…bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand sowie auf die aus Taiwan versandten Einfuhren der gleichen Waren, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Aufhebung der den Unternehmen Chup Hsin Enterprise Co., Ltd…
…bestimmter Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Thailand sowie auf die aus Taiwan versandten Einfuhren der gleichen Waren, ob als Ursprungserzeugnisse Taiwans angemeldet oder nicht, und zur Aufhebung der den Unternehmen Chup Hsin Enterprise Co. Ltd…
…80 ff. ZK-DVO erbracht werden entweder durch ein Ursprungszeugnis einer im begünstigten Ausfuhrland dazu autorisierten Stelle oder durch eine "Erklärung auf der Rechnung" (kann auch ein anderes Handelspapier zu diesem Liefervorgang sein) durch den Ausführer im begünstigten Land, wobei im letzteren Fall ein exakter…
…das Präferenzzeugnis Formblatt A Nr. XXX vom 26. November 2009 vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieses Präferenznachweises habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art. 68 bzw. 69 ZK-DVO (in der Fassung der Verordnung…
Das im Verfahren vorgelegte Ursprungszeugnis, das als Ursprungsland Taiwan ausweist, wurde im dafür vorgesehenen Feld nicht einmal von einer Behörde, geschweige denn von einer für die Anwendung des Zollrechts zuständigen Behörde, sondern von der Handelskammer bestätigt. Hätte die Importware chinesischen Ursprung gehabt, wäre ein Irrtum…
Das im Verfahren vorgelegte Ursprungszeugnis, das als Ursprungsland Taiwan ausweist, wurde im dafür vorgesehenen Feld nicht einmal von einer Behörde, geschweige denn von einer für die Anwendung des Zollrechts zuständigen Behörde, sondern von der Handelskammer bestätigt. Hätte die Importware chinesischen Ursprung gehabt, wäre ein Irrtum…
…D. als Anmelder sei im Rahmen des bestehenden Gesamtschuldverhältnisses zu Unrecht nicht in Anspruch genommen worden. Aus sachlicher Sicht habe kein Grund für die Bemessung des Zolles sowie des Antidumping Zolles bestanden, da Ursprungszeugnisse, erlassen vom zuständigen Organ des Exportlandes vorgelegen hätten. Das Zollamt habe…
…Feststellung des European Anti-Fraud Office (OLAF) ohne dokumentierte Beweise. Das bei der Einfuhrabfertigung vorgelegte Ursprungszeugnis beweise den Ursprung der Waren. Wären die Sachverhalte so nachgewiesen worden wie in der Entscheidung des Zollamtes angegeben, dann wären im vorliegenden Fall keine Gründe für die Bemessung eines…
…Abs. 1 ZK mitgeteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, das anlässlich der Einfuhrabfertigung vorgelegte Ursprungszeugnis sei wegen begründeter Zweifel am taiwanesischen Ursprung einer Verifizierung unterzogen worden. Im Zuge dieser Erhebungen habe in Taiwan eine Inspektion der Unionsbehörden (Anmerkung: Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung - OLAF) stattgefunden. Dabei…
…Abs. 1 ZK mitgeteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, das anlässlich der Einfuhrabfertigung vorgelegte Ursprungszeugnis sei wegen begründeter Zweifel am taiwanesischen Ursprung einer Verifizierung unterzogen worden. Im Zuge dieser Erhebungen habe in Taiwan eine Inspektion der Unionsbehörden (Anmerkung: Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung - OLAF) stattgefunden. Dabei…
…des Europa-Abkommens (EA) mit Polen die zuständige poln. Behörde um Prüfung des am 23. Jänner 2004 ausgestellten Ursprungszeugnisses nach Formblatt A und führte in dem diesbezüglichen Schreiben aus, dass das in Polen erfolgte Mischen des ungar. Zuckers mit Kakao über eine Minimalbehandlung hinaus gehe…
…sowie Art. 32 des Protokolls Nr. 4 des Europa-Abkommens (EA) mit Polen um Überprüfung des am 22. Dezember 2003 ausgestellten Ursprungszeugnisses nach Formblatt A und führte in dem diesbezüglichen Schreiben aus, dass das Mischen des ungar. Zuckers mit Kakao über eine Minimalbehandlung hinausgehe. Der…
…Auswertung der Daten durch OLAF belege zudem, dass eine Menge von aus China importierten Rohren in Indien lediglich umgeschlagen worden seien. Ein vorgelegtes Ursprungszeugnis stelle lediglich ein Indiz dar und habe keine Beweiskraft für Antidumpingmaßnahmen. Von der ***2***. (nachfolgend ***2***) und der ***3***. (nachfolgend ***3…
…gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Indien versandte Einfuhren, ob als Ursprungserzeugnis Indiens angemeldet oder nicht, und zur Einstellung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/272 der Kommission eingeführten zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren wurde…
…ausgestellten Dokumente (Bill of Landing, Original-Rechnungen, Packlisten, chinesische Ausfuhr in Kopie, Original-Ursprungszeugnis) wurden von den chinesischen Lieferern per DHL an Herrn I.J. übermittelt und an den Generalbeauftragten der Bf. für die Logistik, die K-GmbH weitergeleitet. Die K-GmbH organisierte die Freistellung…
…unter Beantragung der Präferenzbegünstigung) angemeldet. Als Präferenznachweis seien die in den Bescheiden angeführten Präferenzzeugnisse vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieser Präferenznachweise habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art. 68 bzw. 69 ZK-DVO (in…
…angemeldet. Als Präferenznachweis seien die u.a. Präferenzzeugnisse vorgelegt worden. Eine nachträgliche Überprüfung dieser Präferenznachweise habe ergeben, dass die betreffenden Waren keine Ursprungserzeugnisse iSd autonomen Begünstigung seien, die die Europäische Union gemäß Art. 68 bzw. 69 ZK-DVO (in der Fassung der Verordnung (EG) Nr…
…unübliches Auftreten der agierenden Personen Herr HM und Frau V., zweifelhafte Herkunft der Ware (kein Ursprungszeugnis, keine Einfuhrpapiere) und offensichtlich unstimmige Angaben in vorliegenden Dokumenten wurden in der Schlussbesprechung fallengelassen und nicht weiter thematisiert. Am 15.11.2010 habe eine als „Schlussbesprechung“ titulierte Besprechung im…
…Anlass, an diesen Bestätigungen zu zweifeln. Anderweitige Erkenntnisse liegen ihr nicht vor. 3. Hinsichtlich der durch X in Rechnung gestellten Waren liegen — bei von ähnlichen Maßnahmen betroffenen Mitbewerbern —— Ursprungszeugnisse vor. Auch diese vermögen keine „Verschleierung“ zu belegen, sondern erhärten vielmehr den vorstehenden Vortrag. 4. Auch…
…der genannten Durchführungs-VO keine Rolle, ob diese Waren als Ursprungserzeugnisse MY angemeldet werden oder nicht. Die Höhe des AD-Zollsatzes betrage 85% auf den Nettopreis frei Grenze rückwirkend ab 29.10.2010. Gegen diesen Nachforderungsbescheid richtet sich die damalige Berufung vom 12.9.2012…