…der Vereinbarkeit des Übens von Ermessen mit der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit (Stoll, BAO Kommentar, § 20, S 209f). Weil im vorliegenden Fall sogar mit Wissen des Bf verbrauchsteuerpflichtige Erzeugnisse widerrechtlich vom Steuerlager weggebracht worden sind und ein ernsthaftes Bemühen des Bf um die Erfüllung der…
…Unterlassens. Der Gesetzgeber wollte den Organen der Vollziehung nicht - neben der ohnehin bestehenden politischen Verantwortung gegenüber den jeweiligen gesetzgebenden Körperschaften - im Weg der Auskunftspflicht auch eine Verpflichtung überbinden, ihre Handlungen und Unterlassungen auch dem anfragenden Bürger gegenüber zu begründen und damit - letztlich - zu rechtfertigen. Dies…
…55 Uhr überlassen gehabt habe, sodass dieses in 1050 Wien, Reinprechtsdorfer Straße 1c gegenüber ONr. 12, gestanden ist. Die Lenkererhebung enthielt folgenden Hinweis: "Ihre Auskunft muss den vollen Namen und die vollständige Anschrift der betreffenden Person enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen bzw…
…zu übernehmen und sich respektlos gegenüber den Mitarbeiterinnen und Bewohnerinnen des Seniorenheimes verhalten habe (Abschlussbericht). C. Mit Bescheid vom 14. Oktober 2019, zugestellt am selben Tage (Rückschein), hat die Finanzstrafbehörde den Strafaufschub zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen widerrufen und informativ in der Bescheidbegründung den Bestraften auch…
…der eine widerrechtliche Handlung gesetzt habe, auch für die vermögensrechtlichen Folgen seines Handelns einzustehen habe. Es sei daher im gegenständlichen Fall dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung gegenüber den Interessen der Partei, nicht zur Haftung in Anspruch genommen zu werden, zweifelsfrei der Vorzug zu…
…Umstände festgestellt und allenfalls zur Verantwortung gezogen werden kann (VwGH 24.02.1997, 95/17/0187, VwGH 26.1.1998, 97/17/0361, VwGH 13.12.2004, 2002/17/0320, VwGH 25.04.2005, 2005/17/0036). Ein Vorbringen, dass der Lenker ein "naher Angehöriger…
…sich aus der Aktenlage. Sohin räumte die belangte Behörde zu Recht Zweckmäßigkeitserwägungen- insbesondere dem grundsätzlich gegebenen Interesse der Allgemeinheit an der Vermeidung von Abgabenausfällen- gegenüber Billigkeitserwägungen den Vorrang ein. Die Erlassung des Haftungsbescheides im Rahmen des dafür gebotenen Ermessens erfolgte sohin zu Recht. Der Beschwerde…
…Weise richtig und vollständig sein, dass auf Grund dieser Auskunft die Person, der das Kraftfahrzeug überlassen worden ist, bzw. der Lenker des Fahrzeuges ohne weitere Umstände festgestellt und allenfalls zur Verantwortung gezogen werden kann (VwGH 13.06.1990, 89/03/0291, VwGH 23.10.1991…
…oder das Lenken eines Kraftfahrzeuges überläßt, verpflichten, über Verlangen der Behörde darüber Auskunft zu geben, wem er (sie) das Fahrzeug oder Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen hat (haben), so treten Rechte auf Auskunftsverweigerung gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen, zurück." (vgl…
…dem gegenüber nicht bestand. Die belangte Behörde hat dem Bf. daher zu Recht eine Verwaltungsübertretung gemäß § 2 iVm § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 angelastet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. IV. Strafbemessung § 19 Abs. 1 VStG normiert: (1) Grundlage für die Bemessung der Strafe…
…die verlangte Auskunft wegen der erwähnten Umstände nicht erteilen kann. Es ist nämlich mit dem Sinn des Gesetzes nicht vereinbar, auch wenn die Auskunft unverschuldet nicht erteilt werden kann, gegenüber der anfragenden Behörde auf die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers innerhalb der vorgesehenen Frist überhaupt…
…Gegenständlich war daher dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägung) der Vorzug zu geben gegenüber dem Interesse des Bf, nicht zur Haftung herangezogen zu werden (Billigkeitserwägung). Die Geltendmachung der Haftung stellt in der Regel die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs dar. Die Frage…
…dass Rechte auf Auskunftsverweigerung dem gegenüber nicht bestanden. Zur Strafbemessung: Gemäß § 4 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Übertretungen des § 2 als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. § 19 VStG normiert: (1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des…
…bzw. eine nahe Angehörige gehandelt habe. Der Zweck einer Lenkerauskunft bestehe darin, den Lenker zur Tatzeit ohne Umstände raschest festzustellen, somit ohne weitere Ermittlungen als identifiziert zu betrachten und zur Verantwortung ziehen zu können. Das für die Lenkerauskunft verwendete Formular enthalte einen klaren Hinweis, dass…
…dass dadurch der Lenker des Kraftfahrzeuges ohne weitere Umstände festgestellt und allenfalls zur Verantwortung gezogen werden kann. Dem Auskunftsbegehren entspricht ein Zulassungsbesitzer nur dann, wenn er eine bestimmte Person bekannt gibt, der er das Lenken eines Kraftfahrzeuges zu einem bestimmten Zeitpunkt überlassen hat (Erkenntnis des…
…stehenden Mitteln durchzusetzen. Die Bundesabgabenordnung kennt als einziges Zwangsmittel die Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO. Die vom BASB direkte Übermittlung des Gutachtens an den Beihilfenwerber bringt die aus dem Auftragsverhältnis resultierende Obliegenheit des BASB gegenüber der auftraggebenden Beihilfenbehörde nicht zum Erlöschen. Die neue Rechtsanschauung, die Beihilfenbehörde…
…für sich allein noch in keinem erkennbaren Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung steht (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 14. Dezember 2006, 2006/14/0044). lm gegenständlichen Fall war daher dem Interesse der Allgemeinheit an der Abgabeneinbringung (Zweckmäßigkeitserwägung) zweifelsfrei gegenüber dem Interesse des Bf…
…deren Geschäftsführer zu tätigen und strafrechtliche Vorwürfe zu erheben. Es ist offensichtlich, dass mit derartigem Vorgehen und dem Vorzeigen der Fotos gegenüber der ***5*** der Zweck verfolgt wurde, die eigenen vagen Vermutungen zu untermauern um an allfällige Informationen zur angeblichen "Scheinunternehmerschaft" zu gelangen. […] "2…
…stehenden Mitteln durchzusetzen. Die Bundesabgabenordnung kennt als einziges Zwangsmittel die Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO. Die vom BASB direkte Übermittlung des Gutachtens an den Beihilfenwerber bringt die aus dem Auftragsverhältnis resultierende Obliegenheit des BASB gegenüber der auftraggebenden Beihilfenbehörde nicht zum Erlöschen. Die neue Rechtsanschauung, die Beihilfenbehörde…
…Der Vorwurf der schuldhaften Pflichtverletzung trifft den Bf. umso mehr, als im Zeitraum seiner Geschäftsführung die Kraftfahrzeugsteuer 1-12/2009 mit Bescheid vom 14. Dezember 2010 nachgefordert wurde, weil auch für das Jahr 2009 keine vierteljährliche Kraftfahrzeugsteuer entrichtet worden war, weswegen gegenüber der Primärschuldnerin mit…