architekten, Bauherren, Händler und Verarbeiter der Produkte, welche er durchschnittlich an vier Tagen in der Woche besucht habe. Da er inzwischen nicht mehr für das ausländische Unternehmen bzw. ***T** tätig sei…
…Arb1***, ***Arb3***, ***Arb2***, ***Arb4*** (Vorarbeiter). Auftragnehmer und Auftraggeber sind im Bericht 04 nicht genannt, Bericht 07 ist im Kopf mit dem Stempel der Bf versehen, Unterschriften sind jeweils vom Vorarbeiter und vom Architekten [vgl NS mündl. Verhandlung 1.4.2025]; Pläne betreffend ***BVH2***; Abrechnungspläne betreffend…
…tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG hätten die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitierten von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System seien sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden…
…tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG hätten die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitierten von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System seien sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden…
…tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG hätten die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitierten von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System seien sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden…
…Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG haben die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitieren von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System sind sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden. Beide Gesetze…
…tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG hätten die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitierten von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System seien sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden…
…tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG hätten die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitierten von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System seien sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden…
…tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG hätten die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitierten von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System seien sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden…
…tatsächlich erzielten Übergewinne ab. Sowohl das EKBSG als auch das EKBFG hätten die Besteuerung von "Zufallsgewinnen" im Energiesektor zum Gegenstand. Sowohl Stromerzeuger als auch Hersteller/Verarbeiter fossiler Energieträger profitierten von den gestiegenen Preisen. Durch das Merit-Order-System seien sie sogar in der Preisbildung aneinandergebunden…
…Unrichtigkeiten festgestellt worden, die keinen Sicherheitszuschlag rechtfertigen würden. Die Nichtaufnahme von Ware in die Inventur, die sich zur Lohnveredelung beim Verarbeiter befunden habe, sei ein Einzelfall gewesen, der schon deshalb nicht verallgemeinert werden und daher kein Grund für einen Sicherheitszuschlag sein könne, weil die Beschwerdeführerin…
…Aufbaus des Marktes, dass diese Unterlagen einschließlich der Adressen von Kunden von der K angekauft würden. Die Diskette sei schließlich an die Bf. von Dänemark per Post versendet worden und habe Kundendaten aus den Branchen "Hersteller und Verarbeiter von Metallwaren", "Stahlbauunternehmen", "Markisenhersteller" etc. aus dem…
…1994. Dieses Erfordernis der (fachgerechten) Drittleistung gilt auch dann als erfüllt, wenn schon auf Grund der Arbeitsrechnungen eine derartige gewerberechtliche Befugnis (des Verarbeiters) angenommen werden kann. Bloße Rechnungen über Materialbezüge bei Selbstmontage genügen daher den Anforderungen der genannten Bestimmung nicht bzw. allenfalls nur dann, wenn…