…Amtsbeauftragten sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: Das nunmehr beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde gegen die ***Bf1*** zur Strafnummer 2018 geführte Finanzstrafverfahren wegen einer Verantwortlichkeit für die durch die Entscheidungsträgerin Mag…
…Die entstandenen Abgaben, in der Höhe von insgesamt € 1.947.733,66 (Altlastenbeitrag und Säumniszinsen) wurden letztendlich auch durch das Zollamt Wien mittels Bescheid vom 28.12.2017 (B2) vorgeschrieben. Die Verantwortlichkeit zur Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere der gegenständlichen relevanten Abgaben und Selbstberechnung…
…sohin auch an einer Verkürzung. Der objektive Tatbestand des § 34 Abs 1 FinStrG ist daher nicht erfüllt. 3.2.2 Unrichtige rechtliche Beurteilung der subjektiven Verantwortlichkeit/mangelnde Begründung a) Aufgrund des Erkenntnisses vom 5.3.2019 ergäbe sich das grob fahrlässige Handeln der Geschäftsführerin daraus, "..…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen 1) J.L. (Bf.1) und 2) die Y1.GmbH (Bf. 2), beide vertreten durch RA Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien, Währingerstr. 16, Tür 20, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung…
Der in finanzstrafrechtlicher Hinsicht noch nicht in Erscheinung getretene Beschuldigte war ab 04.11.2017 handelsrechtlicher Geschäftsführer der Bf.2 und fungiert auch als deren Gesellschafter. Im Firmenbuch ist sie unter der Firmenbuchnummer FN eingetragen. Am 5.7.2019 wurde das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet…
…weil der Beschuldigte die ihm vorgeworfenen Finanzvergehen nicht begangen habe oder diese zumindest ihm nicht nachweisbar gewesen seien und im Ergebnis sohin auch der belangte Verband keine diesbezügliche finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit zu tragen habe. Dabei hat der Spruchsenat seinen Bescheiden folgende Feststellungen zugrunde gelegt (Finanzstrafakt Bl …
…Tatvorwurf hinsichtlich der unberechtigten Geltendmachung der Vorsteuer für das Jahr 2010 von € 4.072,30 betrifft, so wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat die Verantwortlichkeit des Beschuldigten bei der Erstellung der Umsatzsteuererklärung für 2010 eingehend erörtert. Der Beschuldigte brachte dazu vor…
… 9 VStG idF BGBl. I Nr. 3/2008 (Besondere Fälle der Verantwortlichkeit) lautet: "... (3) Eine natürliche Person, die Inhaber eines räumlich oder sachlich gegliederten Unternehmens ist, kann für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche ihres Unternehmens einen verantwortlichen Beauftragten bestellen. (4) Verantwortlicher Beauftragter kann nur…
…Euro geahndet. § 9 VStG idF BGBl. I Nr. 3/2008 (Besondere Fälle der Verantwortlichkeit) lautet: "(1) Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs. 2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf, vertreten durch RA Dr. Erich Hirt, Rudolfsplatz 5/28, 1010 Wien, betreffend Verwaltungsübertretung gemäß §§ 17 Abs 1 iVm 19 Abs 1 VGSG iZm § 9 Abs 1 VStG über die…
…hat sie nach Absprache mit Ing.A vorgenommen. Sie wäre tatsächlich nicht abgabenrechtlich verantwortlich gewesen. Diese Verantwortlichkeit sei primär Ing.A zugekommen. Demnach habe Ing.A als Verantwortlicher der abgabenrechtlichen Agenden der B-GmbH , somit als deren faktischer Geschäftsführer, im Amtsbereich des Finanzamtes FA 1)…
…Gehirnblutung die Geschäfte der Fa. X-GmbH nicht mehr führen konnte und ihn keine Verantwortlichkeit für die Unterlassung der ordnungsgemäßen Meldung und Entrichtung der ab diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Umsatzsteuervorauszahlungen und lohnabhängigen Abgaben trifft. Dementsprechend war mit Verfahrenseinstellung zugunsten des Bf. zu Schuldspruch A)a…
…auch nach diesen lebe. Hinsichtlich der Zweitbeschuldigten werde das Finanzstrafverfahren einzustellen sein. Bezüglich des belangten Verbandes bzw. deren Rechtsnachfolgerin werde eine entsprechende Verantwortlichkeit für die oben eingestandenen Finanzvergehen des Erstbeschuldigten eingeräumt. Im Falle einer Verhängung einer Geldbuße werde auf den Umstand Bedacht zu nehmen sein…
…anzulasten wäre, sind der Aktenlage mit der für ein Finanzstrafverfahren notwendigen Sicherheit nicht zu entnehmen. Im Zweifel zu Gunsten für die Zweitbeschuldigte ist daher betreffend ihre Person die Verfahrenseinstellung des Spruchsenates zu bestätigen. Damit entfällt insoweit auch eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des belangten Verbandes. 14. Bezüglich…
…ist. § 9 Abs. 2 VStG: Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt und, soweit es sich zur Sicherstellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit als erforderlich erweist, auf Verlangen der Behörde verpflichtet, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte zu bestellen, denen für das…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse1, vertreten durch Mag. Nikolaus Rast, Schottengasse 10/IV, 1010 Wien, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß…
…Verband, FNaaa, XXXA, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen deren finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit betreffend die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG des B, geb…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, wofür die A-KG als Verband eine finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 VbVG zu tragen hat. 16.21. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2018 wäre B als Entscheidungsträger der A-KG verpflichtet gewesen, bis zum…
…nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiermit der Tatbestand von Finanzvergehen nach § 33 (2)a verwirklicht worden sei, wobei die Tatbestandsverwirklichung durch Verletzung der seine Entscheidungsträger treffenden Sorgfaltspflichten ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde und somit seine Verantwortlichkeit gem. § 3 Abs. 3 VbVG iVm…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Gerald Daniaux, den Richter Mag. Armin Treichl und die fachkundigen Laienrichter Mag. Patricia Kathan-Simma und Mag. Norbert Metzler in der Finanzstrafsache gegen a , wegen der Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung…