…vernachlässigt hat. Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich insoweit…
…auf den Ehegatten über und konnte daher einen Anspruch der Eltern auf Familienbeihilfe nicht mehr begründen. Nach der Novellierung infolge Aufhebung des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 durch das Erkenntnis VfSlg. 8.793/1980 räumte das Gesetz für verheiratete oder geschiedene Kinder oder Vollwaisen einen…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass bei bestehender Unterhaltspflicht des Ehegatten der Familienbeihilfeneigenanspruch entfällt, ist durch die höchstgerichtliche Judikatur (siehe oben)…
…mit der Begründung zurück, dass für verheiratete oder geschiedene Kinder kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn der (frühere) Ehepartner Unterhalt zu leisten habe (§ 5 Abs. 2 FLAG 1967). Da die Bf. seit TT.05.2022 verheiratet sei, bestehe Unterhaltspflicht durch ihren Ehegatten, weshalb der Familienbeihilfenanspruch…
…in diesen Fällen weiterhin die Eltern belastet, erscheint die Gewährung der Familienbeihilfe auch gerechfertigt. Ebenso soll im Falle eines geschiedenen Kindes bei den Eltern nur dann ein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben sein, wenn diese mangels einer Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehegatten des Kindes für dessen Unterhalt…
…Der Bf aber sei für seine nunmehrige Ehegattin und die Kinder E und G unterhaltspflichtig. Zu den einzelnen Beschwerdepunkten wird ausgeführt: Auszahlung an einen der beiden Elternteile, Überschreitung der Einkommensgrenzen Nicht von Bedeutung ist, ob der Bf selbst einen Antrag gestellt oder eine Erklärung gemäß …
…die Unterhaltspflicht der Kinder der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltspflichtigen im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. Laut § 143 Abs. 3 ABGB mindert sich der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder…
…hat. (2) Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. (3) Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich…
…hat. (2) Die Unterhaltspflicht der Kinder steht der eines Ehegatten, eines früheren Ehegatten, von Vorfahren und von Nachkommen näheren Grades des Unterhaltsberechtigten im Rang nach. Mehrere Kinder haben den Unterhalt anteilig nach ihren Kräften zu leisten. (3) Der Unterhaltsanspruch eines Eltern- oder Großelternteils mindert sich…
…von der Kindesmutter bezogen. Beide Kinder lebten in ***Adralt***. Den Familienbonus Plus können der Familienbeihilfenberechtigte und/oder dessen Ehegattin so in Anspruch nehmen, dass entweder einer der beiden den vollen Familienbonus Plus oder beide Elternteile den Familienbonus Plus jeweils zur Hälfte beanspruchen. Das Wahlrecht für…
…gesamte Familie des Ehemannes in der Türkei befindet, besteht keine weitere familiäre Unterstützung. Die einzige finanzielle Hilfe erfolgt durch die Eltern der Tochter, insbesondere durch die Beschwerdeführerin. Es kann keinesfalls davon ausgegangen werden, dass der Ehegatte zur Gänze unterhaltspflichtig ist, zumal er - wie bereits dargelegt…
…besteht." 4. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 3.6.2022 (gegen die Abweisung der Zuerkennung der Familienbeihilfe) sowie die Beschwerde vom 14.04.2023 (gegen den Rückforderungsbescheid) jeweils mit folgender Begründung: "Mangels Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten war die Unterhaltspflicht der Eltern nicht erloschen." 5. Mit…
…der Union (des EWR oder in der Schweiz) mit den Kindern im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteils (hier: der Mutter) verdrängt (vgl. BFH 28. 4. 2016, III R 68/13). Verzicht der vorrangig berechtigten Mutter Mag. Bodana B***** hat zugunsten des Ehegatten und Stiefvaters von Vanessa…
…bei Unterhaltsleistungen der Eltern, nicht darauf an, dass der überwiegende Unterhalt geleistet wird. Schon der Wortlaut des § 6 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 spricht eindeutig dafür, dass jeder Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten die Gewährung von Familienbeihilfe ausschließt. Dass die Unterhaltspflicht des Ehegatten einen Umfang…
…die Eltern Ersparnisse, werden diese für die Pflegekosten verwendet. Hierfür gibt es allerdings keinerlei Steuervergünstigungen für die Kinder." Ergänzend merkte das FA an: "Wir haben den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag nicht berücksichtigt. Dieser steht nur zu, wenn Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet waren oder…
…bezahlt werden, vom Finanzamt immer ein Selbstbehalt abgezogen. Generell gilt: Nur wenn Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen, können sie die Kosten von der Steuer absetzen. Reicht das Einkommen der Betroffenen aus oder haben die Eltern Ersparnisse, werden diese für die Pflegekosten verwendet. Hierfür…
…00 Euro, fällig am Ersten eines jeden Monates im Voraus, für die Dauer von fünf Jahren zu bezahlen. Der Scheidungsvergleich wurde am DATUM geschlossen. Dass der geschiedene Ehegatte seine Unterhaltspflicht verletzt hätte, wurde nicht eingewendet. Es ist daher davon auszugehen, dass die Bf. bis dato…
…Ehescheidung: II.1. Allfällige wechselseitige Unterhaltsansprüche der Ehegatten nach einer Ehescheidung (in welcher Form auch immer) werden einvernehmlich der Höhe nach mit € 900,00 begrenzt. Pro Kind für welches der anspruchsberechtigte Elternteil Pflege und Erziehung gleichteilig oder hauptsächlich oder alleine ausübt, erhöht sich dieser…
…sportlichem oder musischem Gebiet) angedeihen zu lassen, als sittliche Verpflichtung im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 anzusehen. Vielmehr ist es durchaus üblich, dass die Eltern im Interesse einer möglichst guten und umfassenden Ausbildung ihres Kindes neben der gesetzlich geregelten Unterhaltspflicht freiwillig und ohne…
…Erwägungen: Nach den oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen setzt der Anspruch auf Familienbeihilfe von volljährigen Kindern im Eigenbezug voraus, dass ihnen nicht Unterhalt von ihrem Ehegatten oder ihrem früheren Ehegatten zu leisten ist (§ 6 Abs 5 iVm Abs 2 und Abs 1 lit b FLAG 1967). …