…an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden. Unterhaltsleistungen an minderjährige haushaltszugehörige Kinder in einem Staat außerhalb der EU, des EWR-Raumes und der Schweiz, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag gegeben ist, können im Umfang…
…00). Diese Rechtsansicht des Verfassungsgerichtshofes, wonach die Hälfte der gesetzlichen Unterhaltspflicht für im Ausland (außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder außerhalb der Schweiz) lebende minderjährige Kinder als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes anzuerkennen ist, hat auch der Verwaltungsgerichtshof geteilt…
…160,00 €) als Sonderausgabe sowie Unterhaltszahlungen für drei im Ausland lebende Kinder (insgesamt 1.400,00 €) als außergewöhnliche Belastung beantragt. 2. Nach erklärungsgemäßer Veranlagung hat der Beschwerdeführer gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 mit der Begründung, der Alleinerzieherabsetzbetrag sowie diverse Aufwendungen [Unterhaltskosten für die Kinder…
…2018 hinsichtlich der Berücksichtigung der Zahlungen an meinen Sohn im Ausland. Bitte um Veranlagung antragsgemäß." Mit Ersuchen um Ergänzung vom 18. Februar 2020 kontaktierte die belangte Behörde die Beschwerdeführerin wie folgt: "Die beantragten Unterhaltszahlungen für das nicht haushaltszugehörige, in Bosnien und Herzegowina lebende Kind ***1***…
…für die Unterhaltszahlungen an das in Bosnien und Herzegowina lebende Kind der Beschwerdeführerin ließ die belangte Behörde nicht in der beantragten Höhe zum Abzug zu. In der Bescheidbegründung führte sie dazu aus wie folgt: "Die Kosten für den halben Unterhalt der haushaltszugehörigen Kinder im Ausland…
…an im Ausland lebende Kinder nach den allgemeinen Regeln des § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Unterhaltsleistungen an minderjährige haushaltszugehörige Kinder in einem Staat außerhalb der EU, des EWR-Raumes und der Schweiz, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Kinderabsetzbetrag gegeben ist, können im…
…Seite 572). Unbestritten ist im konkreten Fall, dass der Bf. für seine im Ausland lebende, nicht haushaltszugehörige Tochter keinen Anspruch auf Familienbeihilfe hatte, weswegen auch allfällige Unterhaltsleistungen nicht mit der Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag (Voraussetzung dafür ist einzig und allein das Vorliegen eines Anspruches auf…
…Jakom/Baldauf EStG, 2015, § 34 Rz 65) Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht nach § 5 Abs. 3 FLAG grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für minderjährige (im Ausland lebende) Kinder trifft § 34 Abs. 7 EStG 1988 keine Regelung. Da aber zumindest die Hälfte…
…berücksichtigen. Grundsätzlich sind Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder durch den Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe oder den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht nach § 5 Abs 3 FLAG grundsätzlich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Für minderjährige im Ausland lebende Kinder trifft Abs 7 keine…
…der Beschwerdeführer elektronisch einen Vorlageantrag (als Beschwerde bezeichnet) und führte an, dass die Rechtsansicht, wonach Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder im Ausland zur Hälfte der gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) anzuerkennen seien, habe auch der VwGH geteilt (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0117)…
…können daher im Ausmaß der Hälfte der gesetzlichen Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung ohne Abzug eines Selbstbehaltes berücksichtigt werden (vgl. VfGH 17.10.1997, Zl. G 168/96; 20.6.2009, Zl. B 1340/00). Die Rechtsansicht, wonach Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder im Ausland zur Hälfte…
…auf österreichische Familienleistungen für seine Familienangehörigen, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedstaat leben. ln diesem Zusammenhang sei auf die Rechtsprechung des Unabhängigen Finanzsenates vom 2.1.2012, RV/2396-W/11, verwiesen, wonach im Ausland lebende Stiefkinder einen Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bzw…
…a der VO 883/2004). 21 Damit besteht ein Anspruch für den im Streitzeitraum noch minderjährigen Sohn des Mitbeteiligten (§ 2 Abs. 1 lit. a FLAG). Die Bestimmung des § 5 Abs. 3 FLAG wird für den in Polen lebenden Sohn des Mitbeteiligten durch die Bestimmung des …
…anderem die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen in Höhe von € 3.080,00 pro Kind und von Kinderfreibeträgen in Höhe von € 132,00 pro Kind für seine drei minderjährigen und nach eigenen Angaben nicht haushaltszugehörigen, im Ausland lebenden Kinder geltend. Im Veranlagungsakt finden sich dazu…
… 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Da in Ihrem Fall sowohl das Kind als auch die Kindesmutter in Polen leben, besteht gemäß den Bestimmungen des FLAG 1967 kein Anspruch auf die…
… 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Da in Ihrem Fall sowohl das Kind als auch die Kindesmutter in Polen leben, besteht gemäß den Bestimmungen des FLAG 1967 kein Anspruch auf die…
…unter anderem kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. §§ 10, 11, 12, 13 FLAG 1967 lauten: § 10. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 10a, nur auf Antrag gewährt; die Erhöhung der Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind …
…unter anderem kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. §§ 10, 11, 12, 13 FLAG 1967 lauten: § 10. (1) Die Familienbeihilfe wird, abgesehen von den Fällen des § 10a, nur auf Antrag gewährt; die Erhöhung der Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind …
…Haushaltsführung im gegenständlichen Fall, wie noch auszuführen ist, keine entscheidende Bedeutung zukommt, sind diesbezügliche weitere Erhebungen entbehrlich. Rechtsgrundlagen Nationales Recht § 2 FLAG 1967 lautet: § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder…
…anderem die Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen in Höhe von € 3.080,00 pro Kind und von Kinderfreibeträgen in Höhe von € 132,00 pro Kind für seine drei minderjährigen und nach eigenen Angaben nicht haushaltszugehörigen, im Ausland lebenden Kinder geltend. Im Veranlagungsakt finden sich dazu…