…genannten Gründe für die Unzumutbarkeit der Verlegung seines Wohnsitzes von seinen Eltern zum Beschäftigungsort, wie Kontaktpflege und Vorgespräche hinsichtlich der Befristung seines Dienstverhältnisses in Cc und der wahrscheinlichen Rückkehr an seinen Hauptwohnsitz, was dadurch bestätigt werde, dass er nach Beendigung des Dienstverhältnisses beim KlubA im…
…Schlafstelle zurückzukehren. Für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes spricht in den Jahren 2017 und 2018 - und somit auch nach Ablauf von zwei Jahren - einerseits bereits, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei der Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort…
…mwN). Zunächst verweist der Bf. im Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich darauf, dass sich seine Ehefrau in laufender ärztlicher Behandlung in Heimatland befunden und ihr Gesundheitszustand einen Umzug nicht zugelassen hat. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist nicht…
…die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes sprechen, zutreffend sind. Gem. § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften die Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen…
…das bestehende Familienleben des Bf. mit seiner Ehegattin und dem gemeinsamen Sohn im Ausland seit dem Jahr 2007, können langfristig die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung mit sich bringen. Der Bf. konnte somit nachweisen, dass besondere Gründe vorliegen, warum eine Verlegung des Familienwohnsitzes im konkreten Einzelfall - aus…
…kann. Zunächst verweist der Bf. im Zusammenhang mit der Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich darauf, dass sich seine Ehefrau in laufender fachärztlicher Behandlung in Heimatland befunden und ihr Gesundheitszustand einen Umzug nicht zugelassen hat. Die Ehegattin des Bf. ist der deutschen Sprache nicht…
…Verlegung des Familienwohnsitzes von Bosnien nach Österreich im Beschwerdezeitraum wäre augenscheinlich mit erheblichen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Nachteilen verbunden, sodass dadurch eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich begründet wird. Zu den entstandenen Kosten der doppelten Haushaltsführung ist festzuhalten, dass für das Bundesfinanzgericht aufgrund der…
…Die Hauptvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Kosten für doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten sei die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes. Der Gatte sei laut den vorgelegten Lohnausweisen in ***5*** beschäftigt. Eine Beibehaltung des Wohnsitzes in ***3*** sei daher auch aus diesem Grund privat veranlasst. Beweismittel…
…Haushaltsführung. Schließlich wird bzgl. des Arguments der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung aufgrund Erwerbstätigkeit der Ehegattin auf das Erkenntnis des VwGH vom 17.02.1999, 95/14/0059, verwiesen, wonach eine unzumutbare Verlegung des Familienwohnsitzes zum Dienstort bei Einkünften der Ehefrau nur vorliegt, wenn es sich diesfalls…
…jedoch im Bereich der privaten Lebensführung und ist nicht durch die berufliche Tätigkeit veranlasst. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im vorliegenden Fall die Wahl und die Aufrechterhaltung des Familienwohnsitzes ausschließlich durch private Motive verursacht sind und nicht aufgezeigt wurde, dass die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung durch Umstände…
…ABC der Werbungskosten [Rz 56] ). Das Bundesfinanzgericht ist zum Erkenntnis gelangt, dass mangels anderslautenden Nachweises (trotz diesbezüglichen o.a. Ergänzungsvorhalts) durch den Bf keine Unzumutbarkeit vorgelegen ist, den (Familien)Wohnsitz bereits im Beschwerdejahr nach Österreich in die Nähe des Arbeitsplatzes des Bf zu verlegen…
…Die Unzumutbarkeit der Verlegung des ständigen Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung kann die verschiedensten Ursachen haben und sich auch aus Umständen der privaten Lebensführung ergeben (vgl. etwa VwGH 24.11.2011, 2008/15/0296); die Unzumutbarkeit ist aus Sicht der jeweiligen Streitjahre zu beurteilen…
…Wohnsitzwechsels hinausgehen würden, vorliegen, warum eine Verlegung des Familienwohnsitzes im vorliegenden Einzelfall unzumutbar wäre (vgl. VwGH 24.6.2010, 2007/15/0297). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…September 2015 und schilderte die Unzumutbarkeit der Verlegung ihres Familienwohnsitzes auszugweise wie folgt: Es habe sich weder um eine jahrelange Tätigkeit gehandelt noch sei die Verlegung des Wohnsitzes zumutbar gewesen. Sie habe effektiv nur neun Monate bei ihrem österreichischen Arbeitgeber gearbeitet und es sei nach…
…und die Verlegung des (Familien-) Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann, sind diese Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988. Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht des jeweiligen Streitjahres zu beurteilen und kann…
…Beschäftigungsort des Bf. so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (vgl. VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132). Strittig ist jedoch, ob für den Bf. die Verlegung des Familienwohnsitzes im Streitjahr unzumutbar geworden ist, wobei diese Unzumutbarkeit nach der…
…die doppelte Haushaltsführung sprechenden Grund der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes wegen Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds schuldig. Da der Bf. ein Sachvorbringen zum Vorliegen einer Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung infolge der Pflegebedürftigkeit einer zur Familie zählenden Person durch die Ehegattin erstattet hatte, ohne der belangten Behörde bzw…
…denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes als unzumutbar ansieht. Die Abgabenbehörde ist in einem solchen Fall nicht verhalten, nach dem Vorliegen von Gründen für die behauptete Unzumutbarkeit zu suchen (VwGH 27.2.2008, 2005/13/0037 mwN). Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist auch…
…2014) und doppelter Haushaltsführung (Miete der Wohnung in A.) 2.100,00 € (2010), 1.800,00 € (2011), 1.843,40 € (2012), 1.874,40 € (2013) und 1.874,40 € (2014). Die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes von Serbien nach Österreich…
…Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes zur Arbeitsstelle kann auch aus wirtschaftlichen Gründen resultieren, und zwar wenn die Steuerpflichtige und/oder ihr allfälliger Ehegatte/Partner am Familienwohnsitz einer wirtschaftlich ins Gewicht fallenden Tätigkeit nachgehen. Solches hat die Bf. nicht vorgebracht und nicht nachgewiesen. Die Beibehaltung des…