…4 AVG, weil keiner der darin (wie nunmehr in § 260 Abs. 1 BAO für die Beschwerde) normierten Zurückweisungsgründe der Unzulässigkeit oder Verspätung vorliege und die allenfalls vorgenommene Bezeichnung der Berufungsbehörde durch die Partei nicht zu dem in § 63 Abs. 3 AVG (wie in § 250 Abs…
…BAO idF ab 01.01.2014) mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Im Fall der Zurückweisung des Antrags durch die Abgabenbehörde wegen Verspätung oder Unzulässigkeit hat das Verwaltungsgericht nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den Inhalt des zurückgewiesenen Antrags…
…Unzulässigkeit aufgrund der Beseitigung des angefochtenen Bescheides vor Erledigung des Anbringens nur für Beschwerden vor. Diese Form der Erledigung sei aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts auf Beschwerden beschränkt und umfasse daher keine Anträge gemäß § 299 BAO. Anträge gemäß § 299 BAO könnten hingegen nur bei Verspätung oder…
…werden (Vorlageantrag). Gemäß § 264 Abs 4 lit e BAO ist § 260 Abs 1 BAO über die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung sinngemäß für Vorlageanträge anzuwenden. Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt gemäß § 264 Abs. 5 BAO dem Verwaltungsgericht. Fristlauf…
…Berufungserledigungen nur zulässig, wenn keine der in § 289 Abs. 1 erster Satz genannten formalen Erledigungen - wie zB. Zurückweisungsbescheide bei Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung der Berufung - zu erfolgen hatte. § 279 Abs. 1 BAO entspricht inhaltlich dem für Berufungsentscheidungen bisher geltenden § 289 Abs. 2 BAO und…
…fallen 5 Tage auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erscheint für das Gericht, auch angesichts der Zustellfiktion nach 3 Tagen nach der Übergabe an das Zustellorgan in § 26 Abs. 2 ZustG, nicht glaubhaft. Der Umstand der Verspätung wurde der Bf. mit der Gelegenheit zur Gegenäußerung…
…Gründen, aus denen auch eine Beschwerdevorentscheidung als Formalerledigung zu erlassen ist, ist eine Beschwerde mit Beschluss gem § 278 BAO zu erledigen (zB Zurückweisung wegen Unzuständigkeit oder Verspätung). Liegt keiner der Anwendungsfälle einer verpflichteten Formalerledigung vor, kommt – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – ein kassatorischer Aufhebungsbeschluss nach …
…Berufungserledigungen nur zulässig, wenn keine der in § 289 Abs. 1 erster Satz genannten formalen Erledigungen - wie zB. Zurückweisungsbescheide bei Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung der Berufung - zu erfolgen hatte. § 279 Abs. 1 BAO entspricht inhaltlich dem für Berufungsentscheidungen bisher geltenden § 289 Abs. 2 BAO und…
…Gründen, aus denen auch eine Beschwerdevorentscheidung als Formalerledigung zu erlassen ist, ist eine Beschwerde mit Beschluss gem § 278 BAO zu erledigen (zB Zurückweisung wegen Unzuständigkeit oder Verspätung). Liegt keiner der Anwendungsfälle einer verpflichteten Formalerledigung vor, kommt – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – ein kassatorischer Aufhebungsbeschluss nach …
…lit. e BAO sei für Vorlageanträge sinngemäß die Bestimmung des § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit oder nicht fristgerechte Einbringung einer Beschwerde) anzuwenden. Unzulässig sei ein Vorlageantrag insbesondere bei Einbringung, obwohl keine Beschwerdevorentscheidung zugestellt worden sei. Selbst wenn der Vorlageantrag nicht als verspätet anzusehen wäre, wäre…
… Unzulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der…
…den Verspätungszuschlag herabgesetzt hat, ist festzuhalten, dass laut Strafakt der Beschuldigte in den betreffenden Monaten seine berufliche Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt und laufend Umsätze erzielt hat. Wer jedoch seinen Beruf nach wie vor ausübt, bei dem kann keine Rede davon sein, dass die Diskretions- oder…
…von der Abgabenstelle. I.3. Vorhalt des BFG vom 28.11.2019 Um zu klären, ob tatsächlich eine Verspätung oder eine zustellungsrelevante Abwesenheit von der Abgabenstelle vorgelegen hat, hat das BFG am 28.11.2019 einen Vorhalt an den Bf., zu Handen seiner steuerlichen Vertreterin…
…Bescheide verblieben auch die Strafverfügungen unverändert in Rechtskraft. Die Einwendungen des Bf stehen somit in Widerspruch zum Akteninhalt und vermögen keine Rechtswidrigkeit oder Unzulässigkeit der Vollstreckungsverfügungen aufzuzeigen. Zur Zulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG eine Revision nicht…
…z.B. wegen entschiedener Sache (res iudicata), wegen Unzulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Rechtsweges oder wegen Verspätung, kann ich nicht erkennen: • Aus folgenden Gründen betrifft der Antrag vom 28.4.2020 eine öffentlich-rechtlich (hoheitlich) zu vollziehende Angelegenheit, sodass der Antrag richtigerweise an den Magistrat der…
…z.B. wegen entschiedener Sache (res iudicata), wegen Unzulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Rechtsweges oder wegen Verspätung, kann ich nicht erkennen: Aus folgenden Gründen betrifft der Antrag vom 28.4.2020 eine öffentlich-rechtlich (hoheitlich) zu vollziehende Angelegenheit, sodass der Antrag richtigerweise an den Magistrat der…
…1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. § 260 BAO und § 260 iVm 264 Abs. 4 lit. e BAO regeln die die Beschwerde und den Vorlageantrag betreffenden Zurückweisungsgründe. Als solche kommen die Unzulässigkeit der Beschwerde oder des Vorlageantrags oder aber die mangelnde Rechtzeitigkeit der Beschwerde oder…
…Einkommensteuerbescheides 2005 nach § 295 Abs 1 BAO an. Die belangte Behörde wies den Antrag am 3. Februar 2021 wegen Verspätung als unzulässig zurück und begründete den Zurückweisungsbescheid damit, dass der Antrag innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Zurückweisung zu stellen gewesen wäre. Mit Entscheidung vom…
…§ 6 Tz. 45). Die lex fori concursus entscheidet sowohl über die Zulässigkeit der Einleitung als auch über die Wirkungen der Verfahrenseröffnung auf bereits eingeleitete Rechtsverfolgungsmaßnahmen einzelner Gläubiger (Aufschiebung, Unterbrechung oder gänzliche Unzulässigkeit der Einleitung oder Fortsetzung; vgl Virgós/Schmit-Bericht Rz. 142). Nicht von Art…
…Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Änderungsbefugnis des Verwaltungsgerichts ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit…