…Ausschluss der FB bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorgesehen ist, zufolge des Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004, insoweit keine Anwendung. Ebenso finden, wegen des in Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 normierten Gleichbehandlungsgrundsatzes für Personen, für die diese Verordnung gilt…
…als ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland anzusehen ist. Da das Kind während seines Auslandsjahres in ***EU-Staat*** beim Kindesvater nicht haushaltszugehörig ist, steht dem Bf. ein Beihilfenanspruch für seinen Sohn unter anderem nur dann zu, wenn er den überwiegenden Unterhalt für das Kind getragen…
…gesetzliche Unterhalt für ein nicht haushaltszugehöriges Kind geleistet wird. Vielmehr ist in diesem Fall ein Absetzbetrag zu gewähren. Die Kinder des Bf. gehörten von 2008 bis 2011 nicht seinem Haushalt an und waren ständig im Ausland aufhältig. Weder der Bf. noch die Mutter der Kinder…
…Familienbonusse Plus für seine Kinder, für welche der Bf. das gesamte Jahr hindurch den gesetzlichen Unterhalt geleistet habe, beim Bf. zu berücksichtigen. Andernfalls würde eine Unionsrechtswidrigkeit vorliegen, dürfen doch im EU-Ausland lebende Kinder nicht anderes behandelt werden als in Österreich lebende. Im österreichischen Verwaltungsrecht…
…orientiere sich am angemessenen Unterhalt im Ausland. In Anbetracht des Umstandes, dass das Durchschnittseinkommen in Kanada im Jahre 2016 (EUR 39.642,00 lt. Länderdaten) nur unwesentlich unter dem in Österreich (EUR: 41.499) gelegen sei und der österreichische Regelbedarfsatz für Kinder zwischen 10 und…
…einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorsieht, zufolge des Art. 7 VO 883/2004 und dessen Anwendungsvorrangs insoweit keine Anwendung. Zufolge des in Art. 4 VO 883/2004 normierten Gleichbehandlungsgrundsatzes für Personen, für die diese Verordnung gilt…
…auf das steuerliche Ergebnis blieben. Der Beschwerde konnte insoweit daher kein Erfolg beschieden sein 4. Unterhalt für in N lebende Kinder § 34 EStG 1988 ("Außergewöhnliche Belastung") in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung lautet auszugsweise: "(1) Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt…
…und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt; dies gilt nicht für Vollwaisen, die Personen im Sinne…
…Berufsausbildung - das dauernde Unvermögen, sich selbst wegen einer Behinderung Unterhalt zu verschaffen. Gemäß § 5 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Da sich ***5*** in dem Zeitraum, in dem er sich vorübergehend in…
…und deren Unterhalt nicht zur Gänze aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe oder nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes getragen wird, sofern die Vollwaise nicht einen eigenständigen Haushalt führt; dies gilt nicht für Vollwaisen, die Personen im Sinne…
…33 Abs. 3 EStG in Höhe von 58,40 € zu. Für den entscheidungsrelevanten Zeitraum bestimmte zwar § 33 Abs. 3 zweiter Satz EStG idF BGBl 111/2010 und BGBl 112/2011 dass für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Kinderabsetzbetrag zusteht. Erst durch…
…Literatur und Judikatur (siehe dazu ausführlich Joeinig, Unterhalt für Studierende, RZ 2008, S 174 f, samt Nachweisen) die Ansicht vertreten, dass mit dem Abschluss des Diplom- beziehungsweise Magisterstudiums die Berufsausbildung des Kindes abgeschlossen ist und die Unterhaltspflicht endet. Eine Pflicht ein anschließendes Doktoratsstudium zu finanzieren…
…eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wobei jedoch eine in den nachfolgenden Absätzen definierte Ausgleichszahlung unter den dort angeführten Bedingungen möglich wäre. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten…
…Unterhalt zu verschaffen, d) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5) und die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für vier Monate nach Abschluss der Schulausbildung; im Anschluss daran für…
…Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorsieht, zufolge des Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004 und dessen Anwendungsvorrangs insoweit keine Anwendung. Zufolge des in Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 normierten Gleichbehandlungsgrundsatzes für Personen, für die diese Verordnung gilt…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten.…
…Unterhaltsleistungen für minderjährige Kinder im Ausland zur Hälfte der gesetzlichen Unterhaltspflicht als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt anzuerkennen sind (vgl. VwGH 27.08.2008, 2006/15/0117), geteilt. Der VwGH bestätigte im Erkenntnis vom 27.08.2008, 2006/15/0117 (bei Annahme eines gesetzlichen Unterhalts für…
…welcher Person die Kinder zuzuordnen seien, nicht klar und eindeutig. Es gäbe OGH Entscheidungen, wonach ein fünfeinhalbmonatiger Aufenthalt im Ausland überschritten werden müsse, ansonsten sei nach wie vor Haushaltszugehörigkeit im Inland gegeben. Er zahle nach wie vor den Unterhalt für die Kinder iHv mittlerweile EUR…
…die Lebensgemeinschaft nicht besteht, der Unterhaltsabsetzbetrag für dieses Kind zusteht. 5. § 26 Abs. 3 zweiter Satz der Bundesabgabenordnung kommt nicht zur Anwendung. Davon ausgenommen sind Ehegatten und Kinder von Steuerpflichtigen mit Dienstort im Ausland, die im Auftrag einer Gebietskörperschaft tätig sind. 6. In der Steuererklärung…
…die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Bei der…