…876). 7 • Ao Belastungen für auswärtige Ausbildung: Darüber hinaus hat die Rechtsprechung des VfGH eine entsprechende Berücksichtigung von Unterhaltslasten aber auch bei Kindern im Ausland, für welche die zur Abgeltung gedachten Leistungen nicht in ausreichendem Umfang zustehen. Als Reaktion auf diese Judikatur 176 wurden § 33…
…Eigenanspruch der Kinder auf Grund seines monatlich zu leistenden Kostenersatzes (gemeint offensichtlich Kostenbeitrag an den KJHT) i.H. von € 665.-. Dazu ist folgendes auszuführen: Als Alternative zur Haushaltszugehörigkeit sieht das Gesetz einen Familienbeihilfenanspruch auch dann vor, wenn der Antragsteller die Unterhaltskosten für das Kind…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…vorrangig zur Zahlung von Familienleistungen verpflichtet ist, der auch Wohnortstaat des Kindes ist. Der von der Bf behauptete gewöhnliche Aufenthalt für die Bf und ihr Kind in Österreich im Beschwerdezeitraum wurde wie oben ausgeführt trotz Ergänzungsersuchens, o.a. Bescheidbegründungen des beschwerdegegenständlichen Rückforderungsbescheides und der Beschwerdevorentscheidung…
…vorliegen, als a. o. Belastung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes gem. § 34 Abs.6 EStG abgezogen werden können. Nach der Wortinterpretation des Gesetzestextes des § 5 der VO steht der Freibetrag für Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß § 8 Abs.4 des FLAG 1967…
…von typisierenden Sachverhalten aus, die den Anspruch auf Familienbeihilfe vermitteln. In diesem Zusammenhang gelten auch in verfassungsrechtlich zwingender Berücksichtigung der Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensbesteuerung die Unterhaltsleistungen für ein Kind durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag (§ 34 Abs. 7 Z 1 EStG…
…beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder sind demnach grundsätzlich durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag bzw. Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem o.a…
…ist § 34 EStG anzuwenden und die im Einkommenssteuerbescheid 2014 geltend gemachten Ausgaben für Fahrt- und Unterkunftskosten in Zusammenhang mit meinen von mir getrennten, minderjährigen leiblichen Kinder sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. lch begehre eine Senatsentscheidung mit mündlicher Verhandlung." Die Rechtsmittelbelehrung im o.a. Bescheid des…
…Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) ..." § 2a FLAG 1967…
…anderen falle ihm schwer bzw. sei ihm nie so bewusst gewesen, dass dies eine Rolle spiele. Informelle Gruppensituationen nach einer Vorlesung o.ä. seien anstrengend für ihn. Er fühle sich sprachlos und inkompetent, obwohl er inhaltlich durchaus etwas zu sagen habe. Er bemerke bei sich…
…jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. […]" "§ 8. (1) Der einer Person zustehende Betrag an Familienbeihilfe bestimmt sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder, für die…
… 34 Abs. 7 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung Berücksichtigung finden (vgl. VwGH 27.06.2013, 2011/15/0008, mwN.). Wie angeführt normiert § 34 Abs. 7 Z. 1 EStG 1988, dass Unterhaltsleistungen für die Kinder durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 EStG 1988…
…Familienbeihilfe für Vivan und Vanessa. Bei "Höhe meiner monatl. Unterhaltsleistung" ist "Keine offizielle Vereinbarung" angegeben, Anspruch auf ausländische Beihilfe bestehe nicht. Die Kinder wohnten in Dolný Kubín , O*****1*****, das Feld "Das Kind wohnt ständig bei mir" ist nicht angekreuzt. Die Unterhaltskosten der Kinder würden…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…die Fahrkosten als Unterhalt zu betrachten. Dazu wird erwogen: 1 Gesetzliche Grundlagen (in der für den Streitzeitraum geltenden Fassung) Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben gemäß § 2 Abs 1 lit a FLAG 1967 Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder.…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. (3) Im Sinne dieses Abschnittes sind Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und deren Nachkommen, c) deren Stiefkinder…
…von A habe sie für sie alle Pflichten übernommen, die auch leibliche Eltern bei der Unterbringung in eine Wohngemeinschaft von Kindern übernehmen. Sie sei für A eine wichtige stabile Bezugsperson und gemäß Beschluss des Bezirksgerichtes O hätten ihre Pflegekinder und sie regelmäßige Besuchskontakte zu A…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 2 Abs. 3 leg. cit. sind im Sinne dieses Abschnittes Kinder einer Person a) deren Nachkommen, b) deren Wahlkinder und…
…1967 gilt die Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs…