…1, mit Antrag der GmbH vom 11.4.2014 dem Bundesfinanzgericht vorgelegt, wird wegen sachlicher Unzuständigkeit des Zollamtes Wien aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs.4 und Abs.9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Es ist zunächst zu vermerken…
…Verfahren nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung, sondern um die Frage der abschließenden Entscheidung in der Sache, daher hätte der Spruchsenat seine Unzuständigkeit für die Sachentscheidung aussprechen müssen. Der Spruch des durch die Finanzstrafbehörde zu erlassenden Bescheides nach § 54 Abs. 1 FinStrG hat nur darauf zu…
…Voraussetzungen zum Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung nicht vor. Da eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit für die Beschwerdeführer den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken würde - wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist -, ist die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festzustellen und das Beschwerdeverfahren einzustellen. Die belangte Behörde hat im…
…RV/7104006/2015); Feststellung der Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichts mit selbständig anfechtbarem Beschluss und Einstellung des Verfahrens - jedoch ohne Aufhebung der Beschwerdevorentscheidung (zB BFG 28.6.2016, RV/3100375/2016; BFG 8.8.2017, RV/7100136/2017 sowie für viele Unger, Die Beschwerdevorentscheidung im Abgabenverfahren in…
…BFG stellt seine Unzuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2000, 2001 (Bescheide vom 9.6.2008); 2002 (Bescheid vom 5.2.2008) und 2005 (Bescheid vom 13.2.2008), sowie gegen die Anspruchszinsenbescheide für die Jahre 2000…
…Finanzamtes Österreich vom 17.7.2025, mit welchen über die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes für Großbetriebe vom 5.11.2024 (USt 2022) und 26.5.2025 (USt 2023) abgesprochen wurde, werden wegen Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…mangels Vorliegen eines entsprechenden (fakultativen) Vorlageantrages als Reaktion auf eine zuvor erlassene Beschwerdevorentscheidung, nicht in Betracht. Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die beschwerdeführende Partei den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Da hinsichtlich des angefochtenen Abweisungsbescheides betreffend…
…Fall eine Entscheidung in der Sache durch das Bundesfinanzgericht mangels Vorliegen einer entsprechenden Beschwerdevorentscheidung, nicht in Betracht. Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die beschwerdeführende Partei den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Da hinsichtlich der angefochtenen Abweisungsbescheide…
…mangels Vorliegen eines entsprechenden (fakultativen) Vorlageantrages als Reaktion auf eine zuvor erlassene Beschwerdevorentscheidung, nicht in Betracht. Eine Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit würde für die beschwerdeführende Partei den Rechtsnachteil der ungewollten Verfahrensbeendigung bewirken, wofür keine sachliche Rechtfertigung erkennbar ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…dann eine mit Erkenntnis zu treffende meritorische Entscheidung (Sachentscheidung) zu treffen hat, wenn kein unter § 278 BAO subsumierbares Anbringen vorliegt. Gegenstandsloserklärungen gemäß § 256 BAO unterfallen aber § 278 BAO, was für die Formalerledigung spricht. Jedoch: Die sachliche Unzuständigkeit einer Behörde ist in jedem Verfahrensstadium von Amts…
…bildet. II. beschlossen: 1. Soweit sich die Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2010 richtet, war das Verfahren wegen Unzuständigkeit des BFG einzustellen. 2. Die Berufungsvorentscheidungen vom 13.3.2015 hinsichtlich Einkommensteuer 2006, 2007…
…22 vom 8.1.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 bis 2012 Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 bis 2012 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…des § 250 BAO entsprechende Beschwerde vorliege, sei zu einer Sachentscheidung nicht zuständig. Treffe es eine solche dennoch, ohne dass zuvor ein Mängelbehebungsauftrag erteilt und fristgerecht erfüllt worden sei, so belaste es das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes (vgl. VwGH 19.12.2017…
…gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2009 bis 2011, Umsatz- und Einkommensteuer 2009 bis 2012 und Festsetzung von Anspruchszinsen 2009 bis 2012 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…30a Abs. 1 VwGG sind Revisionen, die sich wegen Versäumung der Einbringungsfrist oder wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes nicht zur Behandlung eignen oder denen die Einwendung der entschiedenen Sache oder der Mangel der Berechtigung zu ihrer Erhebung entgegensteht, ohne weiteres Verfahren mit Beschluss zurückzuweisen. Gemäß § 30a…
… 3. für Steuerabzugsbeträge im Zeitpunkt des Zufließens der steuerabzugspflichtigen Einkünfte". Sinn des § 304 BAO (idF FVwGG 2012, BGBl. I Nr. 14/2013) ist, eine Wiederaufnahme zu verhindern, wenn die Sachentscheidung (insbesondere die Abgabenfestsetzung) wegen Eintrittes der Verjährung nicht mehr erfolgen darf (vgl. dazu Ritz/Koran…
…Erfordernissen des § 250 BAO entsprechende Beschwerde vorliegt, ist zu einer Sachentscheidung nicht zuständig. Trifft es eine solche dennoch, so belastet es das angefochtene Erkenntnis mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes (VwGH 19.12.2017, Ro 2017/16/0011). Der Auftrag zur Mängelbeseitigung gemäß § 85 Abs…
…sowie betreffend Umsatz-, Körperschaftsteuer und Haftung für Kapitalertragsteuer für 2004 bis 2008 erlassen hatte und diese im Rahmen des Berufungsverfahrens - nachdem über die Berufungen zunächst mit Berufungsvorentscheidungen vom 06.06.2010 entschieden worden war - wegen Unzuständigkeit des Bescheid erlassenden Finanzamtes aufgehoben wurden, erließ nunmehr das…
…wird gemäß § 279 BAO im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise Folge gegeben. II. den Beschluss gefasst: Bezüglich der Beschwerde gegen den Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. III. Revision Gegen dieses Erkenntnis bzw. diesen Beschluss ist…
…18 UStG 1972 ab dem Kalenderjahr 1990 verzichtet. Ein neuerlicher Antrag für das Kalenderjahr 1994 sei daher nicht notwendig. Mit Erkenntnis vom 21.2.2013 hob der Verwaltungsgerichtshof den angefochtenen Bescheid wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde auf (VwGH 21.2.2013, 2012/13/0108-8). …