…den Abs. 1 und 2 vorgesehene Sanktionierung vorsätzlicher sowie grob fahrlässiger Pflichtverletzungen, seien es die Nichtvornahme einer Meldung, eine unrichtige Meldung oder die Unterlassung einer Änderungsmeldung, intendieren general- und spezialpräventive Wirkung zur Vermeidung von Handlungen, die die Integrität des Registers gefährden. Durch Abs. 3 sollen…
…zur Gänze durch den Beschwerdeführer bezahlt wurden. Die rechtliche Relevanz dieser Feststellungen ergibt sich aus der Rechtsprechung des OGH (etwa 12 05 94/0531), wonach die Unterlassung oder Verweigerung der Empfängerbenennung (allein) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG nicht zu begründen vermag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Siegfried Köhldorfer in der Beschwerdesache ****, vertreten durch V., hinsichtlich der Beschwerden vom 24. November 2011 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt FA vom 2. November 2011 über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für…
…darauf entfallende Lohnsteuer zur Gänze zu entrichten gehabt hätte. Die Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer sei als schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten als Vertreter (Geschäftsführer) der GmbH zu werten. Mit Schriftsatz vom 1.3.2021 überreichte der Bf. durch seine steuerliche Vertreterin gegen den vorhin erwähnten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden D und die weiteren Senatsmitglieder M, O und U im Beisein der Schriftführerin L in der Beschwerdesache der P, Adresse, vom 14. September 2010 vertreten durch R, Adresse gegen die Bescheide des Finanzamtes Z vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R und die weiteren Beisitzer M, O und H im Beisein der Schriftführerin I in der Beschwerdesache der A, Adresse, vom 7. Mai 2009 vertreten durch EP, Adresse sowie VR, Rechtsanwälte, Adresse, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 20.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 26.05.2017 betreffend Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Anna Radschek und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Anna Mechtler-Höger, KR Michael Fiala und Dr. Franz Kandlhofer im Beisein der Schriftführerin FOIin Andrea Newrkla in der Beschwerdesache Bf, [Adresse], vertreten durch Prof. Dr. Thomas…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf., Adr.1, vertreten durch steuerl.Vertretung, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Spittal Villach betreffend die Bescheidbeschwerden vom 12.09.2014 gegen die Wiederaufnahme der Verfahren (§ 303 Abs 1 BAO) zu den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache IGmbH gegen die Bescheide des FA Salzburg-Land vom 05.07.2013, das sind die Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer für 2008 bis 2011 die Bescheide über die Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen 2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde-sache A-GmbH, Anschrift, gegen die Haftungsbescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 07. Mai 2014 betreffend Lohnsteuer für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zu Recht erkannt: Der Bescheidbeschwerde wird Folge…
…VwGH v. 28.3.2023, Ra 2021/16/0097: Da bei § 33 Abs. 1 FinStrG das Tatbild nicht mit einem schlichten Unterlassen vertypt und damit als unechtes Unterlassungsdelikt konzipiert ist (vgl. dazu Lehmkuhl in Höpfel/Ratz Hrsg] WK2 StGB (2023), § 2 Rz 9 ff; Kotschnigg…
Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis, die zu 18 % erfolgte Schadensgutmachung, die angespannte wirtschaftliche und persönliche Lage, den Versuch sowie die Sorgepflichten für ein Kind, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum. Die Umsatzsteuer 2018 wurde bereits entrichtet, die…
…Veranlagung für 2010 und 2011 auf eine Meinungsänderung des FA zu den Vorjahren geschlossen. In der mündlichen Verhandlung ergänzte er, der Hauptgrund für die Unterlassung einer Beschwerde sei gewesen, dass das Bundesfinanzgericht mit BFG 17.12.2015, RV/5100492/2010 und BFG 9.2.2016…
Diese Bestimmung, die gem. § 15 Abs. 4 EStG 1988 auch für den außerbetrieblichen Bereich (Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten) anzuwenden ist, wurde mit dem StruktAnpG 1996 gesetzlich verankert und ist in Bezug auf die Einlagenrückzahlung deklarativ und dem Grunde nach aus der Rechtsprechung des…
…Die Abgabenbescheide seien im Zuge des Haftungsverfahrens der Bf. zur Kenntnis gebracht worden. Der Unterlassung der Abfuhr der Lohnsteuer stelle eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar. Die Ermessensentscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, bei einer vorzuwerfenden Pflichtverletzung würden allfällige Einzelinteressen verdrängt und daher sei die…
…4. Zulässigkeit einer Revision Die Aufhebung unter Zurückverweisung gemäß § 278 Abs. 1 BAO bei Unterlassung wesentlicher Ermittlungen hat grundsätzlich Eingang in die höchstgerichtliche Rechtsprechung gefunden. Eine über den Individualfall hinaus relevante Rechtsfrage liegt hier nicht vor. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4…
…werden (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 30.5.1989, 89/14/0043). Durch die Unterlassung der Einreichung der Abgabenerklärung für die Umsatzsteuer 2015 beim Finanzamt trifft den Bf. bereits ein Verschulden an der Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben (VwGH vom 30.6.2002, 96/14…
… 272 Abs 4 BAO, welcher analog auch in Fällen rechtswidriger Unterlassungen von Beschwerdevorentscheidungen anzuwenden ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Die belangte Behörde hat im fortzusetzenden Verfahren ihre Entscheidungspflicht gemäß § 262 Abs 1 BAO durch Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung wahrzunehmen und im Falle des Einlangens…
…geeigneter Stelle über die steuerrechtliche Behandlung der konkreten Dienstverhältnisse im Unternehmen der Primärschuldnerin erkundigt hätte, wird nicht behauptet. Mit der Unterlassung einer solchen Erkundigung wurde jedoch die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, und nach den subjektiven Verhältnissen auch zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen. Darüber…