…271 Abs 1 BAO, da der Ausgang dieses Verfahrens hinsichtlich der Frage, ob auch bei nur teilweise spendenfinanzierten Einrichtungen der Unterhalt nicht ausschließlich durch die öffentliche Hand erbracht wird, von wesentlicher Bedeutung für die Entscheidung in der gegenständlichen Beschwerdesache angesehen wurde. Im Beschluss wurde erneut…
…die öffentliche Hand trage nicht zur Gänze die Unterhaltskosten für den Bf. Abgesehen davon, dass der Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung (vgl. VwGH 29.4.2013, 2011/16/0173) die überwiegende Sorge für den Unterhalt des Kindes durch die öffentliche Hand für die Anwendbarkeit der…
…Bei dieser Sachverhaltsgestaltung - die im Rahmen des "betreuen Wohnens" grundsätzliche und überwiegende Sorge der öffentlichen Hand für den Unterhalt der Bf (Unterbringung, Unterhalt und Grundbetreuungsleistung) sowie - keine adäquate Eigenleistungen durch die Bf selbst liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Eigenanspruch der Bf auf Familienbeihilfe gemäß …
…2011/16/0173) die überwiegende Sorge für den Unterhalt des Kindes durch die öffentliche Hand für die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 6 Abs. 5 FLAG 1967 für ausreichend hält, kam die öffentliche Hand im Beschwerdezeitraum für alle Kosten des Beschwerdeführers auf. Ein Anspruch auf die…
…zum Unterhalt ihres Kindes beitragen. Im Erkenntnis vom 15.12.2020, RV/5101471/2016, erkannte das BFG wie folgt (Auszug): "… Der Verwaltungsgerichtshof brachte in zahlreichen Erkenntnissen zum Ausdruck, dass nach Absicht des Gesetzgebers in Fällen, in denen dem Heim durch die öffentliche Hand sichergestellt…
…2012 habe sie somit neben den Sozialhilfebezügen keinerlei Einkommen gehabt. Nach der Absicht des Gesetzgebers soll in Fällen, in denen der Unterhalt einer Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege oder einem Heim durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs…
…verbleibenden Restbedürfnisse, auch wenn sie vom Beschwerdeführer in Erfüllung seiner Unterhaltspflicht gedeckt worden sein mögen, ändern daran nichts. Der Verwaltungsgerichtshof knüpft daher an seine Rechtsprechung zu Kindern an, deren typischer Unterhalt durch die öffentliche Hand gedeckt ist (vgl. die erwähnten hg. Erkenntnisse vom 21. September…
…Unterhalt der Kinder (überwiegend) durch die öffentliche Hand gedeckt ist, ein Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen ist, wobei es nicht auf die Form der Unterbringung ankommt. Die in diesem Zusammenhang stehende Thematik, inwieweit ein Beitrag zu den Unterhaltskosten trotzdem einen Anspruch vermitteln kann, ist durch…
…daher in seinem Erkenntnis vom 29.4.2013, 2011/16/0173, an seine Rechtsprechung zu Kindern an, deren typischer Unterhalt durch die öffentliche Hand gedeckt sei (vgl. die erwähnten hg. Erkenntnisse vom 21.9.2006 und vom 29.9.2010), und nehme teleologischer Reduktion des …
…Neben der Tatsache, dass steuerfreie Leistungen der öffentlichen Hand bzw sonstiger Einrichtungen regelmäßig zur Sicherung des Lebensunterhaltes einer Person gewährt werden und somit der Unterhalt dieser Person letztlich durch die öffentliche Hand gesichert ist, würde ein nebenberufliches Erwerbseinkommen zB einer Studentin oder eines Studenten in…
…verbleibenden Restbedürfnisse, auch wenn sie vom Beschwerdeführer in Erfüllung seiner Unterhaltspflicht gedeckt worden sein mögen, ändern daran nichts. Der Verwaltungsgerichtshof knüpft daher an seine Rechtsprechung zu Kindern an, deren typischer Unterhalt durch die öffentliche Hand gedeckt ist (vgl. die erwähnten hg. Erkenntnisse vom 21. September…
…Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Bf. seine Strafhaft verbüßt, besteht jedoch kein Anspruch auf Familienbeihilfe, da der typisch anfallende Unterhalt durch die öffentliche Hand gedeckt ist und somit die Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 FLAG nicht vorliegen (vgl. VwGH 29.04.2013, 2011/16…
…ihrem Unterhalt beitrage. Eine Kostentragung durch die öffentliche Hand zur Gänze liege in diesem Fall nicht vor. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.5.2018 ab. Nach § 31 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes hätten Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen für den Unterhalt von…
…dass für Kinder deren typischer Unterhalt durch die öffentliche Hand getragen werde, kein Beihilfenanspruch bestehe. Somit ergibt sich im gegenständlichen Fall kein Unterschied zu der vom Höchstgericht durch das vorgenannte Erkenntnis entschiedene Verfahren. Weder von Ihnen noch von Ihrem Sohn erfolgt(e) eine Beitragsleistung für…
…sich weitgehend selbst erhalten müssen. Entsprechend dieser Absicht des Gesetzgebers soll daher auch in jenen Fällen, in denen der Unterhalt einer Person durch Unterbringung in einem Heim durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe nach dieser Gesetzesstelle bestehen. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits…
…Unterhalt der behinderten Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege oder einem Heim durch die öffentliche Hand sichergestellt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen, wobei es nicht auf die Art der Unterbringung (Bezeichnung als Anstalt oder Heim) ankommt, sondern ausschließlich auf die Kostentragung durch die öffentliche…
…2007/13/0120) für ein die Strafhaft verbüßendes Kind aus, dass in Konstellationen, bei denen der typische Unterhalt der Kinder durch die öffentliche Hand gedeckt ist, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Den Materialien zur Gesetzesänderung (AB 292 BlgNR 26. GP 2) ist zu entnehmen: "Es…
…Erkrankungen dauernd erwerbsunfähig sei. Nach Absicht des Gesetzgebers solle somit in Fällen, in denen der Unterhalt einer Person durch die Unterbringung in Anstaltspflege (§ 6 Abs 2 lit d FLAG 1967) bzw. in einem Heim durch die öffentliche Hand (§ 6 Abs 5 FLAG 1967) sichergestellt sei…
…wenn der Unterhalt der behinderten Person unmittelbar und zur Gänze durch die öffentliche Hand gewährt werde. Dies sei nicht der Fall, wenn zum Unterhalt durch die untergebrachte Person selbst - etwa auf Grund eines sozialversicherungsrechtlichen Anspruches wie zB hier der Anspruch auf das Pflegegeld - beigetragen wird…
…2011/16/0173 zusammengefasst aus, dass für Kinder deren typischer Unterhalt durch die öffentliche Hand getragen werde, kein Beihilfenanspruch bestehe. Somit ergibt sich im gegenständlichen Fall kein Unterschied zu der vom Höchstgericht durch das vorgenannte Erkenntnis entschiedene Verfahren. Ein vergleichbarer Sachverhalt zu jenem Verfahren vor…