…und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. (…) (4) Soweit Grundstücke am 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte anzusetzen: 1. Im Falle einer Umwidmung des Grundstückes nach dem 31. Dezember 1987 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 40% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten…
…unter den Anschaffungskosten (aber über dem Emissionswert) erfolgt. Im Fall der späteren Einlösung oder Veräußerung fällt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Erlös und dem Emissionskurs Kapitalertragsteuer an. Zutreffend hat der Bf. im Vorlageantrag eingewendet, dass - folgt man der Argumentation des Finanzamtes und qualifiziert die…
…der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Der Erlös aus der Veräußerung von Beteiligungen iSd. § 31 Abs. 1 EStG 1988 (idF. vor BudBG 2011, BGBl. I 2010/111) ist nach dem Zuflussprinzip (§ 19) zu erfassen. Anschaffungskosten und Werbungskosten…
…Veräußerungsgewinnes der Fremdwährungsanleihen und des Veräußerungsverlustes der Euro-Anleihen. Gemäß dem oben zitierten § 27a Abs. 3 Z 2 EStG 1988 sind bei realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988) als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös, dem Einlösungs- oder Abschichtungsbetrag und den Anschaffungskosten…
…Kommentarmeinungen sind diesbezüglich unpräzise und missverständlich. Sie lassen daher für den Rechtsstandpunkt der steuerlichen Vertretung nichts gewinnen. Die bisherige Nichtbesteuerung der Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Erlösen der verfahrensgegenständlichen Forderungen ist rechtswidrig. Der Bf. erhob am 3.2.2022 nach Fristverlängerung und vor Zugang der ergänzenden…
…zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen…
…15 Jahre…. Abs. 4 lautet: „Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs…
…zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen…
…zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen…
…den Veräußerungen bzw. Tauschvorgängen im Zusammenhang mit Kryptowährungen immer die Anschaffungskosten und der Veräußerungserlös angeführt sind, geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass es sich bei dem Betrag von € 255,32 um die Differenzgröße, dh. den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös handelt. Auch in der…
…der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Anschaffungskosten sind um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen, soweit diese nicht bei der Ermittlung von Einkünften zu berücksichtigen waren. Gem. § 20 Abs. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und…
…und Fa. ***2*** über € 150.000,00 getroffen, womit die Fa. ***2*** in vollem Umfang abgefunden wurde. Die Zahlung erfolgte per 29.6.2015 (siehe Beilage 4). Gem. § 30 (3) EStG sind als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten…
…bei sonstigen Beteiligungen und Forderungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Als Einkünfte sind gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im vorliegenden Fall…
…bei sonstigen Beteiligungen und Forderungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Als Einkünfte sind gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im vorliegenden Fall…
…3 leg. cit. ist als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Anschaffungskosten sind um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen, soweit diese nicht bei der Ermittlung von Einkünften zu berücksichtigen waren. Als noch offene Frage bleibt gegenständlich zu beurteilen, ob die…
…auch die Behauptung der Bf., bei einem Teilamortisationsvertrag werde der Restwert auf den Verkehrswert kalkuliert. Der Restwert sei der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und der Summe der in den Leasingraten enthaltenen Tilgungen. Bei der in den Einkommensteuerrichtlinien vertretenen Meinung, dass es bei einem Teilamortisationsvertrag zu…
…f zu § 30 EStG 1988). Nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 in der für das Beschwerdejahr 2010 geltenden Fassung sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Durch BGBl. I Nr. 100/2006 wurde § 30 Abs…
…ist als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Gemäß § 30a Abs 1 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 112/2012 unterliegen Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken im Sinne des § 30 einem besonderen Steuersatz von 25 % und sind bei der Berechnung…
…Nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 ist als Einkünfte grundsätzlich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Soweit Grundstücke zum 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte gemäß § 30 Abs. 4 Z 1 und 2 EStG 1988 idF 2. AbgÄG 2014…
…Veräußerung der Gesellschaftsanteile im Jahr 2021 und sodann auf die nachfolgende Erlösminderung eingegangen: 3.1.1. Veräußerung der Gesellschaftsanteile im Jahr 2021 Gem. § 27a Abs. 3 Z 2 lit. a EStG 1988 ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös, dem Einlösungs- oder Abschichtungsbetrag und den Anschaffungskosten…